Allgemeine Vergabeunterlage.pdf

Rahmenvereinbarung für technische Due-Diligence-Leistungen bei Immobilienbewertungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 26.10.2026, 11:07 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

g

Allgemeine Vergabeunterlage

zum Vergabeverfahren des Landesbetriebs Immobi-

lienmanagement und Grundvermögen der Freien

und Hansestadt Hamburg:

Leistungen der Technischen Due Diligence bei der

Immobilienbewertung (TDD)

Stand: 20. Dezember 2024

[Seite 2]

g

Inhaltsverzeichnis

A. Verfahrens- und Terminübersicht.............................................. 3

B. Beiliegende Unterlagen .............................................................. 4

C. Allgemeine Bestimmungen für das Vergabeverfahren ............... 5

  1. Auftraggeber / Vergabestelle .............................................. 5

  2. Auftragsgegenstand ............................................................ 5

  3. Losaufteilung und Nebenangebote ..................................... 6

  4. Keine Vergütung der Angebote ........................................... 6

  5. Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung (Mindestlohn) .................................................................... 6

  6. Registerabfragen ................................................................ 7

  7. Rückfragen / Auskünfte ...................................................... 7

  8. Rechtsbehelfe und Fristen .................................................. 8

D. Ablauf des Vergabeverfahrens ................................................... 9

  1. Vergabeart.......................................................................... 9

  2. Hinweise für die Angebotslegung ....................................... 9

2.1 Checkliste Angebotsdokumente ......................................................... 10

2.2 Form und Frist für das Einreichen der Angebote .............................. 10

  1. Eignungskriterien und Belege für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ............................ 11

3.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ............................................. 11

3.2 Russlandsanktionen ........................................................................... 12

3.3 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ............................ 12

3.3.1 Haftpflichtversicherung ..................................................................... 12

3.3.2 Bereichsumsatz ................................................................................... 13

3.4 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit ................................... 14

3.4.1 Berufliche Erfahrungen/Referenzen .................................................. 14

3.4.2 Beschäftigtenanzahl in den letzten drei Geschäftsjahren .................. 14

3.4.3 Technische Fachkräfte ........................................................................ 15

  1. Zuschlagskriterien ........................................................... 15

4.1.1 Wertung Gesamtangebotspreis .......................................................... 16

4.1.2 Wertung Konzepte .............................................................................. 16

4.1.3 Gesamtwertung .................................................................................. 19

[Seite 3]

g

A. Verfahrens- und Terminübersicht

Auftraggeber Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Immobili- enmanagement und Grundvermögen (LIG)

Leistungen Leistungen der Technischen Due Diligence bei der Immobilienbewertung (TDD)

Vergabeart Offenes Verfahren gemäß § 119 Abs. 2 GWB, § 15 VgV

Termine

EU-Bekanntmachung 20. Dezember 2024 (Versand)

Frist für Bieterfragen 16. Januar 2025

Angebotsfristende 28. Januar 2025, 13.00 Uhr

Zuschlagserteilung Februar 2025

[Seite 4]

g

B. Beiliegende Unterlagen

Mit dieser Allgemeinen Vergabeunterlage werden den am Verfahren interessierten Unternehmen folgende Unterlagen überreicht:

 Vordruck 1 Angebotsvordruck

 Vordruck 2 Preisblatt

 Vordruck 3 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Angaben zur Eignung

 Vordruck 4 Eigenerklärung RUS-Sanktionen

 Vordruck 5 Eigenerklärung Tariftreue / Mindestlohn

 Vordruck 6 Eigenerklärung zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz

 Vordruck 7 Unternehmensreferenzen

 Vordruck 8 Verzeichnis Unterauftragnehmer

 Vordruck 9 Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer

 Vordruck 10 Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)

 Vordruck 11 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe

 Vordruck 12 Bietergemeinschaftserklärung

 Anlage 1 Allgemeine Bewerbungsbedingungen

 Anlage 2 Leistungsbeschreibung

 Anlage 3 Entwurf Rahmenvereinbarung

 Anlage 4 DSGVO-Information

[Seite 5]

g

C. Allgemeine Bestimmungen für das Vergabeverfahren

  1. Auftraggeber / Vergabestelle

Öffentlicher Auftraggeber (nachfolgend: der „Auftraggeber“ oder „AG“) ist

Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Millerntorplatz 1 20359 Hamburg

  1. Auftragsgegenstand

Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) hat Bedarf an Leistungen der Tech- nischen Due Diligence bei der Immobilienbewertung (nachfolgend TDD).

