Schadstoffgutachten, Beprobung und baubegleitende Schadstoffberatung
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 07.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bezirksamt Spandau von Berlin
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 08.07.2026
- CPV-Codes
- Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung (90740000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 471776-2026
- Verfahrensnummer
- 27d6fe31-069e-4abc-9d7b-ea355ad938b7
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Bezirksamt Spandau von Berlin beauftragt Schadstoffgutachten, Beprobungen und eine baubegleitende Schadstoffberatung. Die Leistungen sind dem Berliner Bezirk Spandau zugeordnet; ein genauer Leistungsumfang oder Ausführungszeitraum ist nicht angegeben.
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Leistungsbeschreibung
Schadstoffgutachten, Beprobung, Baubegleitende Schadstoffberatung
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Schadstoffgutachten, Beprobung, Baubegleitende Schadstoffberatung
Schadstoffgutachten, Beprobung, Baubegleitende Schadstoffberatung
Frist: 07.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de /vergabeplattform / bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat mit Vordruck Wirt124EU oder V124 HF (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gem. § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt 124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten und Eignungsverleiher. Der AG behält sich vor, ggf. weitere Eignungsnachweise eines Bieters abzufordern.
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- Preis
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de /vergabeplattform / bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat mit Vordruck Wirt124EU oder V124 HF (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gem. § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt 124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten und Eignungsverleiher. Der AG behält sich vor, ggf. weitere Eignungsnachweise eines Bieters abzufordern.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 05.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 681991-2026
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