Trockenestricharbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte

Status
Vergeben
Angebotsfrist
07.09.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
23.07.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Estricharbeiten (45262320)
  • Estricharbeiten (Fußboden) (45262321)
Bekanntmachung
plattform.aumass.de
Bekanntmachungsnummer
511630-2026
Verfahrensnummer
b7d2f160-593f-42fa-abbd-4ba88ae3b1ad

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Gemeinde Hergensweiler vergibt Abdichtungs- und Trockenestricharbeiten für den Neubau der Kindertagesstätte St. Ambrosius im Zentrum von Hergensweiler. Die Arbeiten umfassen das Erdgeschoss und das Obergeschoss des zweigeschossigen Neubaus für rund 130 Kinder und sollen voraussichtlich vom 19. Juli bis zum 3. September 2027 ausgeführt werden.

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Leistungsbeschreibung

Die Gemeinde Hergensweiler beabsichtigt den Neubau der Kindertagesstätte St. Ambrosius für rund 130 Kinder auf einem Grundstück im Zentrum von Hergensweiler. Der Neubau soll zweigeschossig in Holzbauweise erstellt werden. Das bestehende Gebäude wurde bereits komplett rückgebaut. Zu vergeben sind die Leistungen rund um den Trockenestrich. Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: 19.07.2027 - 03.09.2027 Die einzelnen Ausführungszeiträume können auch dem Bauzeitenplan entnommen werden.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Trockenestrich

    Abdichtung EG, Trockenestrich EG und OG

    Frist: 07.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es sind alle Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB zu berücksichtigen. Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, gem. § 16a VOB/A EU unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung), es sei denn, er hat von seinem Recht aus Absatz 3 Gebrauch gemacht. Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren.

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Anforderungen

Es sind alle Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB zu berücksichtigen. Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, gem. § 16a VOB/A EU unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung), es sei denn, er hat von seinem Recht aus Absatz 3 Gebrauch gemacht. Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 16.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 715202-2026

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