Der LIG nimmt zentral die mit dem Management des städtischen Grundver- mögens verbundenen Aufgaben wahr. Zur Aufgabe des LIG gehören das An- kaufen, Aktivieren, Entwickeln und Vermarkten von Grundstücken für Woh- nen, Gewerbe und fachpolitische Nutzungen sowie die wirtschaftliche Nut- zung der Flächen im Bestand. Vor dem An- oder Verkauf einer Immobilie, eines Portfolios oder vor einer anstehenden Entwicklung sind Informationen über den vorhandenen Gebäudebestand einzuholen, um bauliche und tech- nische Mängel bewerten zu können. Betroffen sind dabei zahlreiche Aspekte, von der Bausubstanz über Energieeffizienz und Gebäudetechnik bis hin zu Brandschutz, Schallschutz sowie Nachhaltigkeitsaspekten. Über Objektbege- hungen sowie die Prüfung von Objektunterlagen bzw. zur Verfügung gestell- ten Datenräumen sollen Einschätzungen zum bautechnischen Unterhal- tungszustand und zu den Capital Expenditures (CAPEX) vorgenommen wer- den. Ein TDD-Report soll alle Erkenntnisse der Detailanalyse darstellen, be- urteilen und ein Gesamturteil mit abschließender Risikoeinschätzung aus- stellen, mit der eine fachliche Beurteilung aller baulichen und technisch- wirtschaftlichen Kriterien möglich ist.

Der LIG beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung zu Leistungen der TDD mit drei Unternehmen abzuschließen.

Nähere Einzelheiten zum Leistungsgegenstand und den Vertragsbedingun- gen sind der Anlage 2 Leistungsbeschreibung sowie der Anlage 3 Ent- wurf Rahmenvereinbarung zu entnehmen.

[Seite 6]

g

  1. Losaufteilung und Nebenangebote

Eine Losaufteilung findet nicht statt. Nebenangebote sind nicht zugelassen.

  1. Keine Vergütung der Angebote

Für die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren einschließlich der Erstel- lung der Angebote wird vom Auftraggeber keine Aufwandsentschädigung ge- währt. Die von den Unternehmen vorgelegten Unterlagen werden nur im Rahmen des Vergabeverfahrens bzw. für Prüfungen von Aufsichtsbehörden verwendet.

  1. Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung (Mindest- lohn)

Öffentliche Aufträge über Bauleistungen und andere Dienstleistungen sowie Dienstleistungskonzessionen vergibt die Freie und Hansestadt Hamburg ge- mäß § 3 des Hamburgischen Vergabegesetzes (HmbVgG) nur an Auftragneh- mer, die sich bei Angebotsabgabe dazu verpflichten, ihren Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmern bei der Ausführung dieser Leistungen ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den das Unternehmen auf Grund des Arbeit- nehmer-Entsendegesetzes gebunden ist (§ 3 Abs. 1 HmbVgG). Entsprechen- des gilt für die Beachtung des Tarifvertragsgesetzes, Arbeitnehmerüberlas- sungsgesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestent- gelte. Ferner haben sich Auftragnehmer dazu zu verpflichten, ihren Beschäf- tigten (ohne Auszubildende) für die Ausführung der Leistung aber mindes- tens ein Entgelt nach § 1 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), in der jeweils geltenden Fassung zu zahlen, soweit die Leistung im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird (§ 3 Abs. 2 HmbVgG). Im Fall der Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungs- gesetzes haben die Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass die Verleiher den Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern bei der Ausführung de Leis- tung das gleiche Arbeitsentgelt gewähren wie vergleichbaren Arbeitnehme- rinnen und Arbeitnehmern des Entleihers (§ 3 Abs. 3 HmbVgG). Soweit Leis- tungen auf Nachunternehmer übertragen werden, hat sich der Auftragneh- mer zu verpflichten, den Nachunternehmern die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns aufzuerlegen (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG).

Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen und Unterlagen anzufordern, um die Einhaltung der vorgenannten Verpflichtung zu überprüfen.

[Seite 7]

g

Im Falle der Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen steht der öffent- lichen Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie ein An- spruch auf Vertragsstrafe zu.

