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Teil A Bewerbungsbedingungen und Angebotsunterlagen.pdf

Seminare, Workshops und Coachings zur Führungskräfteentwicklung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 09:17 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.had.de

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Offenes Verfahren DRV-HESSEN-2026-36612 „Externe Seminare, Workshops und Coachings für Führungskräfte “

Vergabeunterlagen

Teil A

- Bewerbungsbedingungen und Angebotsunterlagen -

Externe Seminare, Workshops und Coachings für Führungskräfte

Deutsche Rentenversicherung Hessen

Städelstraße 28, 60596 Frankfurt

ausschreibung@drv-hessen.de

neue temporäre Adresse

ab 01.10.2026 bis voraussichtlich 31.12.2030

Cityhaus I

Platz der Republik 6, 60325 Frankfurt

Ausschreibung vom 28.09.2026

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  1. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen im Kurzportrait

Als eigenständiger regionaler Träger der gesetzlichen Rentenversicherung betreuen wir rund 2,5 Millionen Versicherte, 593.000 Rentnerinnen und Rentner sowie über 117.000 Arbeitgeber in Hessen.

Mit unserer Arbeit tragen wir ganz wesentlich zur sozialen Sicherung der hessischen Bevölkerung bei. Unsere Leistungen reichen von der Pflege der Versicherungskonten, der individuellen persönlichen Beratung in allen Fragen der Rentenversicherung, Maßnahmen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen bis hin zur Zahlung von Renten an die Versicherten und nach deren Tod an ihre Angehörigen.

Unsere Leistungen erbringen wir umfassend, individuell und zeitnah. Durch bestmögliche Beratung und Betreuung erreichen wir eine hohe Zufriedenheit bei unseren Kunden.

Die Deutsche Rentenversicherung Hessen hat diverse Dienst- und Außenstellen sowie die Hauptverwaltung in Frankfurt. Diese befindet sich in der Städelstraße 28, 60596 Frankfurt am Main. Ab dem 01.10.2026 lautet die Anschrift der Hauptverwaltung Cityhaus I, Platz der Republik 6, 60325 Frankfurt am Main.

Die Deutsche Rentenversicherung Hessen unterliegt besonderen Anforderungen an Informationssicherheit und Schutzbedarfe. Soweit sich hieraus konkrete Anforderungen für die Leistungserbringung ergeben, sind diese abschließend in den hierfür maßgeblichen Vergabe- und Vertragsunterlagen beschrieben.

  1. Gegenstand des Offenen Verfahrens - Führungskräfteentwicklung

Gegenstand der Auftragsvergabe sind externe Seminare, Workshops und Coachings für Führungskräfte. Konkret handelt es sich um neun thematische Seminare der Führungskräfteentwicklung, die Moderation von Workshops nach der Methode der kollegialen Fallberatung sowie auf individuelle Anfrage durchzuführende Coachings für Führungskräfte.

Die Seminare, die Workshops zur Methode der kollegialen Fallberatung und das Führungscoaching sollen von fachlich qualifizierten Trainerinnen und Trainern durchgeführt werden. Der Auftragnehmer hat eine einheitliche fachliche und organisatorische Koordination der Leistungen sowie eine gleichbleibende Qualität sicherzustellen. Soweit mehrere Trainerinnen und Trainer eingesetzt werden, benennt der Auftragnehmer eine verantwortliche Ansprechperson und stellt sicher, dass die eingesetzten Personen mit den Anforderungen und Rahmenbedingungen der Auftraggeberin vertraut sind.

Leistungszeitraum

Start der Leistung und Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01.01.2027. Die Laufzeit beträgt 48 Monate und endet – vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Vertrag – spätestens mit Ablauf des 31.12.2030. Maßgeblich sind die im Vertrag verbindlich festgelegten Termine.

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  1. Vergabeverfahren

Das Angebot muss vollständig sein und die in den Vergabeunterlagen geforderten Preise, Erklärungen, Angaben, Nachweise und Unterlagen enthalten. Die Nachforderung fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter Unterlagen richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere § 56 VgV. Die Auftraggeberin entscheidet im Rahmen des ihr gesetzlich eingeräumten Ermessens über eine Nachforderung. Ein Anspruch des Bieters auf Nachforderung besteht nicht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen. Leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert, soweit § 56 Abs. 3 VgV dies ausschließt. Änderungen oder Ergänzungen des Angebots nach Ablauf der Angebotsfrist sind nur im gesetzlich zulässigen Umfang möglich.

