Regionale Emissionsminderungsgutschriften aus der Wiedervernässung von Moorböden
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 02.09.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 10
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 04.08.2026
- CPV-Codes
- Erwerb von CO2-Emissionsrechten (90731210)
- Bekanntmachung
- evergabe.bayern.de
- Bekanntmachungsnummer
- 539093-2026
- Verfahrensnummer
- ca45015b-78a2-45b4-8db5-66c8bad2f9a4
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt, beschafft regionale Emissionsminderungsgutschriften zur Kompensation unvermeidbarer Emissionen der Staatsregierung und dienstlicher Flugreisen. Die zehn Lose umfassen jährliche Mengen von 200 bis 1.000 Tonnen CO₂-Äquivalenten und sollen aus der Wiedervernässung von Moorböden stammen. Die Gutschriften sind für die Stilllegungsjahre 2029 beziehungsweise 2030 bis 2040 vorgesehen, mit einer möglichen Verlängerung bis 2045; die Beschaffung bezieht sich auf Bayern.
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Leistungsbeschreibung
Zur Umsetzung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG) ist es Aufgabe des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) Zertifikate (Emissionsminderungsgutschriften) zur jährlichen Kompensation unvermeidbarer Emissionen aus dienstlichen Flugreisen sowie zur Kompensation unvermeidbarer Emissionen der Staatsregierung zu beschaffen. Diese sollen nunmehr auch regionale CO2-Zertifikate (Emissionsminderungsgutschriften) umfassen. Die gesamte Beschaffung gliederte sich in mehrere Verfahren und umfasste insgesamt 18 Einzellose, die in Teil- und Fachlose (allgemeiner naturbasierter Bereich und im speziellen Moore) unterteilt wurden. Vier Lose des allgemeinen naturbasierten Bereichs (Ausschreibung bereits abgeschlossen) sowie die Lose für die Bedarfsjahre 2029-2040 (Bestandteil des hiesigen Vergabeverfahrens; inkl. Verlängerungsoption bis 2045) wurden dem 80%-Kontigent zugeordnet. Vier Fachlose "Moore" wurden dem 20%-Kontigent zugeordnet und von der europaweiten Ausschreibungspflicht ausgenommen. Mit dieser Ausschreibung werden nun die verbliebenen 10 Lose beschafft. Die Gutschriften sollen aus dem Bereich Moorbodenwiedervernässung stammen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Leistungen nach Losen (10)
LOT-0001 · (Mengenlos 1) Regionale Emissionsminderungsgutschriften 2029 - 2040 (sowie Verlängerungsoption bis 2045) über jährlich 200 t CO2e
Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 3.400 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2029 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Frist: 02.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · (Mengenlos 2) Regionale Emissionsminderungsgutschriften 2029 - 2040 (sowie Verlängerungsoption bis 2045) über jährlich 500 t CO2e
Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 8.500 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2029 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Frist: 02.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · (Mengenlos 3) Regionale Emissionsminderungsgutschriften 2029 - 2040 (sowie Verlängerungsoption bis 2045) über jährlich 1.000 t CO2e
Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 17.000 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2029 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Frist: 02.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · (Mengenlos 4) Regionale Emissionsminderungsgutschriften 2030 - 2040 (sowie Verlängerungsoption bis 2045) über jährlich 200 t CO2e
Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 3.200 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2030 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Frist: 02.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · (Mengenlos 5) Regionale Emissionsminderungsgutschriften 2030 - 2040 (sowie Verlängerungsoption bis 2045) über jährlich 500 t CO2e
Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 8.000 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2030 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Frist: 02.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0006 · (Mengenlos 6) Regionale Emissionsminderungsgutschriften 2029 - 2040 (sowie Verlängerungsoption bis 2045) über jährlich 1.000 t CO2e
Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v.17.000 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2029 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Frist: 02.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0007 · (Mengenlos 7) Regionale Emissionsminderungsgutschriften 2029 - 2040 (sowie Verlängerungsoption bis 2045) über jährlich 1.000 t CO2e
Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v.17.000 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2029 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Frist: 02.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0008 · (Mengenlos 8) Regionale Emissionsminderungsgutschriften 2030 - 2040 (sowie Verlängerungsoption bis 2045) über jährlich 1.000 t CO2e
Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 16.000 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2030 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Frist: 02.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0009 · (Mengenlos 9) Regionale Emissionsminderungsgutschriften 2030 - 2040 (sowie Verlängerungsoption bis 2045) über jährlich 1.000 t CO2e
Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 16.000 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2030 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Frist: 02.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0010 · (Mengenlos 10) Regionale Emissionsminderungsgutschriften 2030 - 2040 (sowie Verlängerungsoption bis 2045) über jährlich 1.000 t CO2e
Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 16.000 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2030 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045)
Frist: 02.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß §§ 123, 124 GWB; §§ 57, 42 Abs. 1 VgV bzw. falls einschlägig § 16 VOB/A. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer mit Eignungsleihe (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). - Die Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB wird von beteiligten Nachunternehmen ohne Eignungsleihe nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt. - Eine Verpflichtungserklärung der beteiligten Nachunternehmer ist von jenen mit Eignungsleihe mit dem Angebot (bzw. in zweistufigen Verfahren mit Teilnahmeantrag) vorzulegen (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten). Von Nachunternehmern ohne Eignungsleihe wird die Erklärung nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt. - ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich). - Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
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Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Gemäß §§ 123, 124 GWB; §§ 57, 42 Abs. 1 VgV bzw. falls einschlägig § 16 VOB/A. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer mit Eignungsleihe (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). - Die Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB wird von beteiligten Nachunternehmen ohne Eignungsleihe nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt. - Eine Verpflichtungserklärung der beteiligten Nachunternehmer ist von jenen mit Eignungsleihe mit dem Angebot (bzw. in zweistufigen Verfahren mit Teilnahmeantrag) vorzulegen (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten). Von Nachunternehmern ohne Eignungsleihe wird die Erklärung nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt. - ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich). - Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 26.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 740476-2026
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