Diese Verpflichtungen hat jeder Bewerber durch Einreichung der formular- mäßigen Verpflichtungserklärung (Vordruck 5) zu übernehmen, die im Auftragsfall auch Anlage zum Vertrag wird.

Auf bevorzugte Bieter gemäß § 141 Satz 1 und § 143 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch finden die vorstehenden Anforderungen keine Anwen- dung.

  1. Registerabfragen

Gemäß § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz fordert der Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister an.

Ferner ist die Vergabestelle jederzeit berechtigt, die Angaben der Verfahrens- teilnehmer durch Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) zu verifizieren.

  1. Rückfragen / Auskünfte

Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Die Fragen der Bieter werden durch die Vergabestelle beantwortet.

Die Fragen werden in Form von Fragelisten erfasst und in regelmäßigen Ab- ständen auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Auf der Plattform für das Verfahren registrierte Unternehmen werden dabei per E-Mail über die Einstellung neuer Fragen und Antworten informiert. Nicht registrierte Unternehmen sind dazu verpflichtet, selbständig in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Fragen und Antworten einge- stellt wurden. Antworten werden Gegenstand der Ausschreibung.

Bieterfragen können bis zum

  1. Januar 2025

über die Vergabeplattform gestellt werden. Bis dahin gelten die Zusatzinfor- mationen als rechtzeitig angefordert im Sinne von § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV.

Enthalten die Auftragsbekanntmachung, die überreichten Unterlagen oder die späteren Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten,

[Seite 8]

g

welche die Wettbewerbssituation beeinflussen können, oder Widersprüche oder Unvollständigkeiten oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen. Anderenfalls kann sich der Bieter auf die Unklarheit, den Fehler oder den Rechtsverstoß nicht berufen. Auf die gemäß § 160 Abs. 3 GWB bestehende Rügeverpflichtung wird ausdrücklich hingewiesen.

  1. Rechtsbehelfe und Fristen

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungs- verfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).

Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren ist die

Vergabekammer Hamburg bei der Finanzbehörde, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg, Telefon: +49 40 42823 1690, E-Mail: vergabe- kammer@fb.hamburg.de

Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzuläs- sig, soweit

  1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevor- schriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen- über dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalenderta- gen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unbe- rührt bleibt,

  2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntma- chung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Be- kanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab- gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

  3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterla- gen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewer- bung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer- den,

  4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftragge- bers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

[Seite 9]

g

D. Ablauf des Vergabeverfahrens

Nachfolgend wird der geplante Ablauf des Vergabeverfahrens beschrieben. Der Auf- traggeber behält sich vor, den beschriebenen Ablauf, die beschriebenen Leistungen oder Termine des Vergabeverfahrens im Laufe des Verfahrens zu ändern, soweit dies zweckmäßig und vergaberechtlich zulässig ist. Der Auftraggeber wird solche Ände- rungen den Verfahrensteilnehmern rechtzeitig mitteilen.

  1. Vergabeart

Aufgrund des geschätzten Auftragswertes der beschriebenen Leistungen er- folgt die Ausschreibung europaweit im offenen Verfahren auf Grundlage der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) unter Berücksichtigung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auf- tragsvergabe.

  1. Hinweise für die Angebotslegung

Im Angebotsvordruck sowie – soweit vorgesehen – in den übrigen Vordru- cken ist an gekennzeichneter Stelle zur Kenntlichmachung des Abschlusses der Erklärung, der Name, insbesondere der vertretungsberechtigten natürli- chen Person, durch den Bieter anzugeben.

Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Vertretungsberechti- gung der die Erklärung abgebenden Person die Übermittlung eines geson- derten Schreibens zu verlangen, das die Bevollmächtigung des den Namen Angebenden nachweist. Im Vordruck 1 – Angebotsvordruck ist darüber hinaus an der dafür vorgesehenen Stelle zu Beginn des Dokumentes ebenfalls der Name der natürlichen vertretungsberechtigten Person anzugeben.

Mit dem Angebot hat der Bieter die in der Checkliste der von den Bietern einzureichenden Unterlagen aufgeführten Dokumente abzugeben. Das Feh- len oder die Unvollständigkeit aufgeführter Unterlagen kann zum Aus- schluss vom Verfahren führen, wenn und soweit in den Vergabeunterlagen nichts anderes bestimmt ist. Einzelne Erklärungen können auf Anforderung der Vergabestelle nachgereicht werden; ein Anspruch der Bieter, Erklärun- gen nachreichen zu können, besteht aber nicht. Der zulässige Umfang von Nachforderungen richtet sich nach § 56 VgV und unterliegt in diesem Rah- men dem Ermessen des Auftraggebers.

