Trockenbauarbeiten für die Sanierung des Verwaltungsgebäudes Haus A in Potsdam

Status
Vergeben
Angebotsfrist
14.04.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Brandenburg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
12.03.2026
CPV-Codes
Gipskartonarbeiten (45324000)
Bekanntmachungsnummer
173982-2026
Verfahrensnummer
52b1c2da-f076-4650-bdc9-3982aaa5eb18

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen schreibt Trockenbauarbeiten für den zweiten Bauabschnitt der Sanierung des Hauses A in der Henning-von-Tresckow-Straße in Potsdam aus. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem die Errichtung von nichttragenden Innenwänden, Schachtwänden, Akustikdecken sowie den Einbau von Doppelböden. Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit dem Zuschlagskriterium des reinen Preises.

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Leistungsbeschreibung

Trockenbauarbeiten

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Sanierung Haus A, HvT-Potsdam, 2. BA Henning-von-Tresckow-Str. 2-13, 14467 Potsdam, Trockenbauarbeiten

    Im Rahmen der Sanierung des Hauses A (2.BA/ Verwaltungsgebäude) sind folgende Trockenbauarbeiten geplant, was Inhalt der vorliegenden Ausschreibung sind: - Nichttragende Innenwände: 499,0 m2 - Schachtwand 232,00 m2 - Deckensegel: 92,00 m2 - Akustikdecken: 812,00 m2 - Wandschallabsorber: 191,00 m2 - Doppelboden: 123,00 m2 - Dokumentation

    Frist: 14.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es finden die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB Anwendung. Darüber hinaus finden die Ausschlussgründe von § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Anwendung. Für Maßnahmen zur Selbstreinigung findet § 125 GWB Anwendung. Keine

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Es finden die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB Anwendung. Darüber hinaus finden die Ausschlussgründe von § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Anwendung. Für Maßnahmen zur Selbstreinigung findet § 125 GWB Anwendung. Keine

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 26.05.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 355440-2026

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