Reinigungsleistungen für neun ANKER-Dependancen und Unterkünfte in Schwaben
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 26.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 9
- Auftraggeber
- Regierung von Schwaben
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 24.09.2026
- CPV-Codes
- Reinigungsdienste (90910000)
- Bekanntmachung
- evergabe.bayern.de
- Bekanntmachungsnummer
- 658725-2026
- Verfahrensnummer
- 99596351-fb20-4c3b-9ce8-f14be73fd818
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Regierung von Schwaben beauftragt Reinigungsleistungen für neun Gebäude in Augsburg, Mering, Neu-Ulm, Kempten und Günzburg. Dazu gehören ANKER-Dependancen (Einrichtungen für Ankunft, Entscheidung und Rückführung) sowie ein Behördenzentrum und eine Gemeinschaftsunterkunft; Angebote müssen bis zum 26. Oktober 2026 eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Reinigungsleistungen für ausgewählte ANKER-Dependancen im Regierungsbezirk Schwaben Los 1: Behördenzentrum Aindlinger Str. 16, Augsburg, Los 2: ANKER-Dependance Kobelweg 82a, Augsburg, Los 3: Gemeinschaftsunterkunft Hohenstaufenstr. 57, Augsburg-Inningen, Los 4: ANKER-Dependance Steinerne Furt 75/77, Augsburg, Los 5: ANKER-Dependance Gubener Str. 4+6, Augsburg, Los 6: ANKER-Dependance Hörmannsberger Str. 18, Mering, Los 7: ANKER-Dependance Im Starkfeld 61, Neu-Ulm, Los 8: ANKER-Dependance Kaufbeurer Str. 82, Kempten, Los 9: ANKER-Dependance Maria-Merian-Str. 4, Günzburg.
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Leistungen nach Losen (9)
LOT-0001 · Behördenzentrum Aindlinger Str. 16, Augsburg
Reinigungsleistungen im Behördenzentrum Aindlinger Str. 16, Augsburg
Frist: 26.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · ANKER-Dependance Kobelweg 82a, Augsburg
Reinigungsleistungen in der ANKER-Dependance Kobelweg 82a, Augsburg
Frist: 26.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Gemeinschaftsunterkunft Hohenstaufenstr. 57, Augsburg-Inningen
Reinigungsleistungen in der Gemeinschaftsunterkunft Hohenstaufenstr. 57, Augsburg-Inningen
Frist: 26.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · ANKER-Dependance Steinerne Furt 75/77, Augsburg
Reinigungsleistungen in der ANKER-Dependance Steinerne Furt 75/77, Augsburg
Frist: 26.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · ANKER-Dependance Gubener Str. 4+6, Augsburg
Reinigungsleistungen in der ANKER-Dependance Gubener Str. 4+6, Augsburg
Frist: 26.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0006 · ANKER-Dependance Hörmannsberger Str. 18, Mering
Reinigungsleistungen in der ANKER-Dependance Hörmannsberger Str. 18, Mering
Frist: 26.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0007 · ANKER-Dependance Im Starkfeld 61, Neu-Ulm
Reinigungsleistungen in der ANKER-Dependance Im Starkfeld 61, Neu-Ulm
Frist: 26.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0008 · ANKER-Dependance Kaufbeurer Str. 82, Kempten
Reinigungsleistungen in der ANKER-Dependance Kaufbeurer Str. 82, Kempten
Frist: 26.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0009 · ANKER-Dependance Maria-Merian-Str. 4, Günzburg
Reinigungsleistungen in der ANKER-Dependance Maria-Merian-Str. 4, Günzburg
Frist: 26.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A --- [Gem. § 122 Abs. 1 GWB werden öff. Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 u. 124 GWB ausgeschlossen wurden. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die durch den öff. Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öff. Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt. Zudem regelt § 53 VgV Form, Übermittlung und Inhalt von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten. Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, werden gem. § 57 Abs. 1 Alt. 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Die Zentrale Vergabestelle (ZV) überprüft gem. § 42 Abs. 1 VgV die Eignung der Bieter anhand der Eignungskriterien. Diese und die hierzu abzugebenden Erklärungen und Belege sind unter Nr. 5.1.9 dieser Bekanntmachung aufgelistet.] --- ["Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach (§§ 31, 35 UVgO; §§42,48 VgV i. V. m.) §§ 123, 124 GWB". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage weiterer Nachweise verlangt werden. * Das Dokument ist vom Bieter, sofern keine Bietergem. besteht, vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergem., haben alle Mitglieder das ausgefüllte Dokument mit dem Angebot vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten (reinen Unterauftragnehmern, eignungsverleihenden Unterauftragnehmern und rein eignungsverleihenden Dritten). Auch hier haben alle Dritte das Dokument vorzulegen - auf gesondertes Verlangen der ZV. * Wird zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verwiesen, ist zu prüfen, ob die dort hinterlegten Dokumente u. Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bzgl. Inhalt und Anzahl entsprechen. Ggfs. sind zusätzliche Dokumente und Erklärungen einzureichen.] --- [Um u. a. den Anforderungen in § 53 Abs. 9 VgV nachzukommen, reichen Bietergem. mit dem Angebot das auf Seite 1 bis 4 vollständig ausgefüllte Formular "Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" für alle Mitglieder der Bietergem. ein. Seite 5 des Dokuments ist für alle Mitglieder der Bietergem. erst auf gesondertes Verlangen der ZV vorzulegen.] --- [Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bzw. der bevollmächtigte Vertreter der Bietergem. mit Angebotsabgabe das vollständig ausgefüllte Formular "Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der ZV ist im Laufe des weiteren Verfahrens zudem das Formular "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergem. vorzulegen, vgl. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV. Ist beabsichtigt, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, sind vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergem. mit dem Angebot mittels des Formulars "Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" die betreffenden Teile des Auftrags aufzuzeigen. Sofern zumutbar sind mit dem Angebot zudem die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Ist dies nicht zumutbar, fordert die ZV zumindest vor Zuschlagserteilung den Bieter bzw. den bevollmächtigten Vertreter der Bietergem. hierzu auf. Daneben ist auf gesondertes Verlangen der ZV das vollständig ausgefüllte Dokument "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergem. vorzulegen.] --- [Abfrage Wettbewerbsregister: In Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer ist die ZV verpflichtet, für den Bieter, im Falle von Bietergemeinschaften für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, der im o. g.Vergabeverfahren der Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz und (ggfs.) auch aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung anzufordern. Hierzu dient das Dokument "Abfrage Wettbewerbsregister".] --- [Eigenerklärung Sanktionen Russland: Mit der Verordnung EU 833/2014, zuletzt geändert durch Verordnung EU 2026/124 des Rates vom 14. Januar 2026, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öff. Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen o. Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber o. Bieter auftreten o. mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten o. im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die ZV prüft, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Dokument "Eigenerklärung Verordnung (EU) 833_2014". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. (Ausschlusskriterium) * Das Dokument "Eigenerklärung Verordnung (EU) 833_2014" ist vom Bieter, sofern keine Bietergem. besteht, vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergem., ist es mit dem Angebot vom bevollmächtigten Vertreter der Bietergem. vorzulegen.] --- [Daneben sind mit dem Angebot folgende Erklärungen einzureichen: * "Erklärung AEntG und MiLoG" und "Schutzerklärung Scientology". * "Statistische Angaben" innerhalb der e-Vergabe-Plattform ("Eignungskritierien") sind im Rahmen der Angebotsabgabe zu beachten. * Allgemein: Für den Fall der Bildung von Bietergem. oder bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziff. 3 der "Allgemeinen Bewerbungsbedingungen“ verwiesen.] Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Behördenzentrum Aindlinger Str. 16, Augsburg
- Vgl. das Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen", Ziffer "3.9.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots".
- 70 %
- Vgl. das Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen", Ziffer "3.9.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Die Bieter können insgesamt 300 Leistungspunkte erzielen. Angebote, die bei den Leistungspunkten nicht mindestens 150 von 300 Leistungspunkten erzielt haben, werden von der Wertung/von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Ausführungen in den Konzepten werden Vertragsbestandteil, so dass der Auftraggeber hierauf einen Anspruch erwirbt.
- 30 %
LOT-0002 · ANKER-Dependance Kobelweg 82a, Augsburg
- Vgl. das Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen", Ziffer "3.9.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots".