[Seite 10]

g

2.1 Checkliste Angebotsdokumente

Mit dem Angebot sind die in dieser Checkliste aufgeführten Unterlagen einzureichen:

 Vordruck 1 (Angebotsvordruck)

 Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (im Falle einer GmbH z. B. durch die Vorlage eines Handelsregisterauszuges)

 Vordruck 3 Preisblatt

 Vordruck 3 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Angaben zur Eignung

 Vordruck 4 Eigenerklärung RUS-Sanktionen

 Vordruck 5 Eigenerklärung Tariftreue / Mindestlohn

 Vordruck 6 Eigenerklärung zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz

 Vordruck 7 Unternehmensreferenzen

Nur soweit zutreffend und erforderlich sind ferner einzureichen:

 Vordruck 8 Verzeichnis Unterauftragnehmer

 Vordruck 9 Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer

 Vordruck 10 Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)

 Vordruck 11 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe

 Vordruck 12 Bietergemeinschaftserklärung

2.2 Form und Frist für das Einreichen der Angebote

Die Angebote sind nach § 53 Abs. 1 VgV ausschließlich elektronisch in Text- form gemäß § 126b BGB über das Vergabeportal

Deutsche eVergabe

abzugeben. Die persönliche Übergabe oder die Einreichung von Teilnahme- anträgen auf dem Postweg, per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig.

[Seite 11]

g

Die Angebote müssen bis zum

  1. Januar 2025, 13.00 Uhr (Angebotsfrist)

vollständig auf dem Vergabeportal eingegangen sein. Verspätet eingegan- gene Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen.

Hinweis: Als Angebotsanschreiben kann ein max. 50 MB großes pdf hochge- laden werden. Zusätzliche Dokumente für die Vergabestelle können pro Up- load ein maximales Datenvolumen von 20 MB haben. Der Upload zusätzli- cher Dokumente kann ggf. mehrfach durchgeführt werden. Hier können die üblichen Dateiformate wie Excel, GAEB, Word, img, png, pdf hochgeladen werden. Im Fall von technischen Schwierigkeiten werden die Verfahrensteil- nehmer gebeten, sich an die Service-Hotline des Vergabeportallbetreibers zu wenden.

Berichtigungen oder Änderungen der Angebote sind nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Berichtigungen oder Änderungen müssen zweifelsfrei zuzuordnen sein und rechtzeitig bei dem oben bezeichneten Vergabeportal eingehen.

Die Angebote müssen vollständig sein. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Angebote müssen alle in der Checkliste der vom Bieter einzureichenden Unterlagen aufgeführten Unterlagen enthalten. Vordrucke sind vollständig auszufüllen. Vom Bieter selbst erstellte Unterlagen müssen die geforderten Angaben und Informati- onen enthalten.

  1. Eignungskriterien und Belege für die Eignung und das Nichtvor- liegen von Ausschlussgründen

3.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Es darf kein zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 und § 124 GWB vor- liegen, es sei denn, es ist eine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt.

Zum Nachweis hat der Bieter die ausgefüllte Eigenerklärung zum Nichtvor- liegen von Ausschlussgründen und Angaben zur Eignung (Vordruck 3) mit dem Angebot einzureichen.

[Seite 12]

g

3.2 Russlandsanktionen

Eine Beauftragung des Unternehmens oder seine Einbindung als Unterauf- tragnehmer, Lieferant oder eignungsverleihender Dritter, je mit einem An- teil von mehr als 10 % am Auftragswert, darf nicht nach Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Nr. 15 der Ver- ordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 und in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 6. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, verboten sein.

Zum Nachweis hat der Bieter die ausgefüllte Eigenerklärung zu den Russ- landsanktionen (Vordruck 4) mit dem Angebot einzureichen.

3.3 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Eignungskriterien beschrieben und entsprechende Eigenerklärungen oder Nachweise verlangt.

3.3.1 Haftpflichtversicherung

Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften haben folgende Anforderungen und Nachweise im Hinblick auf den erforderlichen Berufshaftpflichtversiche- rungsschutz zu erbringen.

