Reinigungsleistungen für die Josephine-Baker-Gesamtschule und das BFZ Nord

Stadt Frankfurt am Main, Amt für Bau und Immobilien

Status
Vergeben
Angebotsfrist
16.07.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Frankfurt am Main, Amt für Bau und Immobilien
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
18.06.2026
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
417662-2026
Verfahrensnummer
2c0b9621-af78-4f18-86b2-1fe3163e706f
CPV-Codes
Gebäudereinigung (90911200)

Kurzbeschreibung

Die Stadt Frankfurt am Main, Amt für Bau und Immobilien, beschafft Reinigungsleistungen für die Josephine-Baker-Gesamtschule und das BFZ Nord in Frankfurt am Main. Der Umfang umfasst 11.189,18 m² Unterhaltsreinigung, 44.756,72 m² Grundreinigung, insgesamt 4.687,20 Stunden für zwei Reinigungskräfte, 6.060 m² Schulhofreinigung sowie ein Kontingent von 2.000 Stunden für Sonderreinigungen. Angebote müssen bis zum 16. Juli 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Unterhaltsreinigung 11.189,18 m², Grundreinigung 44.756,72 m², 2x Reinigungsfachkraft insg. 4.687,20 Std., Schulhofreinigung 6.060 m², Stundenkontingent Sonderreinigung 2.000 Std.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · UHR Josephine-Baker-Gesamtschule und BFZ Nord

    Unterhaltsreinigung 11.189,18 m², Grundreinigung 44.756,72 m², 2x Reinigungsfachkraft insg. 4.687,20 Std., Schulhofreinigung 6.060 m², Stundenkontingent Sonderreinigung 2.000 Std.

    Frist: 16.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.

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Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 07.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 613043-2026

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