Schreitendes UGV „Spot“ mit Manipulator, Zubehör, Dienstleistungen und Wartung

Status
Offen
Angebotsfrist
01.12.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
302.700 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
26.10.2026
CPV-Codes
Industrieroboter (42997300)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
739804-2026
Verfahrensnummer
761da713-b93c-405d-9444-660e90566b21

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Kurzbeschreibung

Das Bundesamt für Strahlenschutz mit Sitz in Salzgitter beschafft ein schreitendes unbemanntes Bodenfahrzeug des Modells „Spot“ mit Zubehör, Dienstleistungen und Wartung. Das Fahrzeug soll Messgeräte tragen, Daten übermitteln und Gefahrenbereiche teilautonom erkunden sowie Türen öffnen und Treppen überwinden können; der geschätzte Auftragswert beträgt 302.700 Euro. Angebote können bis zum 1. Dezember 2026 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Zur Erfüllung der Amtsaufgaben und speziell zur Unterstützung der im Unterstützungsverbund (UVB) – CBRN beteiligten Behörden Bundespolizei (BPOL) und Bundeskriminalamt (BKA) und zur Unterstützung der Länder soll ein schreitendes unbemanntes Bodenfahrzeug (Unmanned Ground Vehicle, UGV) beschafft werden. Das schreitende UGV soll Messgeräte tragen und deren Daten übermitteln können und damit teilautonom die Erkundung von Gefahrenbereichen durchführen. Weiterhin soll das schreitende UGV die Fähigkeit besitzen, Türen zu öffnen (Nutzung von Türklinken und schiebende wie ziehende Öffnung von auch selbst zufallenden Türen) und Treppen mit bis zu 30 cm Stufenhöhe zu überwinden (gültig für alle gängigen Konstruktionsmaterialien wie Beton, Holz, Metall und Metall-Gitter) um sich frei in Gebäuden bewegen zu können. Das schreitende UGV muss die Fähigkeit besitzen seine Umgebung dreidimensional (3D) zu erfassen und sich auf Grundlage dieser Daten semiautonom in dieser Umgebung zu bewegen. Um die zwingende technische Kompatibilität mit den benannten Partnerbehörden zu gewährleisten, muss es sich bei dem schreitenden UGV um das Modell „Spot“ des Herstellers „Boston Dynamics“ handeln. Nur hierdurch kann technisch gewährleistet werden, dass erworbene und selbst angefertigte Zusatzausstattung (Hardware und Software) mit den Partnern ausgetauscht werden kann. Die Schnittstellen (Hardware, Software, Datenformate) sind dem Auftraggeber vollständig zu dokumentieren und ohne Lizenzbeschränkung zur Entwicklung eigener Zusatzausstattung bereitzustellen. Die Beschaffung des UGV „Spot“ erfolgt unter Anwendung des § 31 Abs. 6 VgV mit einer Produktfestlegung aus zwingend erforderlichen technischen Gründen der Kompatibilität mit den vorhandenen Anlagen, Anpassungen und Zusatzaus-stattungen (Hardware, Software, Schnittstellen) / Zubehör. Gleichwertige Lösungen sind nur zulässig, sofern sie die Kompatibilität nachweislich gewährleisten; der Nachweis ist mit dem Angebot durch eine Bestätigung des Herstellers zu erbringen. Die Vergabe von Hardware, Wartung und Dienstleistungen in einem Los ist aus Gründen der einheitlichen Gewährleistung und Verantwortung für das Gesamtsystem erforderlich.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Lieferung des UGV Manipulator-Fahrzeugs „SPOT“ nebst Zubehör, Dienstleistung und Wartungsvertrag

