Tief-, Straßen- und Rohrleitungsarbeiten für Wasserförderleitungen im 2. Bauabschnitt
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 13.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 15.10.2026
- CPV-Codes
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- Bauarbeiten (45000000)
- Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen (45221250)
- Bauarbeiten für Rohrleitungen (45231100)
- Straßenbauarbeiten (45233120)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 712914-2026
- Verfahrensnummer
- 351b59c8-16bd-4c2c-8cea-b80b84515cd7
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Der Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach schreibt Tief-, Straßen- und Rohrleitungsarbeiten für den zweiten Bauabschnitt der Förderleitungen zwischen dem Hochbehälter Zentral und Hüffenhardt aus. Das Gesamtprojekt soll den neuen Hochbehälter in Kälbertshausen anbinden und die Wasserversorgung im mittleren und südlichen Teil des Versorgungsgebiets absichern. Die Angebotsfrist endet am 13. November 2026; ein Ausführungszeitraum ist nicht angegeben.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe von Bauleistungen, Gewerk "Tief-, Straßen- und Rohrleitungsbauarbeiten" für Förderleitungen HB Zentral / Hüffenhardt, 2. Bauabschnitt.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach - Vergabe von Bauleistungen, Gewerk "Tief-, Straßen- und Rohrleitungsarbeiten" für die Förderleitungen HB-Zentral / Hüffenhardt, 2. Bauabschnitt
Der Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach plant im Rahmen des Gesamtprojekts "Förderleitungen HB Zentral - Hüffenhardt" den Bau mehrerer Wasserleitungen zur Anbindung des neuen Hochbehälters HB Zentral in Kälbertshausen sowie zur Sicherstellung und redundanten Absicherung der Wasserversorgung im mittleren und südlichen Teilnetz des Versorgungsgebiets. Das Gesamtprojekt wird in Bauabschnitten umgesetzt. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der zweite Bauabschnitt. Im Rahmen des Projekts soll zwischen Hüffenhardt und Kälbertshausen ferner ein durchgängiger "Wasserleitungsweg" (Radweg) entstehen. Die hierfür erforderlichen Tief-, Straßen- und Rohrleitungsbauarbeiten sind Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung und entlang der Trasse der Wasserleitungen vorgesehen. Die Gesamtbaumaßnahme soll im Zeitraum von 25. Januar 2027 bis 15. März 2028 erfolgen. Ausgeschrieben wird das Gewerk "Tief-, Straßen- und Rohrleitungsbauarbeiten" für den zweiten Bauabschnitt des Gesamtprojekts. Die ausgeschriebene Leistung umfasst im Überblick die folgenden Leitungen: - Förderleitung Ring Mitte: DN 500, ca. 3.650 m, - Förderleitung vom Wasserwerk Mitte: DN 400, ca. 3.400 m, - Förderleitung zur Redundanz des Hochbehälters HB Hüffenhardt: DN 300, ca.3.400 m - Förderleitung Ring Mitte (Abzweig): DN 300, ca. 300 m - Ortsnetzleitung: DN 200, ca. 670 m - Kabelschutzrohre - Steuerkabel, ca. 4.000 m Die Förderleitung Ring Mitte (DN 500) beginnt am Übergabepunkt des ersten Bauabschnitts, rund 200 Meter vom Hochbehälter HB Zentral entfernt, und wird in Richtung Hüffenhardt bis zum Ortsausgang von Hüffenhardt geführt; sie übernimmt die übergeordnete Wasserverteilung innerhalb des Versorgungsrings Mitte und Süd. Die Förderleitung vom Wasserwerk Mitte (DN 400) verläuft über den zentralen Verteilungsschacht vor Hüffenhardt bis zum Hochbehälter HB Hüffenhardt und dient der Versorgung des Hochbehälters HB Zentral aus dem Wasserwerk Mitte bzw. dem HB Hüffenhardt. Die Förderleitung zur Redundanz (DN 300) dient der redundanten Absicherung der Wasserversorgung und wird ebenfalls bis zum Hochbehälter HB Hüffenhardt geführt. Die Förderleitung Ring Mitte (Ab-zweig, DN 300) zweigt im zentralen Verteilungsschacht von der DN-500-Leitung ab und stellt über eine bestehende Leitung die Anbindung des Versorgungsbereichs Ortsnetz Siegelsbach sowie Wasserturm Bad Rappenau sicher. Die Ortsnetzleitung DN 200 beginnt am Hochbehälter HB Hüffenhardt und ersetzt künftig die vorhandene DN-150-Leitung, die bislang über weite Strecken auf privaten Grundstücken verlegt ist. Entlang der gesamten Trasse werden zusätzlich Kabelschutzrohre mitverlegt, um die spätere Aufnahme von Steuer-, Mess- und Kommunikationsleitungen zu ermöglichen. Das Leistungsverzeichnis und die Pläne sind in zwei Abschnitte aufgeteilt: erstens die Haupttrasse vom HB Zentral (Stat. 0+000) zum Schieberschacht in Hüffenhardt (Stat. 3+290), zweitens die Umfahrung WT Hüffenhardt