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Tanklöschfahrzeug mit Staffelkabine einschließlich Aufbau und feuerwehrtechnischer Beladung

Status
Offen
Angebotsfrist
02.11.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
28.09.2026
CPV-Codes
Tanklöschfahrzeuge (34144212)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
664828-2026
Verfahrensnummer
9807ae9b-d67f-40c4-bf93-6ba6120f45a1

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

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Kurzbeschreibung

Die Gemeinde Dummerstorf beschafft für ihre Feuerwehr ein Tanklöschfahrzeug 4000 mit Staffelkabine für eine Besatzung von sechs Personen. Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt: Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau sowie die feuerwehrtechnische Beladung; die Abholung und Abnahme erfolgen beim Aufbauhersteller. Die Angebotsfrist endet am 2. November 2026.

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Leistungsbeschreibung

Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 mit Staffelkabine (1/5) in Anlehnung an DIN 14530-21 unter Berücksichtigung der DIN EN 1846 Teil 1-3, E DIN 14502-2 und DIN 14502-3 in der jeweils gültigen Fassung für die Feuerwehr der Gemeinde Dummerstorf. Die Gesamtleistung wird in zwei Fachlosen aufgeteilt. Los 1 - Teil 1 Fahrgestell - Teil 2 Feuerwehrtechnischer Auf-und Einbau Los 2 - Feuerwehrtechnische Beladung Die Zulassung des Fahrzeuges erfolgt durch die Gemeinde Dummerstorf. Die damit in Verbindung stehenden Kosten sind nicht Bestandteil der Ausschreibung. Die Abholung und Abnahme erfolgt im Werk des Aufbauherstellers.

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Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 mit Staffelkabine (1/5) Los 1 - Teil 1 Fahrgestell und Teil 2 Feuerwehrtechnischer Auf- und Einbau

    Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 mit Staffelkabine (1/5) in Anlehnung an DIN 14530-21 unter Berücksichtigung der DIN EN 1846 Teil 1-3, E DIN 14502-2 und DIN 14502-3 in der jeweils gültigen Fassung für die Feuerwehr der Gemeinde Dummerstorf. Los 1 - Teil 1 Fahrgestell Teil 2 Feuerwehrtechnischer Auf-und Einbau

    Frist: 02.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 mit Staffelkabine (1/5)

    Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 mit Staffelkabine (1/5) in Anlehnung an DIN 14530-21 unter Berücksichtigung der DIN EN 1846 Teil 1-3, E DIN 14502-2 und DIN 14502-3 in der jeweils gültigen Fassung für die Feuerwehr der Gemeinde Dummerstorf. Los 2 - Feuerwehrtechnische Beladung

    Frist: 02.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB sowie die fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ein Unternehmen wird insbesondere ausgeschlossen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. Hierzu gehören insbesondere einschlägige rechtskräftige Verurteilungen beziehungsweise rechtskräftig festgesetzte Geldbußen wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, terroristischer Straftaten oder Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union, Korruption und Bestechung sowie Menschenhandel und vergleichbarer Straftaten. Gleiches gilt nach Maßgabe des § 123 Abs. 4 GWB bei Verstößen gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung. Darüber hinaus kann der Auftraggeber ein Unternehmen unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei Vorliegen eines fakultativen Ausschlussgrundes gemäß § 124 GWB vom Vergabeverfahren ausschließen. Dies betrifft insbesondere Verstöße gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz oder vergleichbare Situationen, schwere berufliche Verfehlungen, wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikte, Wettbewerbsverzerrungen aufgrund einer vorherigen Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens, erhebliche oder fortdauernde Mängel bei der Ausführung früherer öffentlicher Aufträge, schwerwiegende Täuschungen oder das Zurückhalten erforderlicher Informationen sowie eine unzulässige Einflussnahme auf die Entscheidungsfindung des Auftraggebers. Ergänzend gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen nationalen Ausschlussgründe sowie die landesrechtlichen Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V). Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist durch die mit den Vergabeunterlagen geforderten Eigenerklärungen bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), soweit diese verwendet wird, nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung ergänzender Nachweise und Bescheinigungen nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften vor. Die Regelungen über die Selbstreinigung gemäß § 125 GWB sowie über die zulässigen Ausschlusszeiträume gemäß § 126 GWB bleiben unberührt. Sollten Erklärungen, Unterlagen und Nachweise fehlen, erfolgt die Aufforderung zur Vorlage gem. § 56 VgV. Werden Nachforderungen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Sollten Nachweise/Unterlagen fehlen, erfolgt die Aufforderung zur Vorlage gem. § 56 VgV. Werden Nachforderungen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 mit Staffelkabine (1/5) Los 1 - Teil 1 Fahrgestell und Teil 2 Feuerwehrtechnischer Auf- und Einbau

Preis
70 %
Mindestabmessungen in mm
10 %
Löschwassermenge in Liter
10 %
Schaummittelmenge in Liter
10 %

LOT-0002 · Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 mit Staffelkabine (1/5)

Preis

Vergabeunterlagen

4 Dateien laut Portal · Stand 28.09.2026
Allgemeine Leistungsbeschreibung.pdfLVLeistungsverzeichnis -
Formulare E18114574(17).zipFormular1,7 MB
Leistungsbeschreibung_Aufbau_Los 1.pdfLVLeistungsverzeichnis285 KB
Leistungsbeschreibung_Fahrgestell_Los 1.pdfLVLeistungsverzeichnis187 KB

Anforderungen

Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB sowie die fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Ein Unternehmen wird insbesondere ausgeschlossen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. Hierzu gehören insbesondere einschlägige rechtskräftige Verurteilungen beziehungsweise rechtskräftig festgesetzte Geldbußen wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, terroristischer Straftaten oder Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union, Korruption und Bestechung sowie Menschenhandel und vergleichbarer Straftaten. Gleiches gilt nach Maßgabe des § 123 Abs. 4 GWB bei Verstößen gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung. Darüber hinaus kann der Auftraggeber ein Unternehmen unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei Vorliegen eines fakultativen Ausschlussgrundes gemäß § 124 GWB vom Vergabeverfahren ausschließen. Dies betrifft insbesondere Verstöße gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz oder vergleichbare Situationen, schwere berufliche Verfehlungen, wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikte, Wettbewerbsverzerrungen aufgrund einer vorherigen Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens, erhebliche oder fortdauernde Mängel bei der Ausführung früherer öffentlicher Aufträge, schwerwiegende Täuschungen oder das Zurückhalten erforderlicher Informationen sowie eine unzulässige Einflussnahme auf die Entscheidungsfindung des Auftraggebers. Ergänzend gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen nationalen Ausschlussgründe sowie die landesrechtlichen Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V). Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist durch die mit den Vergabeunterlagen geforderten Eigenerklärungen bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), soweit diese verwendet wird, nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung ergänzender Nachweise und Bescheinigungen nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften vor. Die Regelungen über die Selbstreinigung gemäß § 125 GWB sowie über die zulässigen Ausschlusszeiträume gemäß § 126 GWB bleiben unberührt. Sollten Erklärungen, Unterlagen und Nachweise fehlen, erfolgt die Aufforderung zur Vorlage gem. § 56 VgV. Werden Nachforderungen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Sollten Nachweise/Unterlagen fehlen, erfolgt die Aufforderung zur Vorlage gem. § 56 VgV. Werden Nachforderungen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

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