Rahmenvertrag über Sanitär- und Heizungsmaterial mit elektronischer Kataloganbindung

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft

Status
Vergeben
Angebotsfrist
21.07.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
20.06.2025
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
400390-2025
Verfahrensnummer
470e90f8-5d1c-4a66-bc45-40721dc20a63
CPV-Codes
Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel (44160000)

Kurzbeschreibung

Die Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf und Materialwirtschaft, beschaffen Sanitär- und Heizungsmaterial für ihren Bedarf in Berlin. Die Lieferung soll über eine OCI-Anbindung (elektronische Verbindung zu einem Lieferantenkatalog) beziehungsweise eine sogenannte Punchout-Katalog-Lösung erfolgen; die Angebotsfrist endet am 21. Juli 2025 um 09:00 Uhr UTC.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

RV Lieferung von Sanitär- und Heizungsmaterial über eine OCI-Anbindung

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · RV Lieferung von Sanitär- und Heizungsmaterial über eine OCI-Anbindung

    Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von Sanitär- und Heizungsmaterial über eine Punchout-Katalog-Lösung.

    Frist: 21.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 22.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 653305-2026

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