Transport und Verwaltung von Körperspenden für medizinische Lehre und Forschung
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 07.12.2026, 13:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Université Marie et Louis Pasteur
- Erfüllungsregion
- FRC21, France
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 30.10.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen des Bestattungswesens (98370000)
- Bekanntmachung
- marches-publics.gouv.fr
- Bekanntmachungsnummer
- 752939-2026
- Verfahrensnummer
- 70d9def5-8a08-4632-a731-206de0ba2544
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Université Marie et Louis Pasteur in Besançon beauftragt den Transport und die Verwaltung von Körperspenden, die für die medizinische Lehre und Forschung bestimmt sind. Der Auftrag wird in Frankreich in der Region um Besançon ausgeführt und ist auf 1.460 Tage angelegt. Die Angebotsfrist endet am 7. Dezember 2026.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Transport et gestion des dons de corps à des fins d’enseignement médical et de recherche.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Transport et gestion des dons de corps à des fins d’enseignement médical et de recherche.
Transport et gestion des dons de corps à des fins d’enseignement médical et de recherche.
Frist: 07.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.