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Tiefbauarbeiten für Leitungs- und Kabeltrassen in Cottbus

Status
Offen
Angebotsfrist
26.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
3
Erfüllungsregion
Brandenburg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
29.09.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Bauarbeiten für Übertragungsnetz (45231600)
  • Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze (45232000)
Bekanntmachungsnummer
668409-2026
Verfahrensnummer
9dc4a072-01d7-4a6a-9dc3-3c7090c1bbae

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH schreibt Tiefbauarbeiten für den Bau oder die Erneuerung von Leitungs- und Kabeltrassen im Stadtgebiet Cottbus aus. Die Arbeiten sind in drei Bauabschnitte aufgeteilt: Sandow Mitte A bis Willy-Brandt-Straße, Rosenstraße bis Parzellenstraße sowie BTU bis Diesterwegstraße; der Umfang reicht vom Herstellen der Leitungsgräben bis zur Wiederherstellung der Oberfläche. Angebote müssen bis zum 26. Oktober 2026 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Tiefbauleistungen: Los 1 Tiefbau BA24.02 Sandow Mitte A - Willy-Brand-Straße, Los 2 Tiefbau BA 24.03 Rosenstraße - Parzellenstraße, Los 3 Tiefbau BA 24.05 BTU - Diesterwegstraße

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Tiefbau BA24.02 Sandow Mitte A - Willy-Brand-Straße

    Die EVC beabsichtigt die Vergabe von Tiefbauleistungen für den Bau bzw. die Erneuerung von Leitungs- und Kabeltrassen im Stadtgebiet Cottbus. Nachfolgende genannte Lose werden ausgeschrieben: Los 1: Tiefbau BA24.02 Sandow Mitte A - Willy-Brand-Straße Los 1 umfasst die Tiefbauleistungen im Bauabschnitt BA 24.02 Sandow Mitte A - Willy-Brandt-Straße. Die Tiefbauleistungen umfassen alle Leistungen vom Herstellen des Leitungsgrabens bis zur Wiederherstellung der Geländeoberfläche. Die genauen Angaben zum Leistungsgegenstand können dem jeweiligen Leistungsverzeichnis (Anlage 2a) und der Maßnahmenbeschreibung (Anlage 6a) entnommen werden. Los 2: Tiefbau BA 24.03 Rosenstraße - Parzellenstraße Los 2 umfasst die Tiefbauleistungen im Bauabschnitt BA 24.03 Rosenstraße - Parzellen-straße. Die Tiefbauleistungen umfassen alle Leistungen vom Herstellen des Leitungsgrabens bis zur Wiederherstellung der Geländeoberfläche. Die genauen Angaben zum Leistungsgegenstand können dem jeweiligen Leistungsverzeichnis (Anlage 2b) und der Maßnahmenbeschreibung (Anlage 6b) entnommen werden. Los 3: Tiefbau BA 24.05 BTU - Diesterwegstraße Los 3 umfasst die Tiefbauleistungen im Bauabschnitt BA 24.05 BTU - Diesterwegstraße. Die Tiefbauleistungen umfassen alle Leistungen vom Herstellen des Leitungsgrabens bis zur Wiederherstellung der Geländeoberfläche. Die genauen Angaben zum Leistungsgegenstand können dem jeweiligen Leistungsverzeichnis (Anlage 2c) und der Maßnahmenbeschreibung (Anlage 6c) entnommen werden.

    Frist: 26.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Tiefbau BA 24.03 Rosenstraße - Parzellenstraße

