Rahmenvertrag für Palmberg-Büromöbel zur Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
11.12.2023, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Sachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
09.11.2023
CPV-Codes
Büromöbel (39130000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
680187-2023
Verfahrensnummer
0ccc9a2a-f7cb-4a71-8626-999c6bd0b67a

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Kurzbeschreibung

Das Landratsamt Mittelsachsen beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung von Möbeln des Herstellers Palmberg abzuschließen. Beschafft werden Korpusmöbel, Tische in verschiedenen Ausführungen und Größen sowie Rollcontainer und Standcontainer aus dem Palmberg-Katalog. Die Lieferung ist für den Landkreis Mittelsachsen vorgesehen; Angebote müssen bis zum 11. Dezember 2023 um 09:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Der Landkreis Mittelsachsen beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages zur Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung von Möbeln des Herstellers Palmberg. Dies umfasst Korpusmöbel sowie Tische jeweils in verschiedenen Ausführungen und Größen sowie Rollcontainer und Standcontainer aus dem Katalog des Herstellers Palmberg.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvertrag über die Ausstattung mit Möbeln - Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung von Möbeln des Herstellers Palmberg

    Der Landkreis Mittelsachsen beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages zur Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung von Möbeln des Herstellers Palmberg. Dies umfasst Korpusmöbel sowie Tische jeweils in verschiedenen Ausführungen und Größen sowie Rollcontainer und Standcontainer aus dem Katalog des Herstellers Palmberg.

    Frist: 11.12.2023, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

rein nationale Ausschlussgründe nach GWB, VgV Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 VgV). § 56 Absatz 3 VgV: "Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen." § 56 Absatz 4 VgV: "Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen."

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Rahmenvertrag über die Ausstattung mit Möbeln - Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung von Möbeln des Herstellers Palmberg

Zuschlagskriterien und deren Wichtungen: Zuschlagskriterium 1: Rabatt auf Katalogpreise des Herstellers Palmberg - 85% (R) Zuschlagskriterium 2: Kosten für Montage und Lieferung /Kosten für einen Mitarbeiter pro Stunde - 10% (M) Zuschlagskriterium 3: Planungspauschale pro Raum - 5% (P)

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

rein nationale Ausschlussgründe nach GWB, VgV Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 VgV). § 56 Absatz 3 VgV: "Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen." § 56 Absatz 4 VgV: "Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen."

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 19.03.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 162976-2024

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