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Teil B Leistungsbeschreibung_Führungskräfteentwicklung.pdf

Seminare, Workshops und Coachings zur Führungskräfteentwicklung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 09:17 (Europe/Berlin)

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Offenes Verfahren „Externe Seminare, Workshops und Coachings für Führungskräfte“

Vergabeunterlagen

Teil B

- Leistungsbeschreibung -

Externe Seminare, Workshops und Coachings innerhalb des

Qualifizierungsprogramms für Führungskräfte der Deutschen

Rentenversicherung Hessen

Offenes Verfahren

Deutsche Rentenversicherung Hessen

Städelstraße 28, 60596 Frankfurt a.M.

ausschreibung@drv-hessen.de

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Offenes Verfahren „Externe Seminare, Workshops und Coachings für Führungskräfte“

Inhaltsverzeichnis – Teil B

  1. Allgemeine Informationen zur Auftraggeberin .......................................................... 3
  2. Gegenstand der Auftragsvergabe ............................................................................ 3
  3. Beschreibung der durchzuführenden Arbeiten ......................................................... 4 3.1. Seminare im Rahmen der Führungskräfteentwicklung ............................................. 4 3.2. Workshops zur Methode der kollegialen Supervision ............................................... 4 3.3. Führungscoachings ................................................................................................. 4
  4. Grundlagen der Zusammenarbeit ............................................................................ 5
  5. Leistungszeitraum.................................................................................................... 5
  6. Leistungsumfang ..................................................................................................... 5
  7. Leistungs- / Einsatzort ............................................................................................. 6
  8. Vergütung der Leistungen und Abrechnung ............................................................. 6
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Offenes Verfahren „Externe Seminare, Workshops und Coachings für Führungskräfte“

  1. Allgemeine Informationen zur Auftraggeberin Die Deutsche Rentenversicherung Hessen („Auftraggeberin“) ist regionaler Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie betreut als einer von 14 eigenständigen und landesunmittelbaren Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung rund 2,8 Millionen Versicherte, 582.000 Rentnerinnen und Rentner sowie über 115.000 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Hessen. Die Leistungen reichen von der Pflege der Versicherungskonten, der individuellen persönlichen Beratung in allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung, Maßnahmen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation, der sozialmedizinischen Beurteilung, Zahlung von Renten an Versicherte und Hinterbliebene u.v.m. Im Zuge des demographischen Wandels werden zahlreiche Beschäftigten der DRV Hessen in den nächsten Jahren die Regelaltersgrenze erreichen. Darunter sind auch zahlreiche Führungskräfte. Es werden also mehr Beschäftigte in Führungspositionen wechseln, die schnell, aber umfassend auf die neuen Führungsaufgaben vorbereitet werden müssen. Insbesondere Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern in Führungspositionen muss dabei ein kompakter Überblick über die spezifischen Anforderungen im öffentlichen Dienst gegeben werden. Zudem müssen neue Mitarbeitende gewonnen werden. Hierzu muss die DRV Hessen als attraktive Arbeitgeberin auftreten, die potentiellen Bewerbenden Vorteile gegenüber anderen Arbeitgebern sichert. Da die Arbeitsqualität wesentlich von der Art der Führung abhängt, sollte die Arbeitgebermarke der DRV Hessen vor allem auch über eine moderne, positive Führungskultur transportiert werden. Hierüber lassen sich neue Mitarbeitende nicht nur gewinnen, sondern vor allem auch langfristig binden und entwickeln. Dies hängt von den Kommunikations- und Steuerungskompetenzen der Führungskräfte ab. Neben der altersbedingten Fluktuation bei der DRV Hessen wird sich durch die steigende Anzahl an Rentenbeziehenden in der Gesamtbevölkerung auch die Arbeitslast bei der DRV Hessen erhöhen. Die Arbeit in den Leistungsbereichen wird sich verdichten und muss effizienter verrichtet werden. Eine beschleunigte Digitalisierung der internen und externen Serviceprozesse sowie die Entbürokratisierung der Organisationsstrukturen können mögliche Stellschrauben dafür sein. Auch die abteilungsübergreifende Kommunikation und trägerübergreifende Zusammenarbeit können Synergien und Entlastung der einzelnen Teams schaffen. Die Implementierung neuer, agiler Projektmanagementmethoden kann Effizienz steigern und die Führungsebene entlasten. Führungskräfte müssen darauf durch die Schulung umfassender Selbstorganisationskompetenzen vorbereitet sein. Da davon auszugehen ist, dass sich die Arbeitswelt durch neue Technologien (etwa KI) auch weiterhin rasant wandeln wird, müssen Führungskräfte auch im Umgang mit Veränderungsprozessen geschult sein. Um diesen vielfältigen Herausforderungen zu begegnen, wurde die Führungskräfteentwicklung bei der DRV Hessen neu konzipiert. Entlang der vier Kompetenzcluster (Personale Kompetenzen, Handlungskompetenzen, soziale Kompetenzen, Methodenkompetenzen) wird es neun Module geben, in die die unterschiedlichen Seminare und Selbstlernkurse eingebettet sind. Hierbei wurden die unterschiedlichen Bildungsangebote im Umfeld der DRV Hessen gebündelt: Zum einen soll es Seminare geben, die von einem externen Dienstleister ausschließlich für die Führungskräfte der DRV Hessen angeboten werden. Darüber hinaus werden einige Seminare von der Personalentwicklung selbst durchgeführt. Außerdem wurden Selbstlernkurse sowie Seminare, die die DRV Bund im Rahmen ihres Bildungsprogramms anbietet, in das Konzept integriert.