vom HB Hüffenhardt (Stat. 0+000) über den Schieberschacht Hüffenhardt (Stat. 0+300) bis zum Trassenende der Leitung DN 500 (Stat. 0+570). Die ausgeschriebenen Tief-, Straßen- und Rohrleitungsbauarbeiten umfassen nach der Struktur des Leistungsverzeichnisses insbesondere die Baustelleneinrichtung und vorbereitenden Arbeiten, Erdarbeiten, den Einbau von Schächten, die Oberflächenwiederherstellung, die Wasserhaltung sowie die Lieferung und Verlegung von Rohren und Formstücken (GGG), den Einbau von Armaturen und Formstücken, die Druckprüfung und Desinfektion der GGG-Leitungen sowie Straßenquerungen in geschlossener Bauweise (Press-Bohr-Verfahren). Ergänzend umfasst die Ausschreibung die Tief- und Straßenbauarbeiten für den "Wasserleitungsweg" zwischen Hüffenhardt und Kälbertshausen. Nähere Informationen sind dem beigefügten Leistungsverzeichnis nebst Anhängen (Anlage 2) zu entnehmen. Mit Abschluss des Vertrags kommt der als Anlage 3 beigefügte Vertrag zustande.
Frist: 13.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
(1) Nachforderung: Die Vergabestelle wird dem Angebot nicht beiliegende Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen und unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 51 SektVO vom Bieter nachfordern. (2) Haupt- und Nebenangebote: (2a) Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist unzulässig. (2b) Nebenangebote sind zugelassen. Nebenangebote dürfen nur in Verbindung mit einem Hauptangebot eingereicht werden. Es können mehrere Nebenangebote kombiniert gewertet werden. Es sind ausschließlich technische Nebenangebote in Bezug auf folgende drei Positionen im Leistungsverzeichnis (Anlage 2 zum Verfahrensleitfaden) möglich, sofern die festgesetzten Mindestanforderungen, denen die Nebenangebote genügen müssen, beachtet werden: - LV-Position: 1.4.240 Rohrbettung aus Splitt 2-5: Nebenangebote werden zugelassen, sofern das angebotene Bettungsmaterial den Anforderungen des Rohrherstellers entspricht. Die Verwendung von aus dem Aushub gewonnenem Siebmaterial sowie von Recyclingbaustoffen ist nicht zulässig. Das Material muss aus natürlichen Gesteinskörnungen bestehen und für die Herstellung einer fachgerechten Rohrbettung geeignet sein. Das Größtkorn darf 11 mm nicht überschreiten. Die Gleichwertigkeit des angebotenen Materials ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Zudem ist eine Bestätigung des Rohrleitungsherstellers bezüglich der Eignung des Materials beizulegen. - LV-Position: 1.4.250 Rohrumhüllung aus Splitt 2-5: Nebenangebote werden zu-gelassen, sofern das angebotene Material den Anforderungen des Rohrherstellers entspricht. Unabhängig von dem verlegten Rohr sind mindestens die Anforderungen an Einbaumaterialien für Rohre mit Zink-/Aluminium-Deckbeschichtung gemäß Herstellerangaben einzuhalten. Die Mindestanforderungen für die Verlegung der PE-U-Rohre bleiben bestehen. Geeignetes, aus dem Aushub gewonnenes und aufbereitetes Material darf für die Rohrumhüllung verwendet werden. Recyclingbaustoffe sind nicht zugelassen. Die Eignung des angebotenen Materials ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Zudem ist eine Bestätigung des Rohrleitungsherstellers bezüglich der Eignung des Materials beizulegen. Bei der Verwendung von aufbereitetem Aushubmaterial ist mit Angebotsabgabe eine Bestätigung des Rohrleitungsherstellers vorzulegen, dass das auf Grundlage der im Baugrundgutachten beschriebenen anstehenden Boden- und Gesteinsvorkommen sowie des vorgesehenen Aufbereitungsverfahrens hergestellte Material für die Rohrumhüllung geeignet ist. - LV-Position: 1.4.270 Lieferung von Vorsiebmaterial: Das Material muss zur Herstellung eines ausreichend tragfähigen Planums geeignet sein. Nach Abschluss der Verfüllarbeiten müssen die Anforderungen der RStO 12/24 (Ausgabe 2012/Fassung 2024) sowie des DWA-A 904 (Ausgabe September 2025) erfüllt werden. Es dürfen ausschließlich Materialien verwendet werden, deren Verwendung am vorgesehenen Einbauort nach den geltenden abfall-, bodenschutz-, wasser- und umweltrechtlichen Vorschriften zulässig ist. Recyclingbaustoffe sind nicht zugelassen. Ein Nebenangebot, dass den Mindestanforderungen nicht genügt, bleibt bei der Wertung unberücksichtigt.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach - Vergabe von Bauleistungen, Gewerk "Tief-, Straßen- und Rohrleitungsarbeiten" für die Förderleitungen HB-Zentral / Hüffenhardt, 2. Bauabschnitt
- Siehe Ziffer 6.2 im Verfahrensleitfaden.
