Technische und juristische Beratung für den Neubau einer Dreifeld-Sporthalle
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 05.05.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Stadt Coburg - Beschaffungsamt
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 03.04.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
- Beratung im Hochbau (71312000)
- Dienstleistungen im Bauwesen (71500000)
- Beratung im Bauwesen (71530000)
- Juristische Beratung und Vertretung (79110000)
- Rechtsberatung (79111000)
- Beschaffungsberatung (79418000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 233733-2026
- Verfahrensnummer
- d7ee8e7b-15de-45ec-a30e-28131acfd203
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Coburg, vertreten durch das Beschaffungsamt, sucht technische und juristische Beratungsleistungen für den Neubau einer Dreifeld-Sporthalle in Coburg. Die Leistungen umfassen jeweils die Vorbereitung und Durchführung einer Totalunternehmer-Vergabe, die Vertragsdurchführung und Überwachung der Bauphase sowie die Betreuung während der Gewährleistungsphase. Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt und hat je Los eine Laufzeit von 1.050 Tagen. Angebote müssen bis zum 5. Mai 2026, 9:00 Uhr, eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Technische und juristische Beratungsleistungen
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Technischer Berater
Technische Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung einer Totalunternehmer-Vergabe (TU-Vergabe) samt Vertragsdurchführung und -controlling der Bauphase sowie der Betreuung in der Gewährleistungsphase in Anlehnung an "Teil 5 Beratungsleistungen" des Leitfadens "Public Private Partnership zur Realisierung öffentlicher Baumaßnahmen in Bayern"
LOT-0002 · Juristischer Berater
Juristische Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung einer Totalunternehmer-Vergabe (TU-Vergabe) samt Vertragsdurchführung und -controlling der Bauphase sowie der Betreuung in der Gewährleistungsphase in Anlehnung an "Teil 5 Beratungsleistungen" des Leitfadens "Public Private Partnership zur Realisierung öffentlicher Baumaßnahmen in Bayern"
Anforderungen an deinen Betrieb
siehe §§ 123 und 124 GWB Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Eine Nachforderung materiell bzw. inhaltlich falsch eingereichter Referenzprojekte ist nicht möglich! Grund: Die Nachforderungsmöglichkeiten des § 56 Abs. 2 Alt. 1 VgV darf nicht dazu führen, dass sich einzelne Unternehmen im Nachhinein, nach Ablauf der Abgabefrist, gegenüber ihren Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Technischer Berater
- Interne Projektorganisation
- 12 %
- Qualifikation, Berufserfahrung und Fachkenntnisse
- 28 %
- Allgemeines Beratungskonzept zur Totalunternehmer-Vergabe
- 18 %
- Spezifisches Beratungskonzept zum vorliegenden Projekt
- 12 %
- Honorar für Grundleistungen der Phasen 5-8 des Teil 5 des bayerischen PPP-Leitfadens
- 21 %
- Honorar für Stunden-/Tagessätze
- 9 %
LOT-0002 · Juristischer Berater
- Interne Projektorganisation
- 12 %
- Qualifikation, Berufserfahrung und Fachkenntnisse
- 28 %
- Allgemeines Beratungskonzept zur Totalunternehmer-Vergabe
- 18 %
- Spezifisches Beratungskonzept zum vorliegenden Projekt
- 12 %
- Honorar für Grundleistungen der Phasen 5-8 des Teil 5 des bayerischen PPP-Leitfadens
- 21 %
- Honorar für Stunden-/Tagessätze
- 9 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
siehe §§ 123 und 124 GWB Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Eine Nachforderung materiell bzw. inhaltlich falsch eingereichter Referenzprojekte ist nicht möglich! Grund: Die Nachforderungsmöglichkeiten des § 56 Abs. 2 Alt. 1 VgV darf nicht dazu führen, dass sich einzelne Unternehmen im Nachhinein, nach Ablauf der Abgabefrist, gegenüber ihren Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 22.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 651780-2026
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