    Die EVC beabsichtigt die Vergabe von Tiefbauleistungen für den Bau bzw. die Erneuerung von Leitungs- und Kabeltrassen im Stadtgebiet Cottbus. Nachfolgende genannte Lose werden ausgeschrieben: Los 1: Tiefbau BA24.02 Sandow Mitte A - Willy-Brand-Straße Los 1 umfasst die Tiefbauleistungen im Bauabschnitt BA 24.02 Sandow Mitte A - Willy-Brandt-Straße. Die Tiefbauleistungen umfassen alle Leistungen vom Herstellen des Leitungsgrabens bis zur Wiederherstellung der Geländeoberfläche. Die genauen Angaben zum Leistungsgegenstand können dem jeweiligen Leistungsverzeichnis (Anlage 2a) und der Maßnahmenbeschreibung (Anlage 6a) entnommen werden. Los 2: Tiefbau BA 24.03 Rosenstraße - Parzellenstraße Los 2 umfasst die Tiefbauleistungen im Bauabschnitt BA 24.03 Rosenstraße - Parzellen-straße. Die Tiefbauleistungen umfassen alle Leistungen vom Herstellen des Leitungsgrabens bis zur Wiederherstellung der Geländeoberfläche. Die genauen Angaben zum Leistungsgegenstand können dem jeweiligen Leistungsverzeichnis (Anlage 2b) und der Maßnahmenbeschreibung (Anlage 6b) entnommen werden. Los 3: Tiefbau BA 24.05 BTU - Diesterwegstraße Los 3 umfasst die Tiefbauleistungen im Bauabschnitt BA 24.05 BTU - Diesterwegstraße. Die Tiefbauleistungen umfassen alle Leistungen vom Herstellen des Leitungsgrabens bis zur Wiederherstellung der Geländeoberfläche. Die genauen Angaben zum Leistungsgegenstand können dem jeweiligen Leistungsverzeichnis (Anlage 2c) und der Maßnahmenbeschreibung (Anlage 6c) entnommen werden.

    Frist: 26.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Tiefbau BA 24.05 BTU - Diesterwegstraße

    Die EVC beabsichtigt die Vergabe von Tiefbauleistungen für den Bau bzw. die Erneuerung von Leitungs- und Kabeltrassen im Stadtgebiet Cottbus. Nachfolgende genannte Lose werden ausgeschrieben: Los 1: Tiefbau BA24.02 Sandow Mitte A - Willy-Brand-Straße Los 1 umfasst die Tiefbauleistungen im Bauabschnitt BA 24.02 Sandow Mitte A - Willy-Brandt-Straße. Die Tiefbauleistungen umfassen alle Leistungen vom Herstellen des Leitungsgrabens bis zur Wiederherstellung der Geländeoberfläche. Die genauen Angaben zum Leistungsgegenstand können dem jeweiligen Leistungsverzeichnis (Anlage 2a) und der Maßnahmenbeschreibung (Anlage 6a) entnommen werden. Los 2: Tiefbau BA 24.03 Rosenstraße - Parzellenstraße Los 2 umfasst die Tiefbauleistungen im Bauabschnitt BA 24.03 Rosenstraße - Parzellen-straße. Die Tiefbauleistungen umfassen alle Leistungen vom Herstellen des Leitungsgrabens bis zur Wiederherstellung der Geländeoberfläche. Die genauen Angaben zum Leistungsgegenstand können dem jeweiligen Leistungsverzeichnis (Anlage 2b) und der Maßnahmenbeschreibung (Anlage 6b) entnommen werden. Los 3: Tiefbau BA 24.05 BTU - Diesterwegstraße Los 3 umfasst die Tiefbauleistungen im Bauabschnitt BA 24.05 BTU - Diesterwegstraße. Die Tiefbauleistungen umfassen alle Leistungen vom Herstellen des Leitungsgrabens bis zur Wiederherstellung der Geländeoberfläche. Die genauen Angaben zum Leistungsgegenstand können dem jeweiligen Leistungsverzeichnis (Anlage 2c) und der Maßnahmenbeschreibung (Anlage 6c) entnommen werden.

    Frist: 26.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen." ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bewerbe/-Bieterunterlagen" nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 52 Abs. 3 SektVO).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Tiefbau BA24.02 Sandow Mitte A - Willy-Brand-Straße

