Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Schadstoffgutachten, Beprobung und baubegleitende Schadstoffberatung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
07.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
08.07.2026
CPV-Codes
Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung (90740000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
471776-2026
Verfahrensnummer
27d6fe31-069e-4abc-9d7b-ea355ad938b7

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Bezirksamt Spandau von Berlin beauftragt Schadstoffgutachten, Beprobungen und eine baubegleitende Schadstoffberatung. Die Leistungen sind dem Berliner Bezirk Spandau zugeordnet; ein genauer Leistungsumfang oder Ausführungszeitraum ist nicht angegeben.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Schadstoffgutachten, Beprobung, Baubegleitende Schadstoffberatung

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Schadstoffgutachten, Beprobung, Baubegleitende Schadstoffberatung

    Schadstoffgutachten, Beprobung, Baubegleitende Schadstoffberatung

    Frist: 07.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de /vergabeplattform / bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat mit Vordruck Wirt124EU oder V124 HF (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gem. § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt 124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten und Eignungsverleiher. Der AG behält sich vor, ggf. weitere Eignungsnachweise eines Bieters abzufordern.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Preis

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de /vergabeplattform / bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat mit Vordruck Wirt124EU oder V124 HF (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gem. § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt 124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten und Eignungsverleiher. Der AG behält sich vor, ggf. weitere Eignungsnachweise eines Bieters abzufordern.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 05.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 681991-2026

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.