  2. Gegenstand der Auftragsvergabe Gegenstand der Auftragsvergabe sind intellektuelle Dienstleistungen. Konkret handelt es sich dabei um • neun thematische Seminare der Führungskräfteentwicklung • die Moderation von Workshops mit der Methode der kollegialen Supervision und • auf individuelle Anfrage durchzuführende Coachings für Führungskräfte.

Die Seminare, die Workshops zur Methode der kollegialen Supervision und das Führungscoaching sollen von spezialisierten Trainerinnen und Trainern durchgeführt werden.

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Damit die Trainerinnen und Trainer die Belange des Hauses kennenlernen und auf die konkreten Herausforderungen der Führungskräfte eingehen können, sollen die Leistungen aus einer Hand kommen.

  1. Beschreibung der durchzuführenden Arbeiten 3.1. Seminare im Rahmen der Führungskräfteentwicklung Die Seminare sind Teil eines Führungskräfteentwicklungskonzepts in dem die Inhalte nach Seminar und Kompetenzcluster abgegrenzt sind. Im Zuge des Blended-Learning-Ansatzes des neuen Führungskräfteentwicklungskonzepts sollen die Seminare teilweise in Präsenz und teilweise als Live-Online-Veranstaltung durchgeführt werden.

Der Auftrag umfasst die selbstständige Konzeption entlang der inhaltlichen Vorgaben für die noch nicht konzipierten Seminare, die inhaltliche Feinjustierung der Konzepte gemeinsam mit der Personalentwicklung sowie die Durchführung, Dokumentation und Nachbereitung der Seminare. Konzeptionelle Anpassungen werden für alle Seminare auf der Basis interner Richtlinien und Vorgaben sowie der Evaluation der Teilnehmenden in Absprache mit der Personalentwicklung vorgenommen.

Insgesamt sollen neun Seminare zu folgenden Themen durchgeführt werden.

  1. Neu in der Rolle als Führungskraft (2 Tage, Präsenz & 2h digitales Follow-Up)

  2. Steuerung und Veränderung (3 Tage, Präsenz)

  3. Digitale Führung (2 Tage, Live-Online)

  4. Kommunikation (3 Tage, Präsenz)

  5. Konfliktmanagement (1 Tag, Präsenz)

  6. Gesunde Führung (2 Tage, Präsenz)

  7. Diversität und Inklusion (2 Tage, Präsenz)

  8. Projektmanagement (2 Tage, Live-Online & 2h digitales Follow-Up)

  9. Refreshing (1 Tag, Präsenz)

Alle Seminare sollen 2027 drei Mal durchgeführt werden. In den Jahren 2028, 2029 und 2030 sollen alle Seminare mindestens vier Mal stattfinden. Da die Seminare mit weiteren internen Angeboten koordiniert werden, müssen sie zu festgelegten Zeitpunkten durchgeführt werden. Die konkreten Termine der Veranstaltungen werden in Zusammenarbeit mit der Personalentwicklung nach Abschluss des Vergabeverfahrens besprochen. An den Seminaren werden maximal zwölf Führungskräfte teilnehmen.

