Raumakustische Maßnahmen für das Bildungszentrum Elbe-Elster

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Brandenburg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
23.07.2026
CPV-Codes
Schalldämmungsarbeiten (45323000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
509474-2026
Verfahrensnummer
e1c10058-9177-445c-8cae-486b327e23e9

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Landkreis Elbe-Elster schreibt im Rahmen der Umgestaltung des Oberstufenzentrums Elsterwerda zum Bildungszentrum (2. Bauabschnitt) raumakustische Maßnahmen aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung und Montage von ca. 105 m² Akustik-Wandpaneelen aus Glaswolle. Es handelt sich um ein einzelnes Los, bei dem der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Umgestaltung des OSZ Elsterwerda zum Bildungszentrum Elbe-Elster (2. BA), Berliner Straße 52, 04910 Elsterwerda Los 18 - Raumakustische Maßnahmen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Umgestaltung OSZ Elsterwerda zum Bildungszentrum Elbe-Elster, 2. BA, Los 18 - Raumakustische Maßnahmen

    ca. 105 m² Akustik-Wandpaneel Glaswolle

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Preis alleiniges Zuschlagskriterium
1 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.