Schließanlage für die neue Betriebszentrale am Pferdemarkt in Nürnberg

Status
Vergeben
Angebotsfrist
12.08.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
07.07.2026
CPV-Codes
Beschlagarbeiten (45421160)
Bekanntmachungsnummer
467589-2026
Verfahrensnummer
17f779f3-9882-465c-93c2-282d0e94ace5

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Nürnberg, vertreten durch ihr Hochbauamt, beschafft eine Schließanlage für die neue Betriebszentrale am Pferdemarkt 23–26 in Nürnberg. Der Umfang umfasst unter anderem rund 267 Doppelzylinder, 68 Blindzylinder, 45 Generalschlüssel und 850 Einzelschlüssel. Die Angebotsfrist endet am 12. August 2026.

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Leistungsbeschreibung

Schließplan, ca. 267 St. Doppelzylinder, ca. 68 St. Blindzylinder, ca. 150 St. Zylinderverlängerung, ca. 45 St. Generalschlüssel, ca. 850 St. Einzelschlüssel, ca. 18 St. Gruppenschließung

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Am Pferdemarkt 23-26, SÖR Neubau Betriebszentrale, Schließanlage

    Schließplan, ca. 267 St. Doppelzylinder, ca. 68 St. Blindzylinder, ca. 150 St. Zylinderverlängerung, ca. 45 St. Generalschlüssel, ca. 850 St. Einzelschlüssel, ca. 18 St. Gruppenschließung

    Frist: 12.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A. "Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer- entsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist." Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. "Die Auftraggeberin legt gem. § 16a EU Abs. 3 VOB/A fest, dass Preisangaben nicht nachgefordert werden."

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Anforderungen

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A. "Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer- entsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist." Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. "Die Auftraggeberin legt gem. § 16a EU Abs. 3 VOB/A fest, dass Preisangaben nicht nachgefordert werden."

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 22.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 730719-2026

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