Das Wertungskriterium I. "Preis" wird mit 60% gewichtet. In diesem Kriterium kann ein Bieter im Ergebnis höchstens 240 gewichtete Punkte (entspricht 60% von der Gesamtpunktzahl von 400) erreichen. Im Rahmen der Zuschlagswertung wird der für den Einzelauftrag angebotene Gesamtpreis gewertet. Beim Wertungskriterium I. - "Preis" erhält der bestplatzierte Bieter 10 Wertungspunkte. Es gibt zudem nur bei diesem Kriterium halbe Punkte. Je 1,5 % höhere Vergütung gegenüber dem Bestbieter wird je ein halber Punkt weniger vergeben. Ab einer um 30 % höheren Ver-gütung gegenüber dem Bestbieter gibt es folglich keine Punkte mehr für dieses Kriterium. Die erreichte Punktzahl (0 bis 10) wird mit der Basiseinheit multipliziert.
60 %
Das Wertungskriterium II. "Termineinhaltung - Fertigstellungstermin" wird mit 40% gewichtet. In diesem Kriterium kann ein Bieter im Ergebnis höchstens 160 gewichtete Punkte (entspricht 40% von der Gesamtpunktzahl von 400) erreichen. Gewertet wird die zugesicherte Zeit für die Fertigstellung des jeweiligen Loses - d.h. der Bieter hat eine verbindliche Dauer in Werktagen ab Zuschlag für den Auftrag zu benennen. Die Ausführung des Auftrags endet spätestens am letzten Werktag der zugesicherten Dauer mit der gemeinsamen Abnahme (beim Tiefbau - Abnahme der Oberfläche) mit der Auftraggeberin und den Verantwortlichen der Stadt Cottbus (Fertigstellung). Bei der Kalkulation der Dauer haben die Bieter folgende Hinweise zu beachten: - Bieter, die Angebote für mehrere Lose abgeben, müssen damit rechnen, den Zuschlag für mehrere Lose zu erhalten. In diesem Fall sind sie für jedes bezuschlagte Los unabhängig von den übrigen Losen an die jeweils angebotene und vertragsstrafenbewehrte Fertigstellungsdauer gebunden. Die bei der Angebotsabgabe je Los verbindlich anzugebende Fertigstellungsdauer ist daher so zu kalkulieren, dass sie auch bei einer parallelen Ausführung mehrerer bezuschlagter Lose eingehalten wer-den kann. - Nach derzeitiger Planung der Auftraggeberin soll die Fertigstellung sämtlicher Leistungen spätestens bis zum 31.03.2027 erfolgen. Die Bieter haben diesen vorgesehenen Endtermin bei der Kalkulation und bei der Angabe ihrer verbindlichen Fertigstellungsdauer zu berücksichtigen. Der vorgenannte Termin stellt keine Mindestan-forderung dar. - Die Bieter haben bei ihrem Angebot zu beachten, dass die Kabelverlegung durch einen Dritten stattfindet und die Termine und Fristen mit diesem Dritten noch nicht vereinbart sind. Die Bieter haben Vorstehendes bei Ihrem Angebot zu berücksichtigen und einzurechnen. Der Bieter mit der kürzesten zugesicherten Dauer erhält 10 Wertungspunkte. Für je sechs Werktage längere Dauer gegenüber dem Bieter mit der kürzesten Fertigstellungsdauer wird je ein Punkt weniger vergeben. Ab einer um 60 Werktage längeren Fertigstellungsdauer gegenüber dem Bieter mit der kürzesten Fertigstellungsdauer gibt es folglich keine Punkte mehr für dieses Kriterium. Die erreichte Punktzahl (0 bis 10) wird mit der Basiseinheit multipliziert.
40 %