Der Zuschlag erfolgt auf das nach Wertung gemäß Ziffer 3.7 wirtschaftlichste Angebot. Eine detaillierte Wertungsbeschreibung finden Sie unter Punkt 3.7 Zuschlagskriterien.

3.1. Auftraggeber und Vergabestelle

Auftraggeberin ist die Deutsche Rentenversicherung Hessen, vertreten durch die Mitglieder der Geschäftsführung, Herrn Dr. Michael Stegmann und Herrn Thomas Hild- Füllenbach.

3.2. Auskünfte und Ansprechpartner, Frist für Bieterfragen

Alle Bieter werden aufgefordert, die Vergabeunterlagen eingehend zu prüfen und dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen, wenn Teile der Unterlagen nicht verständlich, widersprüchlich oder unvollständig sind. Rechtzeitig eingereichte Fragen werden anonymisiert gegenüber allen Bietern beantwortet.

Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind unverzüglich über das AI-Bietercockpit der Vergabeplattform der eHAD an die ausschreibende Stelle zu richten. Das AI- Bietercockpit kann kostenlos über die Homepage der Hessischen Auftragsberatungsstelle Wiesbaden, über den Link www.had.de runtergeladen werden.

Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt.

Die Vergabestelle wird den Bietern rechtzeitig angeforderte, sachdienliche Auskünfte über die Vergabeplattform erteilen, wenn und soweit aus der Fragestellung eine Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist.

Bieterfragen können bis zum 26.10.2026 um 08:00 Uhr, über die Vergabeplattform eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Beantwortung; die Auftraggeberin bleibt jedoch verpflichtet, notwendige Klarstellungen oder Änderungen der Vergabeunterlagen allen betroffenen Bietern transparent über die Vergabeplattform mitzuteilen. Der Bieter hat daher sicherzustellen, dass während der gesamten Angebotsfrist der in der Bieterregistrierung hinterlegte E-Mail-Account erreichbar ist bzw. bei Abwesenheit eine entsprechende Weiterleitung aktiviert wird.

Für verspätet eingegangene Angebote gelten die gesetzlichen Vorschriften. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang des Angebots bei der Auftraggeberin. Eine nachträgliche Berücksichtigung verspätet eingegangener Angebote erfolgt nur, soweit dies nach den einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften zulässig ist.

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3.3. Angebotsfrist

Das Angebot muss bis 02.11.2026 um 08:00 Uhr über das Bietercockpit der Vergabeplattform der eHAD an die Auftraggeberin abgesandt worden sein.

Angebote, die aus Gründen, die der Bieter zu vertreten hat, verspätet eingehen, werden nicht berücksichtigt. Angebote, deren verspäteter Eingang durch Umstände verursacht ist, die nicht vom Bieter zu vertreten sind, können berücksichtigt werden. Insofern muss der Bieter diese Umstände der Vergabestelle unverzüglich darlegen und glaubhaft machen.

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote zurückgezogen werden.

3.4. Verfahrensablauf

Die Auftraggeberin prüft gemäß den §§ 42 ff. VgV die Eignung der Bieter, insbesondere die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie die wirtschaftliche und finanzielle und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Die konkreten Eignungskriterien und die hierfür vorzulegenden Nachweise ergeben sich abschließend aus den Anlagen „Eignungskriterien“ und „Referenzen“.

3.5. Eignungskriterien, Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit

Die Deutsche Rentenversicherung überprüft gemäß § 44 ff VgV / § 31 ff UVgO die Eignung der Bieter, d.h. die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, sowie die wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter.

Die Prüfung der Eignung der Bieter wird nach der in Anlage „Eignungskriterien“, der in Anlage „Referenzen“ erläuterten Eignungskriterien vorgenommen.