- 100 %
Vergabeunterlagen
7 Dateien laut Portal · Stand 15.10.2026| Formular | 454 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 69,9 MB | |
| Vertragsbedingungen | 203 KB | |
| Vertragsbedingungen | 125 KB | |
| Sonstiges | 201 KB | |
| Sonstiges | 27 KB | |
| Sonstiges | 194 KB |
Anforderungen
(1) Nachforderung: Die Vergabestelle wird dem Angebot nicht beiliegende Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen und unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 51 SektVO vom Bieter nachfordern. (2) Haupt- und Nebenangebote: (2a) Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist unzulässig. (2b) Nebenangebote sind zugelassen. Nebenangebote dürfen nur in Verbindung mit einem Hauptangebot eingereicht werden. Es können mehrere Nebenangebote kombiniert gewertet werden. Es sind ausschließlich technische Nebenangebote in Bezug auf folgende drei Positionen im Leistungsverzeichnis (Anlage 2 zum Verfahrensleitfaden) möglich, sofern die festgesetzten Mindestanforderungen, denen die Nebenangebote genügen müssen, beachtet werden: - LV-Position: 1.4.240 Rohrbettung aus Splitt 2-5: Nebenangebote werden zugelassen, sofern das angebotene Bettungsmaterial den Anforderungen des Rohrherstellers entspricht. Die Verwendung von aus dem Aushub gewonnenem Siebmaterial sowie von Recyclingbaustoffen ist nicht zulässig. Das Material muss aus natürlichen Gesteinskörnungen bestehen und für die Herstellung einer fachgerechten Rohrbettung geeignet sein. Das Größtkorn darf 11 mm nicht überschreiten. Die Gleichwertigkeit des angebotenen Materials ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Zudem ist eine Bestätigung des Rohrleitungsherstellers bezüglich der Eignung des Materials beizulegen. - LV-Position: 1.4.250 Rohrumhüllung aus Splitt 2-5: Nebenangebote werden zu-gelassen, sofern das angebotene Material den Anforderungen des Rohrherstellers entspricht. Unabhängig von dem verlegten Rohr sind mindestens die Anforderungen an Einbaumaterialien für Rohre mit Zink-/Aluminium-Deckbeschichtung gemäß Herstellerangaben einzuhalten. Die Mindestanforderungen für die Verlegung der PE-U-Rohre bleiben bestehen. Geeignetes, aus dem Aushub gewonnenes und aufbereitetes Material darf für die Rohrumhüllung verwendet werden. Recyclingbaustoffe sind nicht zugelassen. Die Eignung des angebotenen Materials ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Zudem ist eine Bestätigung des Rohrleitungsherstellers bezüglich der Eignung des Materials beizulegen. Bei der Verwendung von aufbereitetem Aushubmaterial ist mit Angebotsabgabe eine Bestätigung des Rohrleitungsherstellers vorzulegen, dass das auf Grundlage der im Baugrundgutachten beschriebenen anstehenden Boden- und Gesteinsvorkommen sowie des vorgesehenen Aufbereitungsverfahrens hergestellte Material für die Rohrumhüllung geeignet ist. - LV-Position: 1.4.270 Lieferung von Vorsiebmaterial: Das Material muss zur Herstellung eines ausreichend tragfähigen Planums geeignet sein. Nach Abschluss der Verfüllarbeiten müssen die Anforderungen der RStO 12/24 (Ausgabe 2012/Fassung 2024) sowie des DWA-A 904 (Ausgabe September 2025) erfüllt werden. Es dürfen ausschließlich Materialien verwendet werden, deren Verwendung am vorgesehenen Einbauort nach den geltenden abfall-, bodenschutz-, wasser- und umweltrechtlichen Vorschriften zulässig ist. Recyclingbaustoffe sind nicht zugelassen. Ein Nebenangebot, dass den Mindestanforderungen nicht genügt, bleibt bei der Wertung unberücksichtigt.
Änderungen und Bieterfragen
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