3.2. Workshops zur Methode der kollegialen Supervision Bislang wurde in den Jahren 2024 und 2025 mit großem Erfolg eine kollegiale Supervision für weibliche Führungskräfte der DRV Hessen durchgeführt. Aufgrund der hohen Nachfrage soll das Angebot künftig auf alle Führungskräfte ausgeweitet werden und zwei Mal jährlich als Tagesveranstaltung in Präsenz mit ca. 50 Teilnehmenden stattfinden. Der Auftrag umfasst die Moderation des Workshops und einen Impulsvortrag zur Methode der kollegialen Supervision.

3.3. Führungscoachings Der Führungsalltag bringt Herausforderungen mit sich, die situativ auftreten und nicht im Rahmen von terminierten Workshops aufgenommen und bearbeitet werden können. Den

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Wunsch nach individueller Unterstützung aufgreifend, wird das Führungscoaching als bestehende Maßnahme der Führungskräfteentwicklung für alle Führungskräfte der DRV Hessen auch im Rahmen des neuen Konzepts weitergeführt. Zentrale Aspekte der Führungscoachings sind die Freiwilligkeit und die Vertraulichkeit. Im Führungscoaching ist der Fokus auf die einzelne Führungskraft und ihr persönliches Thema gerichtet. Der Auftrag umfasst die Durchführung der Führungscoachings mit einem Umfang von maximal zwei Tagen in Präsenz und zwei Tagen als Videokonferenz. Jeder Coachingtag umfasst maximal vier einzelne Gesprächstermine einschließlich Vor- und Nachbereitung.

  1. Grundlagen der Zusammenarbeit Folgende Aspekte stellen die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Auftragnehmer/-in und Auftraggeberin dar:
  1. Während der Dauer der Auftragsabwicklung stellt der/die Auftragnehmer/-in in Abstimmung mit der Auftraggeberin qualifizierte Ansprechpersonen zur Verfügung, die für die Auftraggeberin kurzfristig erreichbar sind. Die zur Auftragsausführung eingesetzten qualifizierte Trainer/-innen dürfen nur mit Zustimmung der Auftraggeberin eingesetzt werden. Im Falle von Abwesenheit oder unvorhergesehenen Umständen seitens der qualifizierten Trainer/-innen, stellt der/die Auftragnehmer/-in sicher, dass eine geeignete Vertretung zur Verfügung gestellt wird. Denkbar wäre eine interne Vertretungsregel im Tandem, die genaue Ausgestaltung obliegt dem/der Auftragnehmer/in.
  2. Nach Zuschlagserteilung wird in einem ersten Termin mit den verantwortlichen Ansprechpersonen des/der Auftragsnehmers/-in und der Personalentwicklung der Auftraggeberin das weitere Vorgehen für die kommenden Jahre, der Abstimmungsprozess für die Veranstaltungstermine, die regelmäßige Kommunikation sowie die Form der Arbeitsergebnisse besprochen.
  3. Inhaltliche und methodische Abstimmung mit der Personalentwicklung im Hinblick auf das bestehende Gesamtkonzept zur Führungskräfteentwicklung in der DRV Hessen. Gemeinsame Beratung und Austausch über die Weiterentwicklung der Inhalte und bei weiteren Umsetzungsschritten des Konzepts.
  1. Leistungszeitraum Start der Leistung und Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01.01.2027. Die Leistung muss innerhalb von 48 Monaten erbracht sein und endet spätestens zum 31.03.2031.