Für den Fall, dass ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, sind die gesetzlichen Anforderungen an die Eignungsleihe gemäß § 47 VgV einzuhalten. Der Bieter hat mit dem Angebot die hierfür erforderlichen Angaben und Nachweise vorzulegen, siehe Anlage 1 Zulassungsformular, insbesondere die Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden, soweit diese nach den Vergabeunterlagen erforderlich ist. Das betreffende Unternehmen muss die für die betreffende Kapazität maßgeblichen Eignungsanforderungen erfüllen. Liegen bei diesem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe vor oder erfüllt es die betreffende Eignungsanforderung nicht, erfolgt ein Ersatz des Unternehmens, soweit dies nach § 47 VgV vorgesehen ist. Wird die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch genommen, gelten die gesetzlichen Haftungsanforderungen des § 47 VgV.

Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Auftraggeberin entscheidet über die Nachforderung fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV.

3.6. Kapazitäten anderer Unternehmen

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung durch Nachunternehmen ausführen zu lassen, hat er Art und Umfang der vorgesehenen Nachunternehmerleistungen entsprechend den Vergabeunterlagen anzugeben. Soweit die Vergabeunterlagen oder das Gesetz hierfür Nachweise verlangen, sind die betreffenden Nachunternehmen zu

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benennen und die erforderlichen Angaben und Nachweise vorzulegen. Eignungsleihe und reine Nachunternehmerleistung sind dabei voneinander zu unterscheiden. Soweit ein Nachunternehmen zugleich zum Nachweis der Eignung herangezogen wird, gelten die Regelungen zur Eignungsleihe nach § 47 VgV. Für die Ausführung der übernommenen Leistungsteile sind die hierfür nach den Vergabeunterlagen erforderlichen fachlichen Anforderungen einzuhalten. Der Bieter hat die tatsächliche Verfügbarkeit der für die Leistung erforderlichen Kapazitäten im gesetzlich erforderlichen Umfang nachzuweisen.

3.7. Zuschlagskriterien

Gemäß § 127 GWB i.V.m. § 58 VgV erfolgt der Zuschlag auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des eingereichten Angebotes. Daher liegt es im Interesse des Bieters, alle geforderten Informationen so detailliert wie möglich zur Verfügung zu stellen. Die Wertungskriterien für den Zuschlag sind:

Für die Zuschlagskriterien erfolgt die Bewertung bis maximal 1000 Punkte. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden folgende Zuschlagskriterien gewertet:

  1. Preis max. 400 Punkte

  2. Konzept Präsenzseminar „Diversität und Inklusion“ max. 480 Punkte

  3. Konzept Live-Online-Seminar „Digitale Führung“ max. 120 Punkte

Die Bewertung erfolgt pro Leistungskriterium. Jedes Leistungskriterium ist daher vollständig auszuführen. Ein Verweis auf eine Ausführung zu einem vorherigen Leistungskriterium wird nicht bewertet. Bei den Zuschlagskriterien 2 und 3 sind zwei Seminarkonzepte im Umfang von maximal 12 DIN-A4-Seiten je Konzept einzureichen. Die eingereichten Konzepte werden im Auftragsfall Teil des geschuldeten Leistungssolls und sind daher verbindlich.

Zur Sicherung des Qualitätsstandards ist für die Zuschlagskriterien 2 und 3 ein Mindesterfüllungsgrad von 60 % festgelegt, so dass nur Angebote zuschlagsfähig sind, die hier mindestens 288 (Zuschlagskriterium 2) bzw. 72 Punkte (Zuschlagskriterium 3) erreichen.

3.7.1. Preis – 400 Punkte Bei dem Zuschlagskriterium Preis erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis, welches alle inhaltlichen Voraussetzungen im gegebenen Budget bietet, 400 Punkte. Ein (fiktives) Angebot, dessen Preis 100% (oder mehr) über dem niedrigsten Angebotspreis liegt, erhält beim Zuschlagskriterium Preis 0 Punkte. Die Wertungspunkte für die übrigen Angebotspreise werden linear berechnet (lineare Interpolation bis zu zwei Stellen nach dem Komma). Die optionalen Positionen müssen ausgefüllt werden, sind aber nicht wertungsrelevant.

