Rahmenvertrag zur Bewertung auffälliger Wölfe sowie zu Vergrämung, Fang und Entnahme
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 23.01.2024, 08:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 302.521,01 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landesamt für Umwelt
- Erfüllungsregion
- Brandenburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 22.12.2023
- CPV-Codes
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- Gutachterische Tätigkeit (71319000)
- Dienstleistungen im Umweltschutz (90700000)
- Schutz gefährdeter Arten (90721700)
- Bekanntmachung
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Bekanntmachungsnummer
- 784297-2023
- Verfahrensnummer
- 2e04f746-cb2a-45c3-af33-16a7ac74abc0
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Landesamt für Umwelt in Potsdam beauftragt Leistungen zur Ermittlung und Bewertung auffälligen Wolfsverhaltens in Brandenburg sowie gegebenenfalls zur Vergrämung, zum Fang oder zur Entnahme problematischer Wölfe. Dazu gehören insbesondere die Aufklärung auffälliger Meldungen, gutachterliche Empfehlungen zum weiteren Vorgehen und bei Bedarf die Mitwirkung an der Organisation und Koordination weiterer Maßnahmen. Der Rahmenvertrag läuft vom 15. Februar 2024 bis zum 14. Februar 2026 und kann einvernehmlich bis zum 14. Februar 2027 verlängert werden; der geschätzte Auftragswert beträgt rund 302.521 Euro netto zuzüglich Nebenkosten und Umsatzsteuer.
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Leistungsbeschreibung
Der Wolf ist eine streng geschützte, sich in Ausbreitung befindende und in Brandenburg bereits nahezu flächendeckend vorkommende Tierart. Als großer Beutegreifer benötigt er große Einstandsgebiete. Als Wildtier meidet der Wolf in der Regel den unmittelbaren Kontakt mit dem Menschen. Aus unterschiedlichen Gründen kann es jedoch dazu kommen, dass sich Wölfe dem Menschen nähern oder sich vermehrt in Siedlungen aufhalten, was zu Konflikten oder unmittelbaren Gefährdungen der Bevölkerung führen kann. Um Gefährdungen der Bevölkerung zu vermeiden, ist eine zügige Aufklärung auffälliger Meldungen von Wölfen und ggf. ein schnelles Handeln gemäß BbgWolfV notwendig. Vertragsgegenstand: Der Vertrag beinhaltet die Ermittlung und Bewertung problematischen Verhaltens, wie vermehrten und distanzlosen Begegnungen des Wolfes mit Menschen sowie die Erarbeitung eines gutachterlichen Vorschlags zum Umgang mit solchen Tieren im Rahmen des BNatSchG und der BgbWolfV. Auf dieser Grundlage entscheidet die Fachbehörde für Naturschutz über den weiteren Umgang mit solchen Tieren. Fällt die Entscheidung zur weiteren Beobachtung, zur Vergrämung, zum Fang oder zur sonstigen Entnahme eines problematischen Wolfs wird der Auftragnehmer in die weiteren Maßnahmen mit eingebunden. Bei Entnahmen von schadenstiftenden Wölfen, die mehrfach die vom Land empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen überwunden haben, sind gem. § 45a BNatSchG die örtlichen Jagdausübungsberechtigten vorrangig zu berücksichtigen. Der Auftraggeber entscheidet im Einzelfall, ob der Auftragnehmer in die Organisation und Koordination der Entnahme des schadenstiftenden Wolfs eingebunden wird. Der Vertrag wird als Rahmenvertrag (15.02.2024 bis 14.02.2026) geschlossen und nach tatsächlich erbrachter Leistung abgerechnet. Im beiderseitigen Einverständnis besteht die Möglichkeit der Verlängerung um ein Jahr bis zum 14.02.2027.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvertrag Ermittlung und Bewertung auffälliger Wölfe; Vergrämung, Fang und Entnahme auffälliger Wölfe im Land Brandenburg
Vertragsgegenstand: Der Vertrag beinhaltet die Ermittlung und Bewertung problematischen Verhaltens, wie vermehrten und distanzlosen Begegnungen des Wolfes mit Menschen sowie die Erarbeitung eines gutachterlichen Vorschlags zum Umgang mit solchen Tieren im Rahmen des BNatSchG und der BgbWolfV. Auf dieser Grundlage entscheidet die Fachbehörde für Naturschutz über den weiteren Umgang mit solchen Tieren. Fällt die Entscheidung zur weiteren Beobachtung, zur Vergrämung, zum Fang oder zur sonstigen Entnahme eines problematischen Wolfs wird der Auftragnehmer in die weiteren Maßnahmen mit eingebunden. Bei Entnahmen von schadenstiftenden Wölfen, die mehrfach die vom Land empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen überwunden haben, sind gem. § 45a BNatSchG die örtlichen Jagdausübungsberechtigten vorrangig zu berücksichtigen. Der Auftraggeber entscheidet im Einzelfall, ob der Auftragnehmer in die Organisation und Koordination der Entnahme des schadenstiftenden Wolfs eingebunden wird. Der Vertrag wird als Rahmenvertrag (15.02.2024 bis 14.02.2026) geschlossen und nach tatsächlich erbrachter Leistung abgerechnet. Im beiderseitigen Einverständnis besteht die Möglichkeit der Verlängerung um ein Jahr bis zum 14.02.2027.
Frist: 23.01.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Nachforderungen von unternehmens- und leistungsbezogenen Unterlagen werden jeweils entsprechend § 56 Abs. 2 ff. VgV durchgeführt.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvertrag Ermittlung und Bewertung auffälliger Wölfe; Vergrämung, Fang und Entnahme auffälliger Wölfe im Land Brandenburg
- Angebotssumme (Einzelpreise addiert) Netto zuzügl. Nebenkosten und der vom Auftraggeber zu tragenden Umsatzsteuer. Punktermittlung für das zu bewertende Angebot erfolgt nach linearer Interpolation. Sollte das so ermittelte Ergebnis im negativen Zahlenbereich (Minuswert) liegen, wird das Angebot in dieser Kategorie mit 0 Punkten gewertet.
- 50 %
- Die Bewertung erfolgt abgestuft anhand der Unterkriterien
- 50 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
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Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 29.02.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 124465-2024
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