Reinigung von Entwässerungsrinnen auf Staats- und Bundesstraßen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
25.06.2026, 08:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
320.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
26.05.2026
CPV-Codes
Straßenkehrdienste (90612000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
357371-2026
Verfahrensnummer
521378a8-7807-4cab-a36a-8f121e36fe34

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Das Staatliche Bauamt Bamberg beauftragt die Reinigung von Entwässerungsrinnen auf Staats- und Bundesstraßen in seinem Zuständigkeitsbereich. Der geschätzte Auftragswert beträgt 320.000 Euro. Die Leistung ist der Region Bamberg zugeordnet und muss bis zum 25. Juni 2026, 6:30 Uhr, angeboten werden; ein Nachweis der Registrierung im Zentralen Koordinierungsregister Abfall (ZKS Abfall) ist erforderlich.

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Leistungsbeschreibung

Reinigung von Entwässerungsrinnen auf Staats- und Bundesstraßen des staatlichen Bauamtes Bamberg Nachweis der Registrierung (ZKS Abfall) erforderlich.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Reinigung von Entwaesserungsrinnen320.000 EUR

    Reinigung von Entwässerungsrinnen auf Staats- und Bundesstraßen des staatlichen Bauamtes Bamberg Nachweis der Registrierung (ZKS Abfall) erforderlich.

    Frist: 25.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

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Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 06.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 545871-2026

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