Rohbauarbeiten für ein Bildungsgebäude in Traunstein
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 07.05.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Chiemgau Invest
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 19.03.2026
- CPV-Codes
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- Abdichtungsarbeiten gegen Wasser (45261420)
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- Betonrohbauarbeiten (45262311)
- Abdichtungs- und Dämmarbeiten (45320000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 192149-2026
- Verfahrensnummer
- a3cbcf38-13b4-42a4-9dce-1c869c581bbe
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Chiemgau Invest schreibt den Rohbau für ein neues Bildungsgebäude aus. Der Leistungsumfang umfasst Stahlbetonarbeiten, Fundamentierung, Abdichtungsarbeiten sowie Einlegearbeiten für die Elektroinstallation. Die Massen umfassen unter anderem ca. 5.000 m³ Decken und 4.000 m³ Wände.
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Leistungsbeschreibung
Die Leistung umfasst das Erstellen des Rohbaus in Stahlbeton, abdichten und dämmen von erdberührten Bauteilen, Ausführung der Fundamenterder, Einlegearbeiten (ELT) und Grundleitungsarbeiten für das Bildungsgebäude. Sauberkeitsschicht ca. 3150m² Einzel- und Streifenfundamente ca. 550m³ Bodenplatten ca. 2000m³ Wände ca. 4000m³ Stützen ca. 120m³ Unterzüge ca. 350m³ Decken ca. 5000m³ Treppen (Fertigteile und Ortbeton) ca. 175m³
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Baumeisterarbeiten
Die Leistung umfasst das Erstellen des Rohbaus in Stahlbeton, abdichten und dämmen von erdberührten Bauteilen, Ausführung der Fundamenterder, Einlegearbeiten (ELT) und Grundleitungsarbeiten für das Bildungsgebäude. Sauberkeitsschicht ca. 3150m² Einzel- und Streifenfundamente ca. 550m³ Bodenplatten ca. 2000m³ Wände ca. 4000m³ Stützen ca. 120m³ Unterzüge ca. 350m³ Decken ca. 5000m³ Treppen (Fertigteile und Ortbeton) ca. 175m³
Frist: 07.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Mit dem zuvor stehenden Satz "eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nachfordern wird, wenn diese mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreis den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Baumeisterarbeiten
- Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Mit dem zuvor stehenden Satz "eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nachfordern wird, wenn diese mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreis den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 08.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 470569-2026
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