Stahlbauarbeiten mit Stahl- und Edelstahltüren sowie Innenfenstern
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 01.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 31.07.2026
- CPV-Codes
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- Metallbauarbeiten (45262670)
- Brandschutzarbeiten (45343100)
- Bautischlerei-Einbauarbeiten mit Metall, außer Türen und Fenstern (45421140)
- Bekanntmachung
- vergabe.duesseldorf.de
- Bekanntmachungsnummer
- 532260-2026
- Verfahrensnummer
- 5f58d889-168f-4d76-9edd-bfaff51ecd59
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt für die Schule an der Siegburger Straße Stahlbau- und Metallbauarbeiten aus. Dazu gehören Rohrrahmentüren aus Stahl, Edelstahltüren und Stahl-Innenfenster einschließlich Lieferung und Einbau sowie Wartungsarbeiten. Die Angebotsfrist endet am 1. September 2026.
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Leistungsbeschreibung
Metallbauarbeiten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Stahlbauarbeiten Schule Siegburger Straße
Gegenstand der Ausschreibung sind Rohrrahmentüren aus Stahl , Edelstahltüren, sowie Stahl- I nnenfenster. Weiterhin gehören zum Leistungsumfang die Wartungsarbeiten . Diese sind in einem eigenen Titel im Leistungsverzeichnis enthalten. Die beschriebenen Leistungen beinhalten Lieferung , Abladen, Beförderung , Vorhalten, etc . aller zur Leistungserfüllung erforderlichen Materialien, Werkzeuge und Hilfsmittel . Herstellen, Liefern, Einbauen und Nachbearbeiten der Bauteile sowie fachgerechtes Entsorgen aller anfallenden Abfallmaterialien. Das Setzen der Rahmen erfolgt im Zuge des Innenausbaues . Die Türblätter und Beschläge können jedoch erst kurz vor Bezug der Räume eingebaut werden. Benötigt der Auftragnehmer die Türen bereits zum Einbau der Rahmen , so müssen diese jedoch wieder entfernt werden.
Frist: 01.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
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Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 04.11.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 765769-2026
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