Reinigungsleistungen für die Josephine-Baker-Gesamtschule und das BFZ Nord
Stadt Frankfurt am Main, Amt für Bau und Immobilien
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 16.07.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 18.06.2026
- Originalbekanntmachung
- ted.europa.eu ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 417662-2026
- Verfahrensnummer
- 2c0b9621-af78-4f18-86b2-1fe3163e706f
- CPV-Codes
- Gebäudereinigung (90911200)
Kurzbeschreibung
Die Stadt Frankfurt am Main, Amt für Bau und Immobilien, beschafft Reinigungsleistungen für die Josephine-Baker-Gesamtschule und das BFZ Nord in Frankfurt am Main. Der Umfang umfasst 11.189,18 m² Unterhaltsreinigung, 44.756,72 m² Grundreinigung, insgesamt 4.687,20 Stunden für zwei Reinigungskräfte, 6.060 m² Schulhofreinigung sowie ein Kontingent von 2.000 Stunden für Sonderreinigungen. Angebote müssen bis zum 16. Juli 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Unterhaltsreinigung 11.189,18 m², Grundreinigung 44.756,72 m², 2x Reinigungsfachkraft insg. 4.687,20 Std., Schulhofreinigung 6.060 m², Stundenkontingent Sonderreinigung 2.000 Std.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · UHR Josephine-Baker-Gesamtschule und BFZ Nord
Unterhaltsreinigung 11.189,18 m², Grundreinigung 44.756,72 m², 2x Reinigungsfachkraft insg. 4.687,20 Std., Schulhofreinigung 6.060 m², Stundenkontingent Sonderreinigung 2.000 Std.
Frist: 16.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
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Kriterien ohne Loszuordnung
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 07.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 613043-2026
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