Schließanlage für die neue Betriebszentrale am Pferdemarkt in Nürnberg
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 12.08.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Nürnberg Hochbauamt SöR
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 07.07.2026
- CPV-Codes
- Beschlagarbeiten (45421160)
- Bekanntmachung
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 467589-2026
- Verfahrensnummer
- 17f779f3-9882-465c-93c2-282d0e94ace5
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Nürnberg, vertreten durch ihr Hochbauamt, beschafft eine Schließanlage für die neue Betriebszentrale am Pferdemarkt 23–26 in Nürnberg. Der Umfang umfasst unter anderem rund 267 Doppelzylinder, 68 Blindzylinder, 45 Generalschlüssel und 850 Einzelschlüssel. Die Angebotsfrist endet am 12. August 2026.
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Leistungsbeschreibung
Schließplan, ca. 267 St. Doppelzylinder, ca. 68 St. Blindzylinder, ca. 150 St. Zylinderverlängerung, ca. 45 St. Generalschlüssel, ca. 850 St. Einzelschlüssel, ca. 18 St. Gruppenschließung
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Am Pferdemarkt 23-26, SÖR Neubau Betriebszentrale, Schließanlage
Schließplan, ca. 267 St. Doppelzylinder, ca. 68 St. Blindzylinder, ca. 150 St. Zylinderverlängerung, ca. 45 St. Generalschlüssel, ca. 850 St. Einzelschlüssel, ca. 18 St. Gruppenschließung
Frist: 12.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A. "Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer- entsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist." Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. "Die Auftraggeberin legt gem. § 16a EU Abs. 3 VOB/A fest, dass Preisangaben nicht nachgefordert werden."
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A. "Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer- entsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist." Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. "Die Auftraggeberin legt gem. § 16a EU Abs. 3 VOB/A fest, dass Preisangaben nicht nachgefordert werden."
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 22.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 730719-2026
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