Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Bettwaren
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 01.07.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 500.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- KoPart eG
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 29.05.2026
- CPV-Codes
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- Betten und Bettzeug sowie Spezialheimtextilien (39143110)
- Matratzen (39143112)
- Kinderbetten (39143116)
- Bettwäsche (39512000)
- Laken (39512100)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 367901-2026
- Verfahrensnummer
- 29bef888-607a-419e-af64-5a01c463614f
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die KoPart eG, eine Einkaufsgenossenschaft des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Düsseldorf, beschafft Bettwaren im Rahmen einer Rahmenvereinbarung. Die Lieferung ist für teilnehmende Mitgliedskommunen und Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft sowie mögliche zukünftige Mitglieder vorgesehen. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt 500.000 Euro; Angebote können bis zum 1. Juli 2026, 7:00 Uhr, eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Es wird vorliegend die Lieferung von Bettware ausgeschrieben.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bettware500.000 EUR
Die KoPart eG ist die Einkaufsgenossenschaft des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein- Westfalen. Ihre Mitglieder sind Kommunen und Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft. Für eine Reihe dieser Mitgliedskommunen (Teilnehmer am elektronischen Katalogeinkauf der KoPart, sowie mögliche zukünftige Mitglieder) beabsichtigt die KoPart eG, Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bettware zu vergeben. Der Kreis, der am elektronischen Katalogeinkauf teilnehmenden Mitglieder kann jederzeit aus dem Mitgliederkreis der KoPart erweitert werden. Daneben können auch weitere öffentliche Auftraggeber Mitglied der KoPart eG werden und dann auf die Rahmenvereinbarungen zurückgreifen. Die KoPart eG tritt bei der Vergabe der Rahmenvereinbarungen ausschließlich als ausschreibende Stelle auf. Die Leistungsverzeichnisse werden nach Zuschlagserteilung in den elektronischen Katalogeinkauf der KoPart (Funktionsweise vergleichbar mit einem Webshop) integriert. Die aufgeschalteten Mitglieder der KoPart sollen ihren Bedarf möglichst erschöpfend im Wege des elektronischen Katalogeinkaufs aus den ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen decken. Dazu erhalten die von den Mitgliedern benannten Besteller einen Online-Zugang zur Bestellplattform. Dort können die berechtigten Besteller sich einen Warenkorb zusammenstellen, welcher dann elektronisch an den betreffenden Lieferanten weitergeleitet wird. Dieser wiederum wickelt die weitere Bestellung ab. Der Vertrag über die Lieferung der Ware kommt dabei ausschließlich zwischen dem Lieferanten und dem jeweiligen Mitglied zustande. Die KoPart wird nicht Vertragspartner des Liefervertrages. Es besteht weder für die einzelnen Mitglieder noch für deren Besteller eine Pflicht, das Einkaufssystem zu nutzen.
Frist: 01.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- 70 %
- 70 %
- Servicekonzept 15 %
- 15 %
- Nachhaltigkeitskonzept 15 %
- 15 %
Vergabeunterlagen
Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 15.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 488676-2026
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