Spenglerarbeiten für Attikaverblechung und Dachentwässerung
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Neusäß
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 29.07.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Errichtung von Dachstühlen sowie Dachdeckarbeiten und zugehörige Arbeiten (45261000)
- Klempnerarbeiten (45261300)
- Blechverwahrungsarbeiten (45261310)
- Dachrinnenarbeiten (45261320)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 524235-2026
- Verfahrensnummer
- e4704450-b2bd-4e40-bbd0-b6154c15112a
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Neusäß schreibt Spenglerarbeiten für den zweiten Bauabschnitt eines Projekts aus. Der Auftrag umfasst die Montage von 130 Metern Attikabohlen und Attikaverblechungen sowie die Installation von sechs Regeneinläufen und Regenfallrohren. Die Ausführungsfrist beträgt 60 Tage.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
130m Attikabohle und Attikaverblechung 6 Stk. Regeneinlauf und Regenfallrohr
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · LV 022-2 Spenglerarbeiten BA 2
130m Attikabohle und Attikaverblechung 6 Stk. Regeneinlauf und Regenfallrohr
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Preis als einziges Zuschlagskriterium
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.