Sonnenschutzarbeiten für den Neubau der Kindertagesstätte St. Ambrosius
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 05.08.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Gemeinde Hergensweiler
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 03.07.2026
- CPV-Codes
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- Sonnenschutzvorrichtungen (44115900)
- Sonnenschutzarbeiten (45212190)
- Bekanntmachung
- plattform.aumass.de
- Bekanntmachungsnummer
- 459278-2026
- Verfahrensnummer
- 5e40e708-fdc0-494b-98ef-a94fb5f6358c
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Gemeinde Hergensweiler beauftragt Sonnenschutzarbeiten für den zweigeschossigen Neubau der Kindertagesstätte St. Ambrosius im Zentrum von Hergensweiler, die rund 130 Kindern Platz bieten soll. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Senkrechtmarkisen mit Vorbaukasten, offene Senkrechtmarkisen, Anlagen für Pfosten-Riegel-Fassaden sowie Gelenkarmmarkisen. Die Montage der Sonnenschutzanlagen ist vom 1. Februar bis zum 12. März 2027 vorgesehen, Endmontage und Feininstallation sollen im April 2027 erfolgen; die Inbetriebnahme ist für Januar 2028 geplant, Angebote sind bis zum 5. August 2026 einzureichen.
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Leistungsbeschreibung
Die Gemeinde Hergensweiler beabsichtigt den Neubau der Kindertagesstätte St. Ambrosius für rund 130 Kinder auf einem Grundstück im Zentrum von Hergensweiler. Der Neubau soll zweigeschossig in Holzbauweise erstellt werden. Das bestehende Gebäude wurde bereits komplett rückgebaut. Zu vergeben sind die Leistungen rund um den Sonnenschutz. Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: 01.02.2027- April 2027 Einzelne Ausführungszeiträume: Sonnenschutzanlagen: 01.02.2027-12.03.2027; Endmontage/Feininstallation: April 2027; Inbetriebnahme: Januar 2028 Die einzelnen Ausführungszeiträume können auch dem Bauzeitenplan entnommen werden.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Sonnenschutz
Sonnenschutzarbeiten, Senkrechtmarkisen mit Vorbaukasten, Senkrechtmarkisen offene Welle, Senkrechtmarkisen Pfosten-Riegel Fassade, Gelenkarmmarkisen
Frist: 05.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es sind alle Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB zu berücksichtigen. Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, gem. § 16a VOB/A EU unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung), es sei denn, er hat von seinem Recht aus Absatz 3 Gebrauch gemacht. Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren.
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Es sind alle Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB zu berücksichtigen. Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, gem. § 16a VOB/A EU unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung), es sei denn, er hat von seinem Recht aus Absatz 3 Gebrauch gemacht. Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 17.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 641332-2026
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