Rahmenvertrag für Entwicklung, Betrieb und Barrierefreiheit von Webportalen und Apps
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 12.11.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 5.030.000 EUR
- Lose
- 7
- Auftraggeber
- LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 14.10.2024
- CPV-Codes
- IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
- Bekanntmachung
- ausschreibungen.landbw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 617549-2024
- Verfahrensnummer
- b37d1587-73d3-42ef-8fca-86f3c998444a
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) in Karlsruhe beschafft IT-Dienstleistungen für die Weiterentwicklung, Migration und den Betrieb von Web- und Intranetportalen sowie bestehenden und neuen Apps. Der Auftrag umfasst außerdem die Koordinierung des Portalbetriebs, Beratung und redaktionelle Unterstützung zur digitalen Barrierefreiheit sowie eine Carto-Lizenz für Karten- und Geodatenanwendungen. Die sieben Lose haben eine angegebene Gesamtschätzung von 5,03 Millionen Euro und eine Laufzeit von jeweils 1.440 Tagen, also etwa vier Jahren, in Baden-Württemberg.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung für IT-Dienstleistungen: Entwicklung / Betrieb / Unterstützung Betriebskoordinierung Web- und Appangebote, Beratung zur digitalen Barrierefreiheit, Cartolizenz
Leistungen nach Losen (7)
LOT-0001 · Entwicklung Webauftritte und -portale5.030.000 EUR
Die ausführliche Beschreibung der Beschaffung ist Abschnitt C 2.2.1 der Vergabeunterlagen zu entnehmen
Frist: 12.11.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Entwicklung Apps1.165.500 EUR
Die ausführliche Beschreibung der Beschaffung ist Abschnitt C 2.2.2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen
Frist: 12.11.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Betrieb LUPO-Portale793.500 EUR
Die ausführliche Beschreibung der Beschaffung ist Abschnitt C 2.2.3 der Vergabeunterlagen zu entnehmen
Frist: 12.11.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Unterstützung Betriebskoordinierung Webauftritte und -portale460.000 EUR
Die ausführliche Beschreibung der Beschaffung ist Abschnitt C 2.2.4 der Vergabeunterlagen zu entnehmen
Frist: 12.11.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · Betriebsunterstützung Apps497.950 EUR
Die ausführliche Beschreibung der Beschaffung ist Abschnitt C 2.2.5 der Vergabeunterlagen zu entnehmen
Frist: 12.11.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0006 · Beratung digitale Barrierefreiheit92.000 EUR
Die ausführliche Beschreibung der Beschaffung ist Abschnitt C 2.2.6 der Vergabeunterlagen zu entnehmen
Frist: 12.11.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0007 · Lizenz Carto246.330 EUR
Die ausführliche Beschreibung der Beschaffung ist Abschnitt C 2.2.7 der Vergabeunterlagen zu entnehmen
Frist: 12.11.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Unvollständige Angebote können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Unterlagen, die vom Auftraggeber nach Angebotsabgabe verlangt / nachgefordert werden, sind zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Fehlende Angaben, die die Preise betreffen, können von der LUBW nicht nachgefordert werden. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Daher ist es besonders wichtig, auf die Vollständigkeit Ihres Angebotes inkl. aller geforderten Erklärungen, Nachweise etc. zu achten (siehe Abschnitt A 15 der Vergabeunterlagen).
Vergabeunterlagen
Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Unvollständige Angebote können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Unterlagen, die vom Auftraggeber nach Angebotsabgabe verlangt / nachgefordert werden, sind zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Fehlende Angaben, die die Preise betreffen, können von der LUBW nicht nachgefordert werden. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Daher ist es besonders wichtig, auf die Vollständigkeit Ihres Angebotes inkl. aller geforderten Erklärungen, Nachweise etc. zu achten (siehe Abschnitt A 15 der Vergabeunterlagen).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 18.02.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 109913-2025
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