Sanitär- und Löschwasserarbeiten für die Grundsanierung des Landgerichts Erfurt
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 26.11.2026, 08:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 07.10.2026
- CPV-Codes
- Bau von Gerichtsgebäuden (45216112)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 692475-2026
- Verfahrensnummer
- cbf929cc-71e4-4493-802c-7d8b18befd50
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr schreibt Sanitär- und Löschwasserarbeiten einschließlich Wartungsarbeiten für die Grundsanierung des Land- und Amtsgerichtsgebäudes in Erfurt aus. Zum beschriebenen Umfang gehören unter anderem Demontagearbeiten an rund 36 Toiletten und 13 Waschbecken; das Gebäude am Domplatz ist für die Sanierung vollständig leer gezogen. Die Angebotsfrist endet am 26. November 2026.
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Leistungsbeschreibung
Landgericht Erfurt
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Sanitär / Löschwasser
Umfang der Leistung inkl. Wartungsarbeiten: Ziel der Baumaßnahme ist die Grundsanierung des gesamten Dienstgebäudes. Zu diesem Zweck ist das Gebäude komplett leer gezogen. Das als Land- und Amtsgerichtsgebäude Ende des 19. Jahrhunderts errichtete Gebäude steht als markantes repräsentatives Bauwerk in exponierter Lage am Domplatz im Zentrum der Stadt Erfurt. Leistungsumfang/Grobmengen: Demontagearbeiten Sanitär umfassen ca. 36 Stck WC, Sanitärporzellan, Demontage von rund 13 Waschbecken, Ausgussbecken Stahl ca. 2 Stck, ca. 5 Urinale – Ende Demontagearbeiten. Schmutzwasserentwässerung mit Zubehör: Abflussrohre aus PP in DN 32 - DN 125 ca. 491 m, inkl. Formteile , Anschlüsse an bestehende Schmutzwasserfallleitungen, SML-Verbinder, -Abzweige, -Verbindungsmuffen, -Manschetten rund 24 Stck, Rohrbelüfter, Anschlussschläuche je ca. 6 Stck, Edelstahl Bodenablauf inkl. Zubehör etc. ca. 14 Stck Grundkörper, Rohrleitungsdämmung, Anschlüsse an bestehende Grundleitungen DN 100 ca. 76 Stck, inkl. Befestigungen, Hebeanlagen mit Zubehör enthalten ca. 4 Abwasser- bzw. Fäkalienhebeanlagen inkl. Zubehör, ca. 20 m Abwasserrohr als Druckleitung aus PE-HD DN 100 inkl. Bögen und Inbetriebnahme, Trinkwasserleitung mit Zubehör: Rohrleitungen Edelstahl von 18x1 mm bis 108 x 2 mm von insgesamt ca. 1.120 m sowie dazugehörige Formteile, Verbindungen, Reduzierungen etc., Rohrabschottung R 90 DN 15 – DN 100 ca. 139 Stck. Durchlauferhitzer 4,4 kW – 24,0 kW ca. 21 Stck., Trinkwasserarmaturen mit Zubehör: Rückspül-Schutzfilter DN 25 – DN 100 ca. 4 Stck, Freistrom-Schrägsitzventil DN 15 – DN 50 ca. 68 Stck, ca. eine Hygienespülung, Sanitäre Ausstattung mit Zubehör: WC-Elemente ca. 7 Stck, WC-Elemente mit 1x Hygienespülung ca. 9 Stck, ca. ein WC-Element barrierefrei mit 1x Hygienespülung inkl. Zubehör etc. Waschtischelemente ca. 18 Stck, ca. 2x barrierefrei inkl. Zubehör, Armaturen etc., ca. 15 Urinale, ca. 2 Duschen inkl. Abtrennung sowie Verfüllen Fugen (ca. 300 m). Löschwasseranlage trocken mit ca. 160 m Rohrleitungen aus Edelstahl DN 50, DN 80, Rohrleitungen aus Stahl DN 40 ca. 68 m inkl. Form- und Verbindungsteile, Wandschrank für Schlauchanschlussarmatur/Feuerlöscher ca. 12 Stck inkl. Ventile, Anschlüsse etc, Druckknopfmelder, Inbetriebnahme und Abnahme. Brandschutz: Dämmung Mineralwolle ca. 90 m, Passstücke sowie R90 Rohrabschottungen DN 50 - DN 80 ca. 37 Stck, ca. 6 Feuerlöscher CO2 (5kg) sowie Schaumlöscher ca. 30 St. inkl Bezeichnungsschilder etc. Durchbrucharbeiten Sanitär: ca. 340 Stck Kernbohrungen Mauerwerk, 10 Stck Holzkernbohrungen. Rohrbefestigungen Stahl verzinkt DN 15 – DN 100 von ca. 527 Stck inkl. Aufhängungen. Bezeichnungsschilder, Druckproben sowie Dokumentationen, Gerüst etc. Produktgebundene Vergabe: Pos. 1.3.20. Rohbaukit für Aqualift S Compact schwarz GTF1200Duo Das Rohbauset der Hebeanlage wurde bereits im Zuge der Rohbauarbeiten durch den Rohbauer eingebaut. Es ist daher ausschließlich das zum vorhandenen Rohbauset passende Technikset zu liefern und zu montieren. Vor Bestellung ist die Kompatibilität des Techniksets mit dem vorhandenen Rohbauset eigenverantwortlich zu prüfen. Sämtliche hierfür erforderlichen Abstimmungen und Prüfungen sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
Frist: 26.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), : gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalterichtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeitund Bestechung im Gesundheitswesen): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 7 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; c) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 8 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; d) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 9 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung von Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Fehlende Erklärungen oder Nachweise werden gemäß § 16a EU VOB/A durch den Auftraggeber teilweise nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden. Dies betrifft alle Erklärungen oder Nachweise, außer das Formblatt 213 und das Formblatt L297. Das Formblatt 213 und das Formblatt L297 werden nicht nachgefordert.
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LOT-0001 · Sanitär / Löschwasser
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Vergabeunterlagen
15 Dateien laut Portal · Stand 07.10.2026| Sonstiges | 1 KB | |
| Sonstiges | 348 KB | |
| Sonstiges | 442 KB | |
| Sonstiges | 1,2 MB | |
| Sonstiges | 107 KB | |
| Sonstiges | 459 KB | |
| Vertragsbedingungen | 130 KB | |
| Sonstiges | 916 KB | |
| Sonstiges | 41 KB | |
| Sonstiges | 66 KB | |
| Formular | 1,1 MB | |
| Sonstiges | 1,5 MB | |
| Leistungsverzeichnis | 1,4 MB | |
| Leistungsverzeichnis | 1,1 MB | |
| Sonstiges | 3,7 MB |
Anforderungen
§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), : gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalterichtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeitund Bestechung im Gesundheitswesen): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 7 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; c) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 8 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; d) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 9 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung von Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Fehlende Erklärungen oder Nachweise werden gemäß § 16a EU VOB/A durch den Auftraggeber teilweise nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden. Dies betrifft alle Erklärungen oder Nachweise, außer das Formblatt 213 und das Formblatt L297. Das Formblatt 213 und das Formblatt L297 werden nicht nachgefordert.
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