- 70 %
- Vgl. das Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen", Ziffer "3.9.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Die Bieter können insgesamt 300 Leistungspunkte erzielen. Angebote, die bei den Leistungspunkten nicht mindestens 150 von 300 Leistungspunkten erzielt haben, werden von der Wertung/von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Ausführungen in den Konzepten werden Vertragsbestandteil, so dass der Auftraggeber hierauf einen Anspruch erwirbt.
- 30 %
LOT-0003 · Gemeinschaftsunterkunft Hohenstaufenstr. 57, Augsburg-Inningen
- Vgl. das Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen", Ziffer "3.9.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots".
- 70 %
- Vgl. das Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen", Ziffer "3.9.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Die Bieter können insgesamt 300 Leistungspunkte erzielen. Angebote, die bei den Leistungspunkten nicht mindestens 150 von 300 Leistungspunkten erzielt haben, werden von der Wertung/von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Ausführungen in den Konzepten werden Vertragsbestandteil, so dass der Auftraggeber hierauf einen Anspruch erwirbt.
- 30 %
LOT-0004 · ANKER-Dependance Steinerne Furt 75/77, Augsburg
- Vgl. das Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen", Ziffer "3.9.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots".
- 70 %
- Vgl. das Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen", Ziffer "3.9.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Die Bieter können insgesamt 300 Leistungspunkte erzielen. Angebote, die bei den Leistungspunkten nicht mindestens 150 von 300 Leistungspunkten erzielt haben, werden von der Wertung/von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Ausführungen in den Konzepten werden Vertragsbestandteil, so dass der Auftraggeber hierauf einen Anspruch erwirbt.
- 30 %
LOT-0005 · ANKER-Dependance Gubener Str. 4+6, Augsburg
- Vgl. das Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen", Ziffer "3.9.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots".
- 70 %
- Vgl. das Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen", Ziffer "3.9.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Die Bieter können insgesamt 300 Leistungspunkte erzielen. Angebote, die bei den Leistungspunkten nicht mindestens 150 von 300 Leistungspunkten erzielt haben, werden von der Wertung/von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Ausführungen in den Konzepten werden Vertragsbestandteil, so dass der Auftraggeber hierauf einen Anspruch erwirbt.
- 30 %
LOT-0006 · ANKER-Dependance Hörmannsberger Str. 18, Mering
- Vgl. das Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen", Ziffer "3.9.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots".
- 70 %
- Vgl. das Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen", Ziffer "3.9.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Die Bieter können insgesamt 300 Leistungspunkte erzielen. Angebote, die bei den Leistungspunkten nicht mindestens 150 von 300 Leistungspunkten erzielt haben, werden von der Wertung/von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Ausführungen in den Konzepten werden Vertragsbestandteil, so dass der Auftraggeber hierauf einen Anspruch erwirbt.
- 30 %
LOT-0007 · ANKER-Dependance Im Starkfeld 61, Neu-Ulm
- Vgl. das Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen", Ziffer "3.9.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots".
- 70 %
- Vgl. das Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen", Ziffer "3.9.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Die Bieter können insgesamt 300 Leistungspunkte erzielen. Angebote, die bei den Leistungspunkten nicht mindestens 150 von 300 Leistungspunkten erzielt haben, werden von der Wertung/von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Ausführungen in den Konzepten werden Vertragsbestandteil, so dass der Auftraggeber hierauf einen Anspruch erwirbt.
- 30 %
LOT-0008 · ANKER-Dependance Kaufbeurer Str. 82, Kempten
- Vgl. das Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen", Ziffer "3.9.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots".
- 70 %
- Vgl. das Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen", Ziffer "3.9.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Die Bieter können insgesamt 300 Leistungspunkte erzielen. Angebote, die bei den Leistungspunkten nicht mindestens 150 von 300 Leistungspunkten erzielt haben, werden von der Wertung/von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Ausführungen in den Konzepten werden Vertragsbestandteil, so dass der Auftraggeber hierauf einen Anspruch erwirbt.
- 30 %
LOT-0009 · ANKER-Dependance Maria-Merian-Str. 4, Günzburg
- Vgl. das Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen", Ziffer "3.9.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots".
- 70 %
- Vgl. das Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen", Ziffer "3.9.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Die Bieter können insgesamt 300 Leistungspunkte erzielen. Angebote, die bei den Leistungspunkten nicht mindestens 150 von 300 Leistungspunkten erzielt haben, werden von der Wertung/von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Ausführungen in den Konzepten werden Vertragsbestandteil, so dass der Auftraggeber hierauf einen Anspruch erwirbt.
