Rahmenvereinbarung zur Durchführung ordnungsbehördlicher Bestattungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 16.01.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Bottrop
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 12.12.2024
- CPV-Codes
- Beerdigungs- und Feuerbestattungsdienste (98371100)
- Bekanntmachung
- deutsches-ausschreibungsblatt.de
- Bekanntmachungsnummer
- 760584-2024
- Verfahrensnummer
- 56339485-14bf-4e8a-8f14-a1e2c084af0c
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Bottrop beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung für die Durchführung ordnungsbehördlicher Bestattungen zu vergeben. Der Vertrag läuft vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2028 und kann optional bis zum 31. März 2029 verlängert werden. Angebote müssen bis zum 16. Januar 2025 um 9:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Durchführung ordnungsbehördlicher Bestattungen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvereinbarung ordnungsbehördliche Bestattungen II
Rahmenvertrag gemäß Leistungsverzeichnis [Laufzeit: 01.04.2025 bis 31.03.2028. Optional: Verlängerung bis 31.03.2029]
Frist: 16.01.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
VgV keine
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Rahmenvereinbarung ordnungsbehördliche Bestattungen II
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
VgV keine
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 01.04.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 208489-2025
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.