3.7.2. Konzeptentwicklung Präsenzseminar „Diversität und Inklusion“ – 480 Punkte Für dieses Zuschlagskriterium ist ein beispielhaftes Feinkonzept für ein Präsenzseminar zum Thema „Diversität und Inklusion“ zu erstellen. Alle Kriterien gehen mit der gleichen Gewichtung in die Wertung ein. Insbesondere ist dabei zu achten auf:

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  1. Inhaltliche Vollständigkeit, folgerichtige Gliederung und Zielsetzung der Seminarkonzepte (max. 120 Punkte)

Die vorgegebenen Seminarinhalte sind vollständig abgebildet und nehmen schlüssig Bezug aufeinander. Die übergeordneten Seminarziele sowie die Ziele und vermittelten Inhalte der einzelnen Arbeitsphasen sind klar erkennbar.

  1. Einbeziehung relevanter Theorien/Modelle, Bezug zur Praxis und Transfer (max. 120 Punkte)

Bei der Konzeptentwicklung sind relevante (sozial-)psychologische Theorien und Modelle der Führungskräfteentwicklung nachvollziehbar darzulegen und einzubeziehen. Die Praxisphasen stellen einen hohen Bezug zum öffentlichen Dienst dar und berücksichtigen insbesondere die besonderen Anforderungen einer Kritis-Behörde. Die im Konzept vorgesehenen Arbeitsphasen sehen Übungen an Praxisfällen und die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch vor.

  1. Methodenvielfalt und Interaktivität (max. 120 Punkte)

Die gewählten Seminarmethoden sind abwechslungsreich, aktivierend und interaktiv. Die gewählten Methoden sind den unterschiedlichen Seminarphasen entsprechend angepasst.

  1. Detaillierte Zeitplanung (max. 120 Punkte)

Das Konzept beinhaltet eine detaillierte Zeitplanung, die den Umfang der einzelnen Arbeitsphasen und Pausenzeiten klar erkennbar darstellt.

3.7.3. Konzeptentwicklung Live-Online-Seminar „Digitale Führung“ – 120 Punkte Für dieses Zuschlagskriterium ist ein beispielhaftes Feinkonzept für ein Live- Online-Seminar zum Thema „Digitale Führung“ zu erstellen. Alle Kriterien gehen mit der gleichen Gewichtung in die Wertung ein. Insbesondere ist dabei zu achten auf:

  1. Auswahl passender Tools und Methoden im digitalen Raum (max. 40 Punkte)

Das Konzept bezieht interaktive digitale Tools und Methoden der Aktivierung im digitalen Raum ein (z. B. digitale Warm-Ups) ein.

  1. Berücksichtigung der Besonderheiten von digitalen Lernumgebungen (max. 40 Punkte)

Das Konzept bezieht die Besonderheiten einer digitalen Lernumgebung ein (z. B. Pufferzeiten für technische Probleme oder das Einstellen von Breakout-Rooms).

  1. Berücksichtigung der besonderen Anforderungen an eine Kritisbehörde (max. 40 Punkte)

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Das Konzept bezieht Vorgaben der Informationssicherheit, den Digitalisierungsstand und die spezifischen Rahmenbedingungen einer Kritisbehörde ein.

  1. Vergabeunterlagen

4.1 Allgemeines

4.1.1 Enthalten die übersandten Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er die Deutsche Rentenversicherung Hessen über die Ausschreibungsdatenbank darauf hinzuweisen.

4.1.2 Änderungen, Ergänzungen und Zusätze in den Vergabeunterlagen sind, soweit nicht ausdrücklich vorgesehen, unzulässig. Eigene Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen sowie sonstige abweichende Vertragsbedingungen des Bieters werden nicht Bestandteil des Angebots. Maßgeblich sind ausschließlich die von der Auftraggeberin vorgegebenen Vergabe- und Vertragsunterlagen.

4.1.3 Der Bieter nimmt die Vergabeunterlagen samt ihren Anlagen und Anhänge sowie die darin enthaltenen Informationen und alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen zur Kenntnis und berücksichtigt diese bei seiner Angebotsabgabe.

