Trockenbauarbeiten für die Räume 110 und 111
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- Keine Losaufteilung angegeben
- Auftraggeber
- Staatl. Hochbauamt Ulm
- Erfüllungsregion
- Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 26.10.2026
- CPV-Codes
- Baufertigstellung (45400000)
- Bekanntmachung
- vergabe.landbw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 54321-NetTender-1a178137c70-601851caa99d2c88
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Staatliche Hochbauamt Ulm hat Trockenbauarbeiten für die Räume 110 und 111 vergeben. Die Ausführung ist vom 9. November bis zum 21. Dezember 2026 vorgesehen; Auftragnehmer ist die Lehner GmbH aus Bad Überkingen.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
a) Art und Umfang der Leistung: Trockenbauarbeiten Räume 110 und 111 b) Bekanntmachung Name und Anschrift: Staatl. Hochbauamt Ulm / Grüner Hof 2 / 89073 Ulm Telefonnummer: +49 731 27011-322 E-Mail: poststelle.hbaul@vbv.bwl.de Faxnummer: +49 731 27011-199 Internet: https://www.bundesbau-bw.de Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb Trockenbauarbeiten Räume 110 und 111 Lieferung/Ausführung ab: 09.11.2026 Lieferung/Ausführung bis: 21.12.2026 Auftragnehmer: Lehner GmbH / Hausener Straße 5 / 73337 Bad Überkingen
Ganze Leistungsbeschreibung anzeigenWeniger anzeigen
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.