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Tischgerät-Kryostatsystem für Verdünnungskühlung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
24.07.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) (38000000)
  • Instrumente zum Prüfen von physikalischen Eigenschaften (38400000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
539345-2026
Verfahrensnummer
9a711d53-be00-40dc-bce9-50753e17fe78

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Humboldt-Universität zu Berlin (HU) beabsichtigt, im Rahmen einer umfassenden Forschungsarbeit ein Tischgerät-Kryostatsystem für Verdünnungskühlung zu beschaffen. Nach den vorliegenden Angaben soll das Angebot der Menlo Systems GmbH in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb beschafft werden; als Gründe werden technische Besonderheiten und fehlender Wettbewerb genannt. Der Auftrag ist Berlin zugeordnet, Angaben zu Auftragswert und Zeitrahmen liegen nicht vor.

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Leistungsbeschreibung

Die Humboldt-Universität zu Berlin (im Folgenden "HU") beabsichtigt, im Rahmen einer umfassenden Forschungsarbeit das Angebot der Menlo Systems GmbH zu beschaffen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Table-top dilution refrigerator system - Kryostat

    Der Auftraggeber sah sich veranlasst, die Verfahrensart als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) zu bestimmen. Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV kann der Beschaffungsbedarf zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden. Diese Entwicklung ist darauf zurückzuführen, dass aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Ein weiterer Aspekt betrifft den Schutz von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten. In diesem Fall wird der Zuschlag an ein einziges Unternehmen erteilt. Die Auftraggeberin vertritt die Auffassung, dass eine Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union rechtens ist. Im Folgenden erfolgt die Begründung des Sachverhalts. Die vorliegende Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012 - VII - Verg 10/12, SatWaS/MoWaS u. Beschluss vom 27.06.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen) zeigt, dass die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers eingehalten werden, da (1) die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, (2) vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, (3) die Gründe tatsächlich vorhanden sind, (4) und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Im Rahmen einer durchgeführten Markterkundung wurde festgestellt, dass zum Zeitpunkt der vorgesehenen Beauftragung lediglich Qinu GmbH selbst mit dem Produkt des Kryostats einen geeigneten Leistungsumfang bieten kann, vgl. § 31 Abs. 6 VgV. Es konnten keine Alternativlösungen oder alternative Anbieter festgestellt werden, vgl. § 14 Abs. 6 VgV. Im Rahmen der vorangehenden Markterkundung wurden spezifische Alleinstellungsmerkmale festgestellt, die dazu führen, dass die zu beschaffende Leistung ausschließlich von der Qinu GmbH bezogen werden kann. Die technische Exklusivität in der spezifizierten Ausführung, die Notwendigkeit unmittelbarer Herstellerleistungen als auch die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des Direktbezugs belegen, dass kein funktionierender Wettbewerb besteht und keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV zur Verfügung steht. ____Beschafft werden soll ein closed-cycle Dilution Refrigerator zur Realisierung eines Knotenpunkts eines Quantennetzwerks auf Basis von SnV-Zentren in einem diamantbasierten, photonisch integrierten Chip. Das System dient der experimentellen Umsetzung spin-photonischer Quantenverschränkung und ihrer Schnittstelle zu integrierten photonischen Bauelementen. Hierfür ist ein konfokaler Mikro-Photolumineszenz-Messplatz im mK-Bereich erforderlich, der sowohl Freistrahl- als auch faserbasierte Experimente erlaubt. Das System muss einen präzisen 3-Achsen-Vektormagneten im Bereich mehrerer hundert mT, mindestens 8 RF-Zugänge sowie 6 Faserzugänge integrieren und zugleich kurze optische Weglängen für einen hochstabilen konfokalen Zugang bieten. Die Notwendigkeit von Temperaturen deutlich unter 1 K ergibt sich unmittelbar aus den Materialeigenschaften der SnV-Zentren. Das aktuelle PRX-Paper von Karapatzakis et al. zeigt, dass SnV-Zentren vielversprechende Kandidaten für Quantennetzwerke sind, dass die große Grundzustandsaufspaltung Phononen oberhalb von 800 GHz bei Temperaturen um 1 K und darunter einfriert und dass die Autoren ihre Experimente in einem home-built dilution refrigerator bei 50 mK mit konfokalem Zugang durchführen. Dort werden kohärente Kontrolle, Hahn-Echo-Zeiten bis 430 us und mit dynamischer Entkopplung Kohärenzzeiten bis 10 ms berichtet. unterstreichen die Notwendigkeit eines mK-Systems mit geringer Heizung, hoher optischer Stabilität und integrierter magnetischer sowie mikrowellenbasierter Kontrolle. Im Grunde bezieht sich das Alleinstellungsmerkmal des Kryostaten der Fa. Qinu darauf, dass ein Mischungskryostat (Technologie für tiefe Temperaturen < 1 K) so kompakt realisiert wird, dass er direkt in einen optischen Tisch integriert werden kann. Für die Experimente der Arbeitsgruppe spielt dies eine zentrale Rolle, da die optischen Weglängen so kurz wie möglich gehalten werden müssen und darüber hinaus mechanische Stabilität sowie Präzision essenziell sind. Es wurden zwar andere Anbieter ausfindig gemacht, keiner davon erfüllt jedoch alle Anforderungen hinsichtlich der Kompaktheit und der Integration in einen optischen Tisch, des konfokalen optischen Zugangs mit Vektormagneten sowie der RF-, DC- und Faserzugänge. Zur Überprüfung der Marktverfügbarkeit und möglicher alternativer Anbieter wurde eine Markterkundung unter Einhaltung der hierfür erforderlichen Fristen durchgeführt. Ziel war es festzustellen, ob neben dem vorgesehenen Unternehmen weitere Unternehmen die ausgeschriebene Leistung anbieten und erbringen können. Im Ergebnis der Markterkundung hat ausschließlich die Qinu GmbH ihr Interesse an der Leistungserbringung bekundet. Weitere Unternehmen haben innerhalb der gesetzten Frist weder eine Interessenbekundung abgegeben noch ihre Leistungsfähigkeit oder Lieferbereitschaft angezeigt. [Fortsetzung unter Sonstiges]

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1 Eintrag
  1. 04.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 539345-2026

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