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Stark- und Schwachstromanlagen für den Süd- und Westflügel von Schloss Wilhelmsburg

Status
Offen
Angebotsfrist
13.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Thüringen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
14.10.2026
CPV-Codes
Stromversorgungsanlagen (45315300)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
709445-2026
Verfahrensnummer
38694f59-e79e-4581-ba8f-35c02596c5e9

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten beauftragt Elektroarbeiten im Süd- und Westflügel von Schloss Wilhelmsburg in Schmalkalden. Der Leistungsumfang umfasst Niederspannungs- und Beleuchtungsanlagen, Blitzschutz und Erdung, Gefahrenmelde- und Alarmanlagen sowie Datenübertragungsnetze. Die Angebotsfrist endet am 13. November 2026.

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Leistungsbeschreibung

Niederspannungsinstallation Beleuchtungsanlage Blitzschutz- und Erdungsanlage Elektrische Anlagen Gefahrenmelde-/Alarmanlage Datenübertragungsnetze

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Schmalkalden, Schloss Wilhelmsburg, SIP I Projekt Süd- und Westflügel - Los 17A Stark- und Schwachstromanlage, Elektrotechnik

    Niederspannungsinstallation Beleuchtungsanlage Blitzschutz- und Erdungsanlage Elektrische Anlagen Gefahrenmelde-/Alarmanlage Datenübertragungsnetze

    Frist: 13.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Nach § 6e EU VOB/A Ausschlussgründe kann ein Teilnehmer jederzeit vom Verfahren ausgeschlossen werden, wenn er rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) (wenn eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen, durch die Pflichten verletzt worden sind oder eine Bereicherung stattgefunden hat oder stattfinden sollte) rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 Strafgesetzbuch (StGB) zur Bildung krimineller Vereinigungen, § 129a StGB zur Bildung terroristischer Vereinigungen oder § 129b StGB zu kriminellen und terroristischen Vereinigungen im Ausland, - § 89c StGB zur Terrorismusfinanzierung oder wegen Teilnahme an einer solchen Tat oder der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel im Wissen, dass diese ganz oder teilweise zur Ausführung von Gewalttaten nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB genutzt werden oder werden sollen, - § 261 StGB zur Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, - § 263 StGB - Betrug, soweit sich dieser gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB – Subventionsbetrug, soweit sich dieser gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB - Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, §§ 299a und 299b StGB – Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen, - § 108e StGB – Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern - §§ 333 und 334 StGB - Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB - Ausländische und internationale Bedienstete - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) - Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr - §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung - Wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. - Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB Alle Unterlagen, bis auf relevante Preisangaben können nachgefordert werden

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Schmalkalden, Schloss Wilhelmsburg, SIP I Projekt Süd- und Westflügel - Los 17A Stark- und Schwachstromanlage, Elektrotechnik

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Vergabeunterlagen

23 Dateien laut Portal · Stand 14.10.2026
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB
Auflagen.pdfSonstiges152 KB
Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1.pdfFormular1,2 MB
Erlaeuterungen_zur_Eigenerklaerung_kommunal_sonstige.pdfFormular125 KB
Hinweisblatt_Infopflicht Vergabestelle.pdfSonstiges195 KB
Leistungsverzeichnis Elektrotechnik 1. BA.D83LVLeistungsverzeichnis287 KB
Leistungsverzeichnis Elektrotechnik 1. BA.pdfLVLeistungsverzeichnis373 KB
Leistungsverzeichnis Elektrotechnik 1. BA.X83LVLeistungsverzeichnis569 KB
Sonderformular Russland-Embargo_Vergabeverfahren.pdfFormular76 KB
124 - Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen.pdfFormular265 KB
211 EU - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU.pdfAnschreiben465 KB
213 - Angebotsschreiben.pdfAnschreiben464 KB
214 - Besondere Vertragsbedingungen.pdfVertragsbedingungen99 KB
216 - Verzeichnis der vorzulegenden Unterlagen.pdfSonstiges237 KB
221 - Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen.pdfSonstiges41 KB
222 - Angaben zur Kalkulation über die Endsumme.pdfSonstiges45 KB
223 - Aufgliederung der Einheitspreise.pdfSonstiges38 KB
233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen.pdfSonstiges61 KB
234 - Erklärung der Bieter- Arbeitsgemeinschaft.pdfFormular40 KB
235 - Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen.pdfSonstiges42 KB
236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.pdfFormular33 KB
241 - Abfall.pdfSonstiges43 KB
244 - Datenverarbeitung.pdfSonstiges33 KB

Anforderungen

Nach § 6e EU VOB/A Ausschlussgründe kann ein Teilnehmer jederzeit vom Verfahren ausgeschlossen werden, wenn er rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) (wenn eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen, durch die Pflichten verletzt worden sind oder eine Bereicherung stattgefunden hat oder stattfinden sollte) rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 Strafgesetzbuch (StGB) zur Bildung krimineller Vereinigungen, § 129a StGB zur Bildung terroristischer Vereinigungen oder § 129b StGB zu kriminellen und terroristischen Vereinigungen im Ausland, - § 89c StGB zur Terrorismusfinanzierung oder wegen Teilnahme an einer solchen Tat oder der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel im Wissen, dass diese ganz oder teilweise zur Ausführung von Gewalttaten nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB genutzt werden oder werden sollen, - § 261 StGB zur Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, - § 263 StGB - Betrug, soweit sich dieser gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB – Subventionsbetrug, soweit sich dieser gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB - Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, §§ 299a und 299b StGB – Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen, - § 108e StGB – Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern - §§ 333 und 334 StGB - Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB - Ausländische und internationale Bedienstete - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) - Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr - §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung - Wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. - Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB Alle Unterlagen, bis auf relevante Preisangaben können nachgefordert werden

Änderungen und Bieterfragen

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