Tischlerarbeiten Holzfenster für die Sanierung der Landesschule Pforta
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 14.08.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 11.07.2025
- CPV-Codes
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- Bauarbeiten für Schulgebäude (45214200)
- Einbau von Fenstern (45421132)
- Sanierungsarbeiten (45453100)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 454718-2025
- Verfahrensnummer
- 8cde8695-52ac-4800-9930-9ef2db598b52
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt schreibt Tischlerarbeiten für die Sanierung des zentralen Schulgebäudes der Landesschule Pforta aus. Der Auftrag umfasst den Ausbau alter Bauteile sowie die Fertigung und Montage neuer Holzfenster in denkmalgerechter Ausführung. Es handelt sich um ein einzelnes Los für spezialisierte Tischlerarbeiten.
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Leistungsbeschreibung
Los 12 - TIschlerarbeiten Holzfenster Neubau (SHL 312-25)
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Landesschule Pforta - Sanierung Schulgebäude, 2. TM Zentrales Schulgebäude; Teil 2 Schule - Los 12 - TIschlerarbeiten Holzfenster Neubau (SHL 312-25)
Los 12 - Tischlerarbeiten Neubau Holzfenster 1 Stck Baustelleneinrichtung 1 Musterfenster zur Abstimmung Denkmalpfeleg 1,38m x 2,32m 74 Stck Holzfenster ausbauen, 40 Stck Fitschenbänder ausbauen, lagren; 20 Sck Fensteroliven ausbauen, lagern; 40 Stck Vorreiber ausbauen, lagern; 20 Stck Winkelbänder ausbauen, lagern 1. Profilausbildung - Holz IV 58 Denkmal ISO 4 Stck Segmentbogenfenster ca. 0,72 x 1,41 m, Neubau 4-flg. nur Drehflügel 1 Stck Fensterelement gekoppelt ca. 1,92 x 1,36 m 2. Profilausbildung - Holz IV 68 Denkmal ISO 48 Stck Segmentbogenfenster ca 1,22 x 2,30 m, Neubau Isolierverglasung bestehend aus 2-flg. Drehfügel mit inneren Setzholz, 2 -flg. Oberlicht Kippfügel mit inneren Setzholz, mit äußerer Kämperprofilierung 3. Holzfenster Einfach Denkmal 4 Stck Einfachfenster 1,00 x 0,60 m, KG 2 Stck Segmentbogenfenster 0,90 x 1,05 m, KG 1 Stck Einbaufenster 0,95 x 1,05 m, KG ca. 50 m Rahmenverbreitung 60 mm am Fuß, Sturz oder seitich IV 68 ca. 50 m Rahmenverbreitung 40 mm wie vor Ergänzend zur Angabe PQ-Nummer oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung mit Einzelnachweisen auch für Nachunternehmen sind mit Angebot vorzulegen: 3 Referenzbescheinigungen mit vergleichbaren Leistungen in einem Baudenkmal.
Frist: 14.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A i. V. m. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 3 EU VOB/A i. V. m. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 4 EU VOB/A i. V. m. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 5 EU VOB/A i. V. m. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 6 EU VOB/A i. V. m. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 7 EU VOB/A i. V. m. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 9 EU VOB/A i. V. m. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 10 EU VOB/A i. V. m. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Formblatt 213 VHB und das Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm werden nicht nachgefordert. Fehlen diese Unterlagen, wird das Angebot ausgeschlossen!
Vergabeunterlagen
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gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A i. V. m. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 3 EU VOB/A i. V. m. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 4 EU VOB/A i. V. m. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 5 EU VOB/A i. V. m. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 6 EU VOB/A i. V. m. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 7 EU VOB/A i. V. m. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 9 EU VOB/A i. V. m. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 10 EU VOB/A i. V. m. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Formblatt 213 VHB und das Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm werden nicht nachgefordert. Fehlen diese Unterlagen, wird das Angebot ausgeschlossen!
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 28.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 521000-2026
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