Rahmenvertrag für Palmberg-Büromöbel zur Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 11.12.2023, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landratsamt Mittelsachsen
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 09.11.2023
- CPV-Codes
- Büromöbel (39130000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 680187-2023
- Verfahrensnummer
- 0ccc9a2a-f7cb-4a71-8626-999c6bd0b67a
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Landratsamt Mittelsachsen beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung von Möbeln des Herstellers Palmberg abzuschließen. Beschafft werden Korpusmöbel, Tische in verschiedenen Ausführungen und Größen sowie Rollcontainer und Standcontainer aus dem Palmberg-Katalog. Die Lieferung ist für den Landkreis Mittelsachsen vorgesehen; Angebote müssen bis zum 11. Dezember 2023 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Der Landkreis Mittelsachsen beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages zur Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung von Möbeln des Herstellers Palmberg. Dies umfasst Korpusmöbel sowie Tische jeweils in verschiedenen Ausführungen und Größen sowie Rollcontainer und Standcontainer aus dem Katalog des Herstellers Palmberg.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvertrag über die Ausstattung mit Möbeln - Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung von Möbeln des Herstellers Palmberg
Der Landkreis Mittelsachsen beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages zur Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung von Möbeln des Herstellers Palmberg. Dies umfasst Korpusmöbel sowie Tische jeweils in verschiedenen Ausführungen und Größen sowie Rollcontainer und Standcontainer aus dem Katalog des Herstellers Palmberg.
Frist: 11.12.2023, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
rein nationale Ausschlussgründe nach GWB, VgV Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 VgV). § 56 Absatz 3 VgV: "Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen." § 56 Absatz 4 VgV: "Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen."
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Rahmenvertrag über die Ausstattung mit Möbeln - Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung von Möbeln des Herstellers Palmberg
- Zuschlagskriterien und deren Wichtungen: Zuschlagskriterium 1: Rabatt auf Katalogpreise des Herstellers Palmberg - 85% (R) Zuschlagskriterium 2: Kosten für Montage und Lieferung /Kosten für einen Mitarbeiter pro Stunde - 10% (M) Zuschlagskriterium 3: Planungspauschale pro Raum - 5% (P)
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
rein nationale Ausschlussgründe nach GWB, VgV Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 VgV). § 56 Absatz 3 VgV: "Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen." § 56 Absatz 4 VgV: "Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen."
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 19.03.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 162976-2024
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