LOT-0002 · Tiefbau BA 24.03 Rosenstraße - Parzellenstraße

Das Wertungskriterium I. "Preis" wird mit 60% gewichtet. In diesem Kriterium kann ein Bieter im Ergebnis höchstens 240 gewichtete Punkte (entspricht 60% von der Gesamtpunktzahl von 400) erreichen. Im Rahmen der Zuschlagswertung wird der für den Einzelauftrag angebotene Gesamtpreis gewertet. Beim Wertungskriterium I. - "Preis" erhält der bestplatzierte Bieter 10 Wertungspunkte. Es gibt zudem nur bei diesem Kriterium halbe Punkte. Je 1,5 % höhere Vergütung gegenüber dem Bestbieter wird je ein halber Punkt weniger vergeben. Ab einer um 30 % höheren Ver-gütung gegenüber dem Bestbieter gibt es folglich keine Punkte mehr für dieses Kriterium. Die erreichte Punktzahl (0 bis 10) wird mit der Basiseinheit multipliziert.
60 %
Das Wertungskriterium II. "Termineinhaltung - Fertigstellungstermin" wird mit 40% gewichtet. In diesem Kriterium kann ein Bieter im Ergebnis höchstens 160 gewichtete Punkte (entspricht 40% von der Gesamtpunktzahl von 400) erreichen. Gewertet wird die zugesicherte Zeit für die Fertigstellung des jeweiligen Loses - d.h. der Bieter hat eine verbindliche Dauer in Werktagen ab Zuschlag für den Auftrag zu benennen. Die Ausführung des Auftrags endet spätestens am letzten Werktag der zugesicherten Dauer mit der gemeinsamen Abnahme (beim Tiefbau - Abnahme der Oberfläche) mit der Auftraggeberin und den Verantwortlichen der Stadt Cottbus (Fertigstellung). Bei der Kalkulation der Dauer haben die Bieter folgende Hinweise zu beachten: - Bieter, die Angebote für mehrere Lose abgeben, müssen damit rechnen, den Zuschlag für mehrere Lose zu erhalten. In diesem Fall sind sie für jedes bezuschlagte Los unabhängig von den übrigen Losen an die jeweils angebotene und vertragsstrafenbewehrte Fertigstellungsdauer gebunden. Die bei der Angebotsabgabe je Los verbindlich anzugebende Fertigstellungsdauer ist daher so zu kalkulieren, dass sie auch bei einer parallelen Ausführung mehrerer bezuschlagter Lose eingehalten wer-den kann. - Nach derzeitiger Planung der Auftraggeberin soll die Fertigstellung sämtlicher Leistungen spätestens bis zum 31.03.2027 erfolgen. Die Bieter haben diesen vorgesehenen Endtermin bei der Kalkulation und bei der Angabe ihrer verbindlichen Fertigstellungsdauer zu berücksichtigen. Der vorgenannte Termin stellt keine Mindestan-forderung dar. - Die Bieter haben bei ihrem Angebot zu beachten, dass die Kabelverlegung durch einen Dritten stattfindet und die Termine und Fristen mit diesem Dritten noch nicht vereinbart sind. Die Bieter haben Vorstehendes bei Ihrem Angebot zu berücksichtigen und einzurechnen. Der Bieter mit der kürzesten zugesicherten Dauer erhält 10 Wertungspunkte. Für je sechs Werktage längere Dauer gegenüber dem Bieter mit der kürzesten Fertigstellungsdauer wird je ein Punkt weniger vergeben. Ab einer um 60 Werktage längeren Fertigstellungsdauer gegenüber dem Bieter mit der kürzesten Fertigstellungsdauer gibt es folglich keine Punkte mehr für dieses Kriterium. Die erreichte Punktzahl (0 bis 10) wird mit der Basiseinheit multipliziert.
40 %

