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Technische und juristische Beratung für den Neubau einer Dreifeld-Sporthalle

Status
Vergeben
Angebotsfrist
05.05.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
03.04.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
  • Beratung im Hochbau (71312000)
  • Dienstleistungen im Bauwesen (71500000)
  • Beratung im Bauwesen (71530000)
  • Juristische Beratung und Vertretung (79110000)
  • Rechtsberatung (79111000)
  • Beschaffungsberatung (79418000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
233733-2026
Verfahrensnummer
d7ee8e7b-15de-45ec-a30e-28131acfd203

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Coburg, vertreten durch das Beschaffungsamt, sucht technische und juristische Beratungsleistungen für den Neubau einer Dreifeld-Sporthalle in Coburg. Die Leistungen umfassen jeweils die Vorbereitung und Durchführung einer Totalunternehmer-Vergabe, die Vertragsdurchführung und Überwachung der Bauphase sowie die Betreuung während der Gewährleistungsphase. Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt und hat je Los eine Laufzeit von 1.050 Tagen. Angebote müssen bis zum 5. Mai 2026, 9:00 Uhr, eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Technische und juristische Beratungsleistungen

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Technischer Berater

    Technische Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung einer Totalunternehmer-Vergabe (TU-Vergabe) samt Vertragsdurchführung und -controlling der Bauphase sowie der Betreuung in der Gewährleistungsphase in Anlehnung an "Teil 5 Beratungsleistungen" des Leitfadens "Public Private Partnership zur Realisierung öffentlicher Baumaßnahmen in Bayern"

  • LOT-0002 · Juristischer Berater

    Juristische Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung einer Totalunternehmer-Vergabe (TU-Vergabe) samt Vertragsdurchführung und -controlling der Bauphase sowie der Betreuung in der Gewährleistungsphase in Anlehnung an "Teil 5 Beratungsleistungen" des Leitfadens "Public Private Partnership zur Realisierung öffentlicher Baumaßnahmen in Bayern"

Anforderungen an deinen Betrieb

siehe §§ 123 und 124 GWB Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Eine Nachforderung materiell bzw. inhaltlich falsch eingereichter Referenzprojekte ist nicht möglich! Grund: Die Nachforderungsmöglichkeiten des § 56 Abs. 2 Alt. 1 VgV darf nicht dazu führen, dass sich einzelne Unternehmen im Nachhinein, nach Ablauf der Abgabefrist, gegenüber ihren Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Technischer Berater

Interne Projektorganisation
12 %
Qualifikation, Berufserfahrung und Fachkenntnisse
28 %
Allgemeines Beratungskonzept zur Totalunternehmer-Vergabe
18 %
Spezifisches Beratungskonzept zum vorliegenden Projekt
12 %
Honorar für Grundleistungen der Phasen 5-8 des Teil 5 des bayerischen PPP-Leitfadens
21 %
Honorar für Stunden-/Tagessätze
9 %

LOT-0002 · Juristischer Berater

Interne Projektorganisation
12 %
Qualifikation, Berufserfahrung und Fachkenntnisse
28 %
Allgemeines Beratungskonzept zur Totalunternehmer-Vergabe
18 %
Spezifisches Beratungskonzept zum vorliegenden Projekt
12 %
Honorar für Grundleistungen der Phasen 5-8 des Teil 5 des bayerischen PPP-Leitfadens
21 %
Honorar für Stunden-/Tagessätze
9 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

siehe §§ 123 und 124 GWB Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Eine Nachforderung materiell bzw. inhaltlich falsch eingereichter Referenzprojekte ist nicht möglich! Grund: Die Nachforderungsmöglichkeiten des § 56 Abs. 2 Alt. 1 VgV darf nicht dazu führen, dass sich einzelne Unternehmen im Nachhinein, nach Ablauf der Abgabefrist, gegenüber ihren Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 22.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 651780-2026

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