Speditionsleistungen für Kunsttransporte, Verpackung und Lagerung zur documenta 16
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 01.12.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Magistrat der Stadt Kassel
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 22.10.2026
- CPV-Codes
- Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) (60000000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 730326-2026
- Verfahrensnummer
- 94d404f0-3b3e-428d-a421-e15b575992fe
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Der Magistrat der Stadt Kassel schreibt eine Rahmenvereinbarung für Speditionsleistungen zur Kunstausstellung documenta 16 aus. Dazu gehören Kunsttransporte mit Lastkraftwagen, Flugzeugen und Schiffen einschließlich Vor- und Nachlauf sowie Verpackung und Lagerung von Kunstwerken und Managementleistungen. Die Leistungen sind in Deutschland sowie im europäischen und außereuropäischen Ausland zu erbringen; die Laufzeit beträgt 570 Tage.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Speditionsleistungen für die Kunstausstellung documenta 16. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind Leistungen des Kunsttransports per LKW, per Flugzeug und per Schiff (jeweils einschließlich Vor-/Nachlauf), Leistungen der Verpackung und Lagerung von Kunstwerken sowie Managementleistungen. Die Leistungen sind in Deutschland und im europäischen und außereuropäischen Ausland zu erbringen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Speditionsleistungen für die Kunstausstellung documenta 16
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Speditionsleistungen für die Kunstausstellung documenta 16. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind Leistungen des Kunsttransports per LKW, per Flugzeug und per Schiff (jeweils einschließlich Vor-/Nachlauf), Leistungen der Verpackung und Lagerung von Kunstwerken sowie Managementleistungen. Die Leistungen sind in Deutschland und im europäischen und außereuropäischen Ausland zu erbringen.
Frist: 01.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Bieter haben in der Eigenerklärung zum Unternehmen, welche den Vergabeunterlagen beigefügt ist, zu erklären, dass gegen ihr Unternehmen in den letzten 5 Jahren keine Geldbuße wegen Verstoßes gegen eine der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten rechtskräftig festgesetzt worden ist und keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten verurteilt worden ist. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im vorgenannten Sinne stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Bieter haben in der Eigenerklärung zum Unternehmen, welche den Vergabeunterlagen beigefügt ist, zu erklären, dass ihr Unternehmen in den letzten drei Jahren im Rahmen seiner Tätigkeit keine schwere Verfehlung i.S.v. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB begangen hat, durch die seine Integrität infrage gestellt wird. Insbesondere darf in den letzten drei Jahren - - gegen das Unternehmen keine Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) ergangen, - - gegen das Unternehmen kein Bußgeld von mehr als 2.500 Euro wegen eines Verstoßes gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verhängt worden, - - keine Führungs- oder Leistungsperson, die nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen • Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung(§ 129 StGB), • Geldwäsche(§ 261 StGB), • Vorteilsgewährung oder Bestechung (§§ 333, 334 StGB), • Diebstahl oder Unterschlagung (§§ 242, 246 StGB), • Erpressung (§ 253 StGB), • Betrugstatbeständen (§ 263 ff. StGB), • Untreue (§ 266 StGB), • Fälschungsdelikten(§§ 267, 268 StGB), • Delikten im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), • Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), • Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), • Umweltdelikten (§§ 324 ff. StGB) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einem Berufsverbot oder vorläufigen Berufsverbot belegt wurde. Bieter haben in der Eigenerklärung zum Unternehmen, welche den Vergabeunterlagen beigefügt ist, zu erklären, dass, sofern die o.a. Erklärungen nicht, oder nicht vollständig abgegeben werden können, Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.v. § 125 GWB, die dem Angebot als Anlage beizufügen sind, ergriffen wurden, die die Zuverlässigkeit des Bieters wieder herstellen. Bieter haben in der Eigenerklärung zum Unternehmen, welche den Vergabeunterlagen beigefügt ist, zu erklären, dass die Bieter ihren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialverpflichtung nachgekommen sind. Nachgefordert werden können: 633 Angebotsschreiben, 234 Erklärung Bieter- Arbeitsgemeinschaft, 235 Verzeichnis der Leistungen Kapazitäten anderer Unternehmen, 231-KS Verpflichtungserklärung HVTG, Anlage 2 Sanktionen gegen Russland, Vordruck Unternehmensreferenz, Verzeichnis Nachunternehmer, Angaben zum Schlüsselpersonal, Erklärung zu Fachkunde und Leistungsfähigkeit, Eigenerklärung zum Unternehmen, Erlaubnis zur Durchführung von Güterkraftverkehren in Deutschland (nach GüKG oder gleichwertig, Zulassung als Reglementierter Beauftragter gemäß der EU-VO (EG) Nr. 300 2008 des Luftfahrt-Bundesamtes, Bestätigung des Zollamtes als "Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter", Nachweis der Zulassung als IATA-Agent, Nachweis zu Qualitätssicherungssystemen, Nachweis der geforderten Betriebshaftpflichtversicherung oder Bestätigung eines entsprechenden Versicherers bzw. Versicherungsmaklers, eine solche abzuschließen, aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug.
