Reinigung von Entwässerungsrinnen auf Staats- und Bundesstraßen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 25.06.2026, 08:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 320.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Staatliches Bauamt Bamberg
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 26.05.2026
- CPV-Codes
- Straßenkehrdienste (90612000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 357371-2026
- Verfahrensnummer
- 521378a8-7807-4cab-a36a-8f121e36fe34
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Staatliche Bauamt Bamberg beauftragt die Reinigung von Entwässerungsrinnen auf Staats- und Bundesstraßen in seinem Zuständigkeitsbereich. Der geschätzte Auftragswert beträgt 320.000 Euro. Die Leistung ist der Region Bamberg zugeordnet und muss bis zum 25. Juni 2026, 6:30 Uhr, angeboten werden; ein Nachweis der Registrierung im Zentralen Koordinierungsregister Abfall (ZKS Abfall) ist erforderlich.
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Leistungsbeschreibung
Reinigung von Entwässerungsrinnen auf Staats- und Bundesstraßen des staatlichen Bauamtes Bamberg Nachweis der Registrierung (ZKS Abfall) erforderlich.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Reinigung von Entwaesserungsrinnen320.000 EUR
Reinigung von Entwässerungsrinnen auf Staats- und Bundesstraßen des staatlichen Bauamtes Bamberg Nachweis der Registrierung (ZKS Abfall) erforderlich.
Frist: 25.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 06.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 545871-2026
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