LOT-0003 · Tiefbau BA 24.05 BTU - Diesterwegstraße

Das Wertungskriterium I. "Preis" wird mit 60% gewichtet. In diesem Kriterium kann ein Bieter im Ergebnis höchstens 240 gewichtete Punkte (entspricht 60% von der Gesamtpunktzahl von 400) erreichen. Im Rahmen der Zuschlagswertung wird der für den Einzelauftrag angebotene Gesamtpreis gewertet. Beim Wertungskriterium I. - "Preis" erhält der bestplatzierte Bieter 10 Wertungspunkte. Es gibt zudem nur bei diesem Kriterium halbe Punkte. Je 1,5 % höhere Vergütung gegenüber dem Bestbieter wird je ein halber Punkt weniger vergeben. Ab einer um 30 % höheren Ver-gütung gegenüber dem Bestbieter gibt es folglich keine Punkte mehr für dieses Kriterium. Die erreichte Punktzahl (0 bis 10) wird mit der Basiseinheit multipliziert.
60 %
Das Wertungskriterium II. "Termineinhaltung - Fertigstellungstermin" wird mit 40% gewichtet. In diesem Kriterium kann ein Bieter im Ergebnis höchstens 160 gewichtete Punkte (entspricht 40% von der Gesamtpunktzahl von 400) erreichen. Gewertet wird die zugesicherte Zeit für die Fertigstellung des jeweiligen Loses - d.h. der Bieter hat eine verbindliche Dauer in Werktagen ab Zuschlag für den Auftrag zu benennen. Die Ausführung des Auftrags endet spätestens am letzten Werktag der zugesicherten Dauer mit der gemeinsamen Abnahme (beim Tiefbau - Abnahme der Oberfläche) mit der Auftraggeberin und den Verantwortlichen der Stadt Cottbus (Fertigstellung). Bei der Kalkulation der Dauer haben die Bieter folgende Hinweise zu beachten: - Bieter, die Angebote für mehrere Lose abgeben, müssen damit rechnen, den Zuschlag für mehrere Lose zu erhalten. In diesem Fall sind sie für jedes bezuschlagte Los unabhängig von den übrigen Losen an die jeweils angebotene und vertragsstrafenbewehrte Fertigstellungsdauer gebunden. Die bei der Angebotsabgabe je Los verbindlich anzugebende Fertigstellungsdauer ist daher so zu kalkulieren, dass sie auch bei einer parallelen Ausführung mehrerer bezuschlagter Lose eingehalten wer-den kann. - Nach derzeitiger Planung der Auftraggeberin soll die Fertigstellung sämtlicher Leistungen spätestens bis zum 31.03.2027 erfolgen. Die Bieter haben diesen vorgesehenen Endtermin bei der Kalkulation und bei der Angabe ihrer verbindlichen Fertigstellungsdauer zu berücksichtigen. Der vorgenannte Termin stellt keine Mindestan-forderung dar. - Die Bieter haben bei ihrem Angebot zu beachten, dass die Kabelverlegung durch einen Dritten stattfindet und die Termine und Fristen mit diesem Dritten noch nicht vereinbart sind. Die Bieter haben Vorstehendes bei Ihrem Angebot zu berücksichtigen und einzurechnen. Der Bieter mit der kürzesten zugesicherten Dauer erhält 10 Wertungspunkte. Für je sechs Werktage längere Dauer gegenüber dem Bieter mit der kürzesten Fertigstellungsdauer wird je ein Punkt weniger vergeben. Ab einer um 60 Werktage längeren Fertigstellungsdauer gegenüber dem Bieter mit der kürzesten Fertigstellungsdauer gibt es folglich keine Punkte mehr für dieses Kriterium. Die erreichte Punktzahl (0 bis 10) wird mit der Basiseinheit multipliziert.
40 %

Vergabeunterlagen

13 Dateien laut Portal · Stand 29.09.2026
Anlage 1_Bieterbogen_Tiefbauleistungen.docxSonstiges163 KB
Anlage 2a_Leistungsverzeichnis Los 1.zipLVLeistungsverzeichnis602 KB
Anlage 2b_Leistungsverzeichnis Los 2.zipLVLeistungsverzeichnis2,1 MB
Anlage 2c_Leistungsverzeichnis Los 3.zipLVLeistungsverzeichnis512 KB
Anlage 3a_Vertrag inkl. Anlagen_Los 1.zipVertragsbedingungen24,6 MB
Anlage 3b_Vertrag inkl. Anlagen_Los 2.zipVertragsbedingungen23,3 MB
Anlage 3c_Vertrag inkl. Anlagen_Los 3.zipVertragsbedingungen8,8 MB
Anlage 5_Ergänzende Vergabebedingungen.zipSonstiges284 KB
Anlage 6a_Maßnahmenbeschreibung_Los 2.pdfSonstiges21,7 MB
Anlage 6b_Maßnahmenbeschreibung_Los 2.pdfSonstiges14,1 MB
Anlage 6c_Maßnahmenbeschreibung_Los 3.pdfSonstiges6,7 MB
Anlage 7_Formblatt verbindliche Angaben zum Fertigstellungstermin.docxFormular81 KB
Verfahrensbrief_Tiefbauleistungen.pdfSonstiges284 KB

Anforderungen

Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen." ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bewerbe/-Bieterunterlagen" nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 52 Abs. 3 SektVO).

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

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