  2. Leistungsumfang Über die gesamte Vertragslaufzeit und mit Blick auf die Terminkoordination ist für den Auftrag ein Einsatz von 285 Seminar-, 8 Workshop und 16 Coachingtagen angesetzt. Eine Abnahmegarantie ist mit dieser Schätzung nicht verbunden. Gesamtanzahl der Seminartage: 285 2027: 3x 19 Seminartage (14 in Präsenz, 5 Live-Online) = 57 Seminartage 2028: 4x 19 Seminartage (14 in Präsenz, 5 Live-Online) = 76 Seminartage 2029: 4x 19 Seminartage (14 in Präsenz, 5 Live-Online) = 76 Seminartage 2030: 4x 19 Seminartage (14 in Präsenz, 5 Live-Online) = 76 Seminartage

Gesamtanzahl der Workshoptage zur kollegialen Fallberatung: 8 2027: 2x 1 Workshoptag (in Präsenz) = 2 Workshoptage 2028: 2x 1 Workshoptag (in Präsenz) = 2 Workshoptage 2029: 2x 1 Workshoptag (in Präsenz) = 2 Workshoptage 2030: 2x 1 Workshoptag (in Präsenz) = 2 Workshoptage

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Offenes Verfahren „Externe Seminare, Workshops und Coachings für Führungskräfte“

Gesamtanzahl der Coachingtage: 16 2027: 4x 1 Coachingtag (davon 2 in Präsenz, 2 Live-Online) = 4 Coachingtage 2028: 4x 1 Coachingtag (davon 2 in Präsenz, 2 Live-Online) = 4 Coachingtage 2029: 4x 1 Coachingtag (davon 2 in Präsenz, 2 Live-Online) = 4 Coachingtage 2030: 4x 1 Coachingtag (davon 2 in Präsenz, 2 Live-Online) = 4 Coachingtage

  1. Leistungs- / Einsatzort Die Veranstaltungsorte für die Seminar-, Workshop und Coachingtermine in Präsenz werden von der Auftraggeberin bestimmt und liegen - je nach Verfügbarkeit – im Einzugsgebiet der Deutschen Rentenversicherung Hessen. Beispielsweise können sie im

• Berufsförderungswerk Frankfurt am Main, Huizener Str. 60, 61118 Bad Vilbel,

• Bildungszentrum Winterkasten, Am Kaiserturm 6, 64678 Lindenfels-Winterkasten oder im

• Kooperationshotel Leonardo Royal Hotel Frankfurt, Mailänder Straße 1, 60598 Frankfurt durchgeführt werden. Die Präsenz der Auftragnehmerin / des Auftragnehmers vor Ort am Standort der Auftraggeberin ist nicht erforderlich. Termine zur Koordination und Abstimmung zwischen Auftragnehmer/in und Auftraggeberin erfolgen in der Regel telefonisch oder als Videokonferenz. Nach gesonderter Absprache können Präsenztermine notwendig werden, deren Umfang nach grober Schätzung ca. 2 % des insgesamt zu erbringenden Tageskontingents betragen kann. Andere Dienststellen der DRV Hessen sind gegebenenfalls als weitere Leistungs- und/oder Erfüllungsorte erforderlich.

  1. Vergütung der Leistungen und Abrechnung Die Abrechnung von Leistungen erfolgt auf Tagesbasis. Die Abrechnung der Aufwände erfolgt vierteljährlich jeweils nach Ablauf von drei Monaten im Folgemonat oder nach Abschluss eines Seminars. Mit der Vergütung sind sämtliche Leistungen und Nebenkosten der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers abgegolten, insbesondere auch sämtliche Unterstützungsprozesse (u. a. Back Office), Berichterstattungen und Präsentationen, Dokumentationen, Reisezeiten, Nutzungsrechte, Auslagen, Post- und Telekommunikationskosten. Spesen sowie sonstige regelmäßige Kosten werden nicht gesondert erstattet.

Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Bezahlung von Leistungen zu verweigern, solange die Abrechnung nicht ordnungsgemäß und vollständig eingereicht wird.

Sollte der Vertrag vorzeitig beendet werden, erfolgt eine entsprechende Abrechnung nach den bis zum Vertragsende geleisteten tatsächlichen Leistungen, sofern die Leistung ordnungsgemäß erbracht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die erbrachten Leistungen objektiv keinen Nutzen für die Auftraggeberin haben.

Die beauftragten Volumina werden durch die Auftraggeberin und Auftragnehmer/-in überwacht. Die aktuelle Auslastung des Vertrages wird gemeinsam festgestellt. Zu erwartende Überschreitungen des beauftragten Volumens sind im Rahmen der Planungen anzuzeigen.

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