Rahmenvertrag für 20 freistehende Sanitärmodule mit Frisch- und Abwasseranschluss

Status
Vergeben
Angebotsfrist
31.10.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
08.08.2025
CPV-Codes
Mobile, modulare Containergebäude (44211100)
Bekanntmachungsnummer
522107-2025
Verfahrensnummer
c03238f6-5ee7-4009-a73b-4896e959d27d

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) beschaffen einen Rahmenvertrag über die Herstellung, Lieferung und Aufstellung von 20 freistehenden Sanitärmodulen in Modulbauweise, einschließlich Transport. Die mobilen Toilettenanlagen mit Frisch- und Abwasseranschluss sollen im gesamten Omnibus- und Straßenbahnhaltestellennetz der BVG einschließlich Fährhaltestellen in Berlin eingesetzt werden. Die Umsetzung ist vom 1. Dezember 2025 bis zum 30. November 2028 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 31. Oktober 2025 um 9:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Herstellung, Lieferung und Aufstellung von freistehenden Sanitärmodulen (WC) mit Frisch- und Abwasseranschluss (inkl. Transport) für das gesamte Omnibus- und Straßenbahnhaltestellennetz der BVG (einschließlich Fährhaltestellen).

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvertrag freihstehende Sanitärmodule (WC)

    Ziel des Beschaffungsvorgangs ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über 20 Sanitäranlagen (WC) in Modulbauweise, die innerhalb von 3 Jahren realisiert werden sollen, beginnend 01.12.2025 bis 30.11.2028. Ein Containerbau (z. B. ISO-Container oder Containerlösungen aus dem Mietbereich) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Bei den ausgeschriebenen Sanitärmodulen handelt es sich um mobile, umsetzbare Bauwerke in Modulbauweise. Die Module werden überwiegend auf öffentlich zugänglichem Straßenland aufgestellt und dienen ausschließlich der Nutzung durch das Fahrpersonal der BVG. Die Module sind schlüsselfertig zu liefern, einschließlich Transport, Entladung und Aufstellung am vorgesehenen Standort. Die Aufstellung erfolgt auf Fundamenten, die vom Auftraggeber (AG) geplant, hergestellt und eingebaut werden. Der hierzu erforderliche Fundamentplan wird dem Auftragnehmer (AN) rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Die Verlegung und der Anschluss der Leitungen (Frischwasser, Abwasser, Strom) vom Sanitärmodul bis zum jeweiligen Übergabepunkt an das öffentliche Netz erfolgen durch den AG. Der AN ist für diese externen Leitungsarbeiten nicht verantwortlich. Die angebotenen Preise sind einmalige Kaufpreise. Die Module gehen mit vollständiger Bezahlung in das Eigentum des AG über. Die weitere Instandhaltung und Unterhaltung erfolgen durch den AG. Spätestens vier Wochen nach Beauftragung sind durch den AN folgende Unterlagen zur technischen Prüfung vorzulegen: Entwurfspläne inkl. Installationspläne für Strom, Wasser, Abwasser, Nach Freigabe der Entwurfspläne ist ein Prototypmodul zu liefern. Mit der Lieferung des Prototyps sind folgende Revisionsunterlagen beizubringen: Prüfprotokoll für elektrische Anlagen gemäß DIN VDE 0100, Bescheinigung zur Erstprüfung nach DIN 57100 / VDE 0100, Errichterbescheinigung für die Elektroinstallation, Übersichtsschaltpläne, Stromlaufpläne, Stromkreisbenennungen, technische Unterlagen zu allen Einbaugeräte., Installationspläne (Wasser/Abwasser), Nachweise der Typenstatik bzw. geprüfte Statik. Nach erfolgreicher Abnahme des Prototyps durch den AG erfolgt die Freigabe zur Serienfertigung. Ein verbindlicher Bauzeitenplan wird nach erfolgreicher Abnahme des Prototyps gemeinsam von AG und AN festgelegt. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und unter Beachtung der einschlägigen DINNormen, insbesondere DIN 1356 (Bauzeichnungen), zu erstellen und einzureichen. Das zu errichtende Sanitärmodul besteht aus zwei voneinander getrennten Räumen fürDamen (linksseitig) und Herren (rechtsseitig). Die Grundfläche des Moduls beträgt ca. 3,24 m x 2,17 m, die lichte Innenhöhe beträgt mindestens 2,10 m. Die Sanitäranlage ist in Modulbauweise zu errichten. Dabei handelt es sich um eine dauerhafte, vorgefertigte Bauweise mit tragender Holz- oder Stahlrahmenkonstruktion, industriell vorgefertigten Bauelementen und einem dem Gebäude fest zuzuordnenden Fundament. Alle im Folgenden beschriebenen Leistungen sind nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den den einschlägigen DIN-Normen, DVGW-, VDI- und VDE-Richtlinien und den technischen Anschlussbedingungen des zuständigen Versorgungsunter- nehmens auszuführen. Es sind ausschließlich zugelassene und normgerechte Materialien zu verwenden. Bauarten und Produkte müssen eine sortenreine Trennung, recyclinggerechte Ausführung und umweltverträgliche Entsorgung ermöglichen. Die vollständige und funktionsgerechte Ausführung einschließlich aller Nebenleistungen, Befestigungen, Anschlüsse, Abdichtungen sowie Gefälle- ausbildungen ist Bestandteil der Leistung. Die tragenden Stahlbauteile sind aus Hohl- oder Walzprofilen gemäß den aktuellen DINNormen zu fertigen und feuerverzinkt nach DIN EN ISO 1461. Holzbauteile sind aus Konstruktionsvollholz gemäß DIN 1052 auszuführen. Der chemische Holzschutz ist gemäß DIN 68800-3, Gebrauchsklasse 2, vorzusehen. Wir verweisen auf die Anwendung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU), die gemäß beigefügter Leistungsblätter für Innenbeleuchtung CPV 315/Leuchten Punkt 1, Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen Punkt 15 bzw. 10, Innenwandfarben Punkt 12, Dichtstoffe für den Innenraum Punkt 16) sowie Bodenbelagsklebstoffe und andere Punkt 17) - nachzuweisen sind, entweder als Zertifikat oder als Einzelnachweis.

    Frist: 31.10.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung 10. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 11. Erklärung zur Höhe der Versicherung. Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 12. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 13. Auf Anforderung des AG: Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Ausschlussgründe Zusätzliche Informationen". Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Rahmenvertrag freihstehende Sanitärmodule (WC)

Benennen Sie die Art (Herstellungsprozeß) der Kunststoffe für die Fassaden- verkleidung.
7.5 %
Benennen Sie die Herkunft der verwendeten Hölzer für die Fassadenverkleidung.
7.5 %
Beschreiben Sie die Konstuktionsdetails gem. Leistungsverzeichnis.
15 %
Beschreiben Sie den Bauanlaufund Produktionsplan gem. Leistungsverzeichnis.
5 %
Benennen Sie relevante und vergleichbare Projekte in gleicher Bauweise.
5 %
Für die Wertung ist der Gesamtpreis (netto) gemäß AILeistungsverzeichnis maßgebend. Die Berechnung erfolgt gemäß der nachstehenden Formel: (Preis des niedrigsten (nicht ausgeschlossenen) Angebots)/ (Preis des zu bewertenden Angebots) × 60
60 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung 10. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 11. Erklärung zur Höhe der Versicherung. Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 12. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 13. Auf Anforderung des AG: Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Ausschlussgründe Zusätzliche Informationen". Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 19.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 846991-2025

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