4.1.4 Die Vergabeunterlagen samt ihren Anlagen und Anhänge sowie die darin enthaltenen Informationen und alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen sind vertraulich. Sie dürfen weder Dritten zugänglich gemacht noch außerhalb dieser Angebotsabgabe verwendet werden, soweit sie nicht öffentlich zugänglich oder bekannt sind oder ohne Mitwirkung des Bieters bekannt werden. Dies gilt auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens.

Die Bieter dürfen Veröffentlichungen über eigene Leistungen oder Teile des Vorhabens, welche ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens bekannt geworden sind, nur mit Zustimmung des Auftraggebers vornehmen. Hierzu gehört auch die Angabe von Verfahren oder die Bekanntgabe von Zeichnungen, Plänen etc. Gleiches gilt für Erkenntnisse, die der Bieter im Rahmen der Auftragsdurchführung erhält. Der Bieter hat die mit der Erstellung des Angebots befassten eigenen und gegebenenfalls sonstigen Mitarbeiter hierzu im Voraus schriftlich zu verpflichten und zu gewährleisten, dass dies auch von einbezogenen verbundenen Unternehmen verpflichtend eingehalten wird.

Bieter, die nicht beabsichtigen, ein Angebot abzugeben, werden gebeten, die Vergabeunterlagen umgehend zu vernichten.

4.2 Angebot - Formale Anforderungen

4.2.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.

4.2.2 Alle Preisangaben sind in EURO abzugeben.

4.2.3 Das Angebot hat folgende Dokumente zu umfassen:

• Angebotsschreiben der eHAD • Anlage Zulassungsformular

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• Anlage Preisblatt • Anlage Eignungskriterien • Anlage Referenzen

4.2.4 Das Angebot muss alle Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben sowie die geforderten Nachweise und Unterlagen enthalten.

4.2.5 Angebote, die von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweichen oder unter Vorbehalt abgegeben werden, werden nach den gesetzlichen Vorschriften geprüft und – soweit ein Ausschlussgrund vorliegt – ausgeschlossen. Unklarheiten und Fragen zu den Vergabeunterlagen sind rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist über den vorgesehenen Kommunikationsweg zu klären.

4.2.6 Für die Bearbeitung, Erstellung, Versendung und Einreichung von Unterlagen oder sonstiger Aufwendungen wird keine Vergütung bzw. kein Ersatz gewährt.

Das Angebot ist der ausschreibenden Stelle rechtzeitig und ausschließlich über das AI-Bietercockpit der Vergabeplattform der eHAD zu übermitteln bzw. abzusenden. Das Bietercockpit kann kostenlos über den Link www.had.de runtergeladen werden.

4.2.7 In Papierform, beispielsweise auf dem Postweg, per Telegramm, per Telefax oder auch per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen und werden ausgeschlossen.

4.3 Nebenangebote und Änderungsvorschläge

Änderungsvorschläge oder Nebenangebote sind nicht zugelassen.

4.4 Änderung des Angebots

4.4.1 Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann der Bieter sein Angebot berichtigen, ändern oder zurückziehen. Eine Änderung oder Berichtigung ist ausschließlich innerhalb der Angebotsfrist und über den hierfür vorgesehenen elektronischen Übermittlungsweg zulässig. Nach Ablauf der Angebotsfrist sind Änderungen des Angebots ausgeschlossen, soweit nicht eine gesetzliche Ausnahme greift.

4.4.2 Berichtigungen oder Änderungen des Angebotes sind der Deutschen Rentenversicherung Hessen in gleicher Weise wie das Angebot zuzustellen. Es gelten dieselben formalen Anforderungen (vgl. Ziffer 4.2)

4.5 Bietergemeinschaften

4.5.1 Angebote von Bietergemeinschaften werden zugelassen.

4.5.2 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,

• in der die Bildung einer Bietergemeinschaft für den Fall der Auftragserteilung erklärt wird, • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

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4.6 Zuschlags- und Bindefrist

4.6.1 Der Bieter ist bis zum 31.12.2026 an sein Angebot gebunden (Bindefrist). Eine Verlängerung der Bindefrist erfolgt nicht automatisch. Sofern eine Verlängerung erforderlich wird, wird die Auftraggeberin den Bieter um Zustimmung zur Verlängerung bitten. Maßgeblich bleibt die ausdrücklich erklärte Bindefrist.

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