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Anforderungen
Bieter haben in der Eigenerklärung zum Unternehmen, welche den Vergabeunterlagen beigefügt ist, zu erklären, dass gegen ihr Unternehmen in den letzten 5 Jahren keine Geldbuße wegen Verstoßes gegen eine der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten rechtskräftig festgesetzt worden ist und keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten verurteilt worden ist. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im vorgenannten Sinne stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Bieter haben in der Eigenerklärung zum Unternehmen, welche den Vergabeunterlagen beigefügt ist, zu erklären, dass ihr Unternehmen in den letzten drei Jahren im Rahmen seiner Tätigkeit keine schwere Verfehlung i.S.v. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB begangen hat, durch die seine Integrität infrage gestellt wird. Insbesondere darf in den letzten drei Jahren - - gegen das Unternehmen keine Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) ergangen, - - gegen das Unternehmen kein Bußgeld von mehr als 2.500 Euro wegen eines Verstoßes gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verhängt worden, - - keine Führungs- oder Leistungsperson, die nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen • Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung(§ 129 StGB), • Geldwäsche(§ 261 StGB), • Vorteilsgewährung oder Bestechung (§§ 333, 334 StGB), • Diebstahl oder Unterschlagung (§§ 242, 246 StGB), • Erpressung (§ 253 StGB), • Betrugstatbeständen (§ 263 ff. StGB), • Untreue (§ 266 StGB), • Fälschungsdelikten(§§ 267, 268 StGB), • Delikten im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), • Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), • Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), • Umweltdelikten (§§ 324 ff. StGB) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einem Berufsverbot oder vorläufigen Berufsverbot belegt wurde. Bieter haben in der Eigenerklärung zum Unternehmen, welche den Vergabeunterlagen beigefügt ist, zu erklären, dass, sofern die o.a. Erklärungen nicht, oder nicht vollständig abgegeben werden können, Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.v. § 125 GWB, die dem Angebot als Anlage beizufügen sind, ergriffen wurden, die die Zuverlässigkeit des Bieters wieder herstellen. Bieter haben in der Eigenerklärung zum Unternehmen, welche den Vergabeunterlagen beigefügt ist, zu erklären, dass die Bieter ihren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialverpflichtung nachgekommen sind. Nachgefordert werden können: 633 Angebotsschreiben, 234 Erklärung Bieter- Arbeitsgemeinschaft, 235 Verzeichnis der Leistungen Kapazitäten anderer Unternehmen, 231-KS Verpflichtungserklärung HVTG, Anlage 2 Sanktionen gegen Russland, Vordruck Unternehmensreferenz, Verzeichnis Nachunternehmer, Angaben zum Schlüsselpersonal, Erklärung zu Fachkunde und Leistungsfähigkeit, Eigenerklärung zum Unternehmen, Erlaubnis zur Durchführung von Güterkraftverkehren in Deutschland (nach GüKG oder gleichwertig, Zulassung als Reglementierter Beauftragter gemäß der EU-VO (EG) Nr. 300 2008 des Luftfahrt-Bundesamtes, Bestätigung des Zollamtes als "Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter", Nachweis der Zulassung als IATA-Agent, Nachweis zu Qualitätssicherungssystemen, Nachweis der geforderten Betriebshaftpflichtversicherung oder Bestätigung eines entsprechenden Versicherers bzw. Versicherungsmaklers, eine solche abzuschließen, aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug.
Änderungen und Bieterfragen
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