Trockenestricharbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 07.09.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Gemeinde Hergensweiler
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 23.07.2026
- CPV-Codes
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- Estricharbeiten (45262320)
- Estricharbeiten (Fußboden) (45262321)
- Bekanntmachung
- plattform.aumass.de
- Bekanntmachungsnummer
- 511630-2026
- Verfahrensnummer
- b7d2f160-593f-42fa-abbd-4ba88ae3b1ad
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Gemeinde Hergensweiler vergibt Abdichtungs- und Trockenestricharbeiten für den Neubau der Kindertagesstätte St. Ambrosius im Zentrum von Hergensweiler. Die Arbeiten umfassen das Erdgeschoss und das Obergeschoss des zweigeschossigen Neubaus für rund 130 Kinder und sollen voraussichtlich vom 19. Juli bis zum 3. September 2027 ausgeführt werden.
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Leistungsbeschreibung
Die Gemeinde Hergensweiler beabsichtigt den Neubau der Kindertagesstätte St. Ambrosius für rund 130 Kinder auf einem Grundstück im Zentrum von Hergensweiler. Der Neubau soll zweigeschossig in Holzbauweise erstellt werden. Das bestehende Gebäude wurde bereits komplett rückgebaut. Zu vergeben sind die Leistungen rund um den Trockenestrich. Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: 19.07.2027 - 03.09.2027 Die einzelnen Ausführungszeiträume können auch dem Bauzeitenplan entnommen werden.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Trockenestrich
Abdichtung EG, Trockenestrich EG und OG
Frist: 07.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es sind alle Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB zu berücksichtigen. Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, gem. § 16a VOB/A EU unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung), es sei denn, er hat von seinem Recht aus Absatz 3 Gebrauch gemacht. Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren.
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- Das günstigste Angebot erhält den Zuschlag, sofern keine Ausschlussgründe vorliegen und die Eignung nachgewiesen wurde.
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es sind alle Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB zu berücksichtigen. Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, gem. § 16a VOB/A EU unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung), es sei denn, er hat von seinem Recht aus Absatz 3 Gebrauch gemacht. Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 16.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 715202-2026
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