Rahmenvereinbarung zur Beschaffung technischer Gase

Status
Vergeben
Angebotsfrist
28.04.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
31.03.2025
CPV-Codes
Technische Gase (24110000)
Bekanntmachung
vergabe.fraunhofer.de
Bekanntmachungsnummer
203457-2025
Verfahrensnummer
ec750f06-8cd9-420d-b2e2-321a8c0b09f2

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Fraunhofer-Gesellschaft, Bereich Einkauf B12 in München, beschafft technische Gase gemeinsam für ihre Institute und Forschungseinrichtungen in Deutschland. Vorgesehen ist eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 1.440 Tagen. Die Angebotsfrist endet am 28. April 2025 um 08:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung Technische Gase

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvereinbarung Technische Gase - PR951047-9782-R*

    Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung zur gemeinsamen Beschaffung von Technischen Gasen für die Fraunhofer-Gesellschaft sowie ihre Institute und Forschungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland.

    Frist: 28.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Siehe Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Siehe Vergabeunterlagen

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 05.06.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 365258-2025

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.