Schlüsselfertiger Neubau einer Grundschule in Holz-Modulbauweise mit Sporthalle und Außenanlagen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 08.12.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 03.11.2026
- CPV-Codes
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- Vorgefertigte Gebäude (44211000)
- Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten (45200000)
- Bauarbeiten für Schulgebäude (45214200)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 762839-2026
- Verfahrensnummer
- 4dbb2e76-50ad-49ce-8901-338ac6bddccf
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Landeshauptstadt Hannover errichtet in Hannover-Herrenhausen einen zentralen Ausweichstandort für Grundschulen mit einem neuen vierzügigen Schulgebäude in Holz- oder Holz-Hybrid-Modulbauweise und einer Sporthalle, die auch als Aula genutzt werden kann. Der Auftrag umfasst Planung und schlüsselfertige Herstellung des Schulgebäudes mit rund 5.450 m² Bruttogrundfläche, der Sporthalle mit rund 2.000 m² sowie Außenanlagen auf rund 7.700 m² Fläche einschließlich Nebenanlagen. Der Standort soll zum Beginn des Schuljahres 2029/2030 fertiggestellt sein.
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Leistungsbeschreibung
Der Fachbereich Gebäudemanagement der Landeshauptstadt Hannover (LHH) plant auf dem Schulgrundstück An Mußmanns Haube 2 in Hannover-Herrenhausen einen zentralen Auslagerungsstandort für Grundschulen zu errichten. Es ist vorgesehen mehrere Grundschulen für die Zeit der Sanierung / baulichen Erweiterung am eigentlichen Standort hierher auszulagern. Das bestehende Schulgebäude aus dem Jahr 1956 wird abgebrochen und es soll ein neues, kompaktes Schulgebäude als 4-zügige Grundschule errichtet werden. Zudem ist der Neubau einer 2-Feld-Sporthalle (ohne Tribüne) vorgesehen, die als Versammlungsstätte ausgelegt gleichzeitig die Nutzung als Aula ermöglicht. Der zentrale Auslagerungsstandort soll bis zum Beginn des Schuljahres 2029/2030 fertiggestellt sein. Alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Grundstücksvorbereitung Schadstoffsanierung / Rückbau der Bestandsgebäude, dem temporären Betrieb der alten Sporthalle und der Herrichtung des Grundstücks (Schadstoff- und Kampfmittelfreiheit) werden seitens des AG erbracht und sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Das neue Schulgebäude soll in Holz- (oder ggf. Holz-Hybrid-) Modulbauweise errichtet werden. Die Sporthalle soll zur Verkürzung der Bauzeit mit einem hohen Anteil an Halbfertig- oder Fertigteilen hergestellt werden, unter maßgeblicher Verwendung des Baustoffs Holz (z.B. Hallenstützen, Dachbinder). Für das Schulgebäude in Modulbauweise ist von einer Standzeit / Nutzungsdauer von mind. 35 Jahren, für die Sporthalle von einer unbegrenzten Nutzungsdauer und Standzeit auszugehen. Die Vergabeunterlagen beinhalten neben der Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) eine Referenzplanung des AG für das 3-geschossige Schulgebäude, die Sporthalle und die Außenanlagen, die Grundlage der weiteren Planung des AN sind. Die Referenzplanung sieht eine BGF von rd. 5.450 m² für das Schulgebäude und rd. 2.000 m² für die Sporthalle vor, für die Außenanlagen zu planende/zu erstellende Flächen von rd. 7.700 m². Die ausgeschriebene Leistung (Totalunternehmerleistung) beinhaltet die schlüsselfertige und funktionsgerechte Herstellung des Schulgebäudes, der Sporthalle und der Außenanlagen inkl. aller Nebenanlagen (Pkw-Stellplätze, überdachte Fahrradabstellanlagen u.v.m.) einschl. sämtlicher Planungsleistungen zum Pauschal-Festpreis.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Neubau Schulgebäude in Holz-Modulbauweise mit 2-Feld-Sporthalle und Außenanlagen
Der Fachbereich Gebäudemanagement der Landeshauptstadt Hannover (LHH) plant auf dem Schulgrundstück An Mußmanns Haube 2 in Hannover-Herrenhausen einen zentralen Auslagerungsstandort für Grundschulen zu errichten. Es ist vorgesehen mehrere Grundschulen für die Zeit der Sanierung / baulichen Erweiterung am eigentlichen Standort hierher auszulagern. Das bestehende Schulgebäude aus dem Jahr 1956 wird abgebrochen und es soll ein neues, kompaktes Schulgebäude als 4-zügige Grundschule errichtet werden. Zudem ist der Neubau einer 2-Feld-Sporthalle (ohne Tribüne) vorgesehen, die als Versammlungsstätte ausgelegt gleichzeitig die Nutzung als Aula ermöglicht. Der zentrale Auslagerungsstandort soll bis zum Beginn des Schuljahres 2029/2030 fertiggestellt sein. Alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Grundstücksvorbereitung Schadstoffsanierung / Rückbau der Bestandsgebäude, dem temporären Betrieb der alten Sporthalle und der Herrichtung des Grundstücks (Schadstoff- und Kampfmittelfreiheit) werden seitens des AG erbracht und sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Das neue Schulgebäude soll in Holz- (oder ggf. Holz-Hybrid-) Modulbauweise errichtet werden. Die Sporthalle soll zur Verkürzung der Bauzeit mit einem hohen Anteil an Halbfertig- oder Fertigteilen hergestellt werden, unter maßgeblicher Verwendung des Baustoffs Holz (z.B. Hallenstützen, Dachbinder). Für das Schulgebäude in Modulbauweise ist von einer Standzeit / Nutzungsdauer von mind. 35 Jahren, für die Sporthalle von einer unbegrenzten Nutzungsdauer und Standzeit auszugehen. Die Vergabeunterlagen beinhalten neben der Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) eine Referenzplanung des AG für das 3-geschossige Schulgebäude, die Sporthalle und die Außenanlagen, die Grundlage der weiteren Planung des AN sind. Die Referenzplanung sieht eine BGF von rd. 5.450 m² für das Schulgebäude und rd. 2.000 m² für die Sporthalle vor, für die Außenanlagen zu planende/zu erstellende Flächen von rd. 7.700 m². Die ausgeschriebene Leistung (Totalunternehmerleistung) beinhaltet die schlüsselfertige und funktionsgerechte Herstellung des Schulgebäudes, der Sporthalle und der Außenanlagen inkl. aller Nebenanlagen (Pkw-Stellplätze, überdachte Fahrradabstellanlagen u.v.m.) einschl. sämtlicher Planungsleistungen zum Pauschal-Festpreis.
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 des GWB bzw. soweit im Vergabeverfahren zutreffend die §§ 6e EU, 16 EU VOB/A. Durch Bewerber können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden. Es gilt § 16a EU Abs. 1 i.V. m. Abs. 6 VOB/A. Eine Nachforderung von Referenzen bei vorliegender Präqualifikation ist ausgeschlossen. Durch Bietende können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachgereicht, vervollständigt oder – mit Ausnahme von leistungsbezogenen Unterlagen – korrigiert werden – ausgenommen sind Preise. Es gilt § 16a EU Abs. 1 VOB/A. Eine Nachforderung von Referenzen bei vorliegender Präqualifikation ist ausgeschlossen.
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9 Dateien laut Portal · Stand 03.11.2026| Anschreiben | - | |
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