Rahmenvertrag für Führerscheinausbildungen der Klassen B, BE, C und CE
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 10.11.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Hamburger Stadtentwässerung AöR
- Erfüllungsregion
- Hamburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 05.10.2026
- CPV-Codes
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- Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
- Abnahme der Fahrprüfung (80411100)
- Erteilung von Fahrstunden (80411200)
- Bekanntmachung
- vergabe.hamburgwasser.de
- Bekanntmachungsnummer
- 683950-2026
- Verfahrensnummer
- ef348efd-7796-440c-9acb-a2516a9c535b
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Hamburger Stadtentwässerung, eine Anstalt öffentlichen Rechts, schreibt einen Rahmenvertrag für beruflich relevante Führerscheinausbildungen aus. Beschafft werden Theorie- und Praxisunterricht sowie die zugehörigen Prüfungen für die Klassen B und BE sowie C und CE; die Ausbildung soll berufsbegleitend oder in kompakten Zeiträumen möglich sein. Die Leistungen werden in der Stadt und Metropolregion Hamburg erbracht; für beide Lose ist eine Laufzeit von jeweils 1080 Tagen vorgesehen.
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Leistungsbeschreibung
Europaweites Verfahren zum Zwecke eines Rahmenvertrages über die Durchführung von Führerscheinausbildungen für die Klassen B, BE, C und CE in der Stadt und Metropolregion der Freien und Hansestadt Hamburg.
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Führerscheinklassen B und BE
Gegenstand des Loses 1 ist die berufsausführungsrelevante Fahrausbildung der Führerscheinklassen B und BE. Die Ausbildung umfasst Theorie- und Praxisunterricht sowie die zugehörigen Prüfungen. Die Fahrausbildung soll sowohl berufsbegleitend als auch in kompakten, zusammenhängenden Ausbildungszeiträumen durchgeführt werden können. Nähere Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Frist: 10.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Führerscheinklassen C und CE
Gegenstand des Loses 2 ist die berufsausführungsrelevante Fahrausbildung der Führerscheinklassen C und CE. Die Ausbildung umfasst Theorie- und Praxisunterricht sowie die zugehörigen Prüfungen. Die Fahrausbildung soll sowohl berufsbegleitend als auch in kompakten, zusammenhängenden Ausbildungszeiträumen durchgeführt werden können. Nähere Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Frist: 10.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zusätzlich finden sämtliche Ausschlussgründe gemäß §48 VgV Anwendung. Darüber hinaus geltende Ausschlussgründe und Eignungskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung von fehlenden, unvollständigen oder fehlhaften Unterlagen unter Einhaltung von § 56 VgV nach eigenem Ermessen vor.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Führerscheinklassen B und BE
- Bei der Bewertung der Erfolgskennzahlen ist der Bieter aufgefordert, auf einer maximalen Länge von einer (1) DAIN-A4-Seite folgende, messbare Erfolgskennzahlen darzustellen und diese durch geeignete Nachweise zu belegen: - Durchschnittliche Bestehensquote bei Erstversuch (max. 15 Punkte) - Durchschnittliche Ausbildungsdauer (max. 10 Punkte) - Abbruchquote (max. 15 Punkte) - Mindestanforderung liegt bei 15-19,99% (6 Punkte) Maximal können 40 Punkte erreicht werden. Der Bieter kann ergänzende Nachweise (z. B. Statistiken, interne QM‑Dokumente, Auswertungen) zusätzlich einreichen. Diese zählen nicht zur Seitenbegrenzung.
- 40 %
- Bei der Bewertung des Preises werden sämtliche angebotenen Einzelpreise aller im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen der Führerscheinklassen B und BE berücksichtigt. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird für jede Führerscheinklasse eine Gesamtwertungssumme berechnet. Hierzu werden die angebotenen Positionspreise mit den einheitlich zugrunde gelegten Fahrstunden multipliziert. Die angesetzten Fahrstunden basieren auf den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten sowie einer realistischen, für die Preisbewertung einheitlich festgelegten Anzahl an Übungsfahrten. Die genauen Mengenansätze, ein konkretes Fallbeispiel für die Preisberechnung sowie detaillierte Einblicke in das Bewertungsverfahren und die Punkteverteilung sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
- 60 %
LOT-0002 · Führerscheinklassen C und CE
- Bei der Bewertung der Erfolgskennzahlen ist der Bieter aufgefordert, auf einer maximalen Länge von einer (1) DAIN-A4-Seite folgende, messbare Erfolgskennzahlen darzustellen und diese durch geeignete Nachweise zu belegen: - Durchschnittliche Bestehensquote bei Erstversuch (max. 15 Punkte) - Durchschnittliche Ausbildungsdauer (max. 10 Punkte) - Abbruchquote (max. 15 Punkte) - Mindestanforderung liegt bei 15-19,99% (6 Punkte) Maximal können 40 Punkte erreicht werden. Der Bieter kann ergänzende Nachweise (z. B. Statistiken, interne QM‑Dokumente, Auswertungen) zusätzlich einreichen. Diese zählen nicht zur Seitenbegrenzung.
- 40 %
- Bei der Bewertung des Preises werden sämtliche angebotenen Einzelpreise aller im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen der Führerscheinklassen C und CE berücksichtigt. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird für jede Führerscheinklasse eine Gesamtwertungssumme berechnet. Hierzu werden die angebotenen Positionspreise mit den einheitlich zugrunde gelegten Fahrstunden multipliziert. Die angesetzten Fahrstunden basieren auf den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten sowie einer realistischen, für die Preisbewertung einheitlich festgelegten Anzahl an Übungsfahrten. Die genauen Mengenansätze, ein konkretes Fallbeispiel für die Preisberechnung sowie detaillierte Einblicke in das Bewertungsverfahren und die Punkteverteilung sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
- 60 %
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zusätzlich finden sämtliche Ausschlussgründe gemäß §48 VgV Anwendung. Darüber hinaus geltende Ausschlussgründe und Eignungskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung von fehlenden, unvollständigen oder fehlhaften Unterlagen unter Einhaltung von § 56 VgV nach eigenem Ermessen vor.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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