- 30 %
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A --- [Gem. § 122 Abs. 1 GWB werden öff. Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 u. 124 GWB ausgeschlossen wurden. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die durch den öff. Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öff. Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt. Zudem regelt § 53 VgV Form, Übermittlung und Inhalt von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten. Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, werden gem. § 57 Abs. 1 Alt. 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Die Zentrale Vergabestelle (ZV) überprüft gem. § 42 Abs. 1 VgV die Eignung der Bieter anhand der Eignungskriterien. Diese und die hierzu abzugebenden Erklärungen und Belege sind unter Nr. 5.1.9 dieser Bekanntmachung aufgelistet.] --- ["Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach (§§ 31, 35 UVgO; §§42,48 VgV i. V. m.) §§ 123, 124 GWB". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage weiterer Nachweise verlangt werden. * Das Dokument ist vom Bieter, sofern keine Bietergem. besteht, vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergem., haben alle Mitglieder das ausgefüllte Dokument mit dem Angebot vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten (reinen Unterauftragnehmern, eignungsverleihenden Unterauftragnehmern und rein eignungsverleihenden Dritten). Auch hier haben alle Dritte das Dokument vorzulegen - auf gesondertes Verlangen der ZV. * Wird zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verwiesen, ist zu prüfen, ob die dort hinterlegten Dokumente u. Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bzgl. Inhalt und Anzahl entsprechen. Ggfs. sind zusätzliche Dokumente und Erklärungen einzureichen.] --- [Um u. a. den Anforderungen in § 53 Abs. 9 VgV nachzukommen, reichen Bietergem. mit dem Angebot das auf Seite 1 bis 4 vollständig ausgefüllte Formular "Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" für alle Mitglieder der Bietergem. ein. Seite 5 des Dokuments ist für alle Mitglieder der Bietergem. erst auf gesondertes Verlangen der ZV vorzulegen.] --- [Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bzw. der bevollmächtigte Vertreter der Bietergem. mit Angebotsabgabe das vollständig ausgefüllte Formular "Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der ZV ist im Laufe des weiteren Verfahrens zudem das Formular "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergem. vorzulegen, vgl. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV. Ist beabsichtigt, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, sind vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergem. mit dem Angebot mittels des Formulars "Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" die betreffenden Teile des Auftrags aufzuzeigen. Sofern zumutbar sind mit dem Angebot zudem die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Ist dies nicht zumutbar, fordert die ZV zumindest vor Zuschlagserteilung den Bieter bzw. den bevollmächtigten Vertreter der Bietergem. hierzu auf. Daneben ist auf gesondertes Verlangen der ZV das vollständig ausgefüllte Dokument "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergem. vorzulegen.] --- [Abfrage Wettbewerbsregister: In Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer ist die ZV verpflichtet, für den Bieter, im Falle von Bietergemeinschaften für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, der im o. g.Vergabeverfahren der Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz und (ggfs.) auch aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung anzufordern. Hierzu dient das Dokument "Abfrage Wettbewerbsregister".] --- [Eigenerklärung Sanktionen Russland: Mit der Verordnung EU 833/2014, zuletzt geändert durch Verordnung EU 2026/124 des Rates vom 14. Januar 2026, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öff. Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen o. Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber o. Bieter auftreten o. mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten o. im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die ZV prüft, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Dokument "Eigenerklärung Verordnung (EU) 833_2014". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. (Ausschlusskriterium) * Das Dokument "Eigenerklärung Verordnung (EU) 833_2014" ist vom Bieter, sofern keine Bietergem. besteht, vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergem., ist es mit dem Angebot vom bevollmächtigten Vertreter der Bietergem. vorzulegen.] --- [Daneben sind mit dem Angebot folgende Erklärungen einzureichen: * "Erklärung AEntG und MiLoG" und "Schutzerklärung Scientology". * "Statistische Angaben" innerhalb der e-Vergabe-Plattform ("Eignungskritierien") sind im Rahmen der Angebotsabgabe zu beachten. * Allgemein: Für den Fall der Bildung von Bietergem. oder bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziff. 3 der "Allgemeinen Bewerbungsbedingungen“ verwiesen.] Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Änderungen und Bieterfragen
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