    Zur Erfüllung der Amtsaufgaben und speziell zur Unterstützung der im Unterstützungsverbund (UVB) – CBRN beteiligten Behörden Bundespolizei (BPOL) und Bundeskriminalamt (BKA) und zur Unterstützung der Länder soll ein schreitendes unbemanntes Bodenfahrzeug (Unmanned Ground Vehicle, UGV) beschafft werden. Das schreitende UGV soll Messgeräte tragen und deren Daten übermitteln können und damit teilautonom die Erkundung von Gefahrenbereichen durchführen. Weiterhin soll das schreitende UGV die Fähigkeit besitzen, Türen zu öffnen (Nutzung von Türklinken und schiebende wie ziehende Öffnung von auch selbst zufallenden Türen) und Treppen mit bis zu 30 cm Stufenhöhe zu überwinden (gültig für alle gängigen Konstruktionsmaterialien wie Beton, Holz, Metall und Metall-Gitter) um sich frei in Gebäuden bewegen zu können. Das schreitende UGV muss die Fähigkeit besitzen seine Umgebung dreidimensional (3D) zu erfassen und sich auf Grundlage dieser Daten semiautonom in dieser Umgebung zu bewegen. Um die zwingende technische Kompatibilität mit den benannten Partnerbehörden zu gewährleisten, muss es sich bei dem schreitenden UGV um das Modell „Spot“ des Herstellers „Boston Dynamics“ handeln. Nur hierdurch kann technisch gewährleistet werden, dass erworbene und selbst angefertigte Zusatzausstattung (Hardware und Software) mit den Partnern ausgetauscht werden kann. Die Schnittstellen (Hardware, Software, Datenformate) sind dem Auftraggeber vollständig zu dokumentieren und ohne Lizenzbeschränkung zur Entwicklung eigener Zusatzausstattung bereitzustellen. Die Beschaffung des UGV „Spot“ erfolgt unter Anwendung des § 31 Abs. 6 VgV mit einer Produktfestlegung aus zwingend erforderlichen technischen Gründen der Kompatibilität mit den vorhandenen Anlagen, Anpassungen und Zusatzaus-stattungen (Hardware, Software, Schnittstellen) / Zubehör. Gleichwertige Lösungen sind nur zulässig, sofern sie die Kompatibilität nachweislich gewährleisten; der Nachweis ist mit dem Angebot durch eine Bestätigung des Herstellers zu erbringen. Die Vergabe von Hardware, Wartung und Dienstleistungen in einem Los ist aus Gründen der einheitlichen Gewährleistung und Verantwortung für das Gesamtsystem erforderlich.

    Frist: 01.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Bitte entnehmen Sie alle Angaben zu den Ausschlussgründen in diesem Verfahren den veröffentlichten Vergabeunterlagen; hier insbesondere Dokument 001. Bewerbungsbedingungen, der Anlage A - Sammelanlage BWB sowie der Anlage B - Formblatt Eigenerklärungen Die Vergabestelle behält sich vor, im vergaberechtlich zulässigen Umfang fehlende Unterlagen und Angaben aller Art einschließlich fehlender Unterschriften nachzufordern. Sie behält sich außerdem vor, bei Bedarf Aufklärungsgespräche zum Angebotsinhalt mit den Bietenden zu führen. Es wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Unterlagen oder Angaben nicht nachgefordert werden können (bspw. wesentliche Preisangaben) und in diesem Fall das betroffene Angebot ausgeschlossen werden muss.

Vergabeunterlagen

8 Dateien laut Portal · Stand 26.10.2026
001. Bewerbungsbedingungen (BWB).pdfAnschreiben146 KB
002. Anlage A - Sammelanlage BWB.pdfSonstiges1,4 MB
003. Anlage B - Formblatt Eigenerklärungen.docxFormular146 KB
004. Angebotsformular signiert.pdfFormular3,4 MB
005. Anlage 1 - Leistungsbeschreibung.pdfLVLeistungsverzeichnis156 KB
006. Anlage 2 - Vertraulichkeits- und Sicherheitsvereinbarung.pdfSonstiges95 KB
007. Anlage 3 - AGB Einkauf BfS.pdfSonstiges57 KB
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB

Anforderungen

Bitte entnehmen Sie alle Angaben zu den Ausschlussgründen in diesem Verfahren den veröffentlichten Vergabeunterlagen; hier insbesondere Dokument 001. Bewerbungsbedingungen, der Anlage A - Sammelanlage BWB sowie der Anlage B - Formblatt Eigenerklärungen Die Vergabestelle behält sich vor, im vergaberechtlich zulässigen Umfang fehlende Unterlagen und Angaben aller Art einschließlich fehlender Unterschriften nachzufordern. Sie behält sich außerdem vor, bei Bedarf Aufklärungsgespräche zum Angebotsinhalt mit den Bietenden zu führen. Es wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Unterlagen oder Angaben nicht nachgefordert werden können (bspw. wesentliche Preisangaben) und in diesem Fall das betroffene Angebot ausgeschlossen werden muss.

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