Entweder Vorlage eines aktuellen Nachweises (nicht älter als 12 Mo- nate und noch gültig) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. 1,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maxi- mierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungs- summe beträgt, d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zah- lungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt. Bei Bietergemeinschaften ist mit dem Angebot eine Erklärung der Bietergemeinschaft einzureichen, im Auftragsfalle eine zusätzliche Versicherung gemeinsam mit allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzuschließen. Eine Eigenerklärung ist als Nachweis zulässig.

[Seite 13]

g

Alternativ kann auch die Bereitschaft zum Abschluss einer den vorstehenden Bedingungen entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder zur Erhö- hung der Deckungssummen erbracht werden. Dazu ist zum einen der Nach- weis des Versicherungsgebers der Berufshaftpflichtversicherung vorzu- legen, woraus sich seine Bereitschaft zum Abschluss einer Berufshaftpflicht- versicherung zu den vorstehend genannten Bedingungen bzw. zur Erhöhung der Deckungssummen ergibt. Eine Bescheinigung des Versicherers über die Bereitschaft, die bestehende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall abzuschließen bzw. zu erhöhen, ist von allen Mitgliedern der Bietergemein- schaft zu erbringen. Die Bescheinigung des Versicherers über die Bereit- schaft, die bestehende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall zu ab- zuschließen bzw. zu erhöhen, müssen bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied einzeln und jeweils in voller Deckungshöhe nachgewiesen werden. Zusätzlich zur Erklärung des Versicherungsgebers hat der Bieter per Ei- generklärung zu erklären, eine entsprechende Berufshaftpflichtversiche- rung zu den o. g. Bedingungen abzuschließen bzw. die genannten Deckungs- summen im Auftragsfall entsprechend zu erhöhen. Bei Bietergemeinschaften ist mit dem Angebot eine Erklärung der Bietergemeinschaft zum Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung zu den o. g. Bedingungen bzw. zur Erhö- hung der genannten Deckungssumme(n) abzugeben.

3.3.2 Bereichsumsatz

Bieter müssen für den Bereich der technischen Immobilienbewer- tung in den letzten 3 Geschäftsjahren einen durchschnittlichen Jahres- umsatz von mindestens 100.000,00 EUR (netto) erreichen. Sofern in Bietergemeinschaften bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unter- auftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Er- klärung (Vordruck 3) sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bie- tergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben. Um auch jun- gen Unternehmen die Möglichkeit der Teilnahme am Vergabeverfahren zu eröffnen, sieht § 45 Abs. 5 VgV aus berechtigten Gründen (z. B. erst vor Kur- zem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignete erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o. ä.).

[Seite 14]

g

3.4 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

3.4.1 Berufliche Erfahrungen/Referenzen

Das Unternehmen muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Refe- renzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leistungsfähigkeit hinsicht- lich der Durchführung vergleichbarer Leistungen der Technischen Due Dili- gence bei der Immobilienbewertung verfügen.

Als Nachweis haben Bieter eine ausgefüllte Referenzliste (Vordruck 7) mit dem Angebot einzureichen. Dadurch werden dem Auftraggeber geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren (Leistungen seit 1. Dezember 2021) er- brachten wesentlichen vergleichbaren Dienstleistungen mit stichwortartiger Beschreibung und Angabe des Leistungszeitraums, des Auftraggebers inklu- sive Ansprechperson für Referenzprüfung mit Kontaktdaten (Adresse, Tele- fon) für die Eignungsprüfung bereitgestellt.

Als Mindestanforderung (Ausschlusskriterien) hins. der Referenzen gelten folgende Bedingungen:

 Bieter haben mindestens drei vergleichbare Referenzleistungen inner- halb des o. g. Referenzzeitraums erbracht.

 Vergleichbar sind Referenzen, bei denen nicht nur Red Flag Reports er- stellt wurden, sondern TDD-Reports, die im Wesentlichen die in der Leistungsbeschreibung umfassten Prüfungsaspekte und Objektbege- hungen umfasst haben (nicht nur Prüfung auf Basis von Unterlagen).

 Mindestens zwei Referenzen müssen für öffentliche Auftraggeber er- bracht worden sein.

 Mindestens eines der Referenzprojekte muss wohnungsbauwirtschaft- lich genutzte Immobilien umfassen.

 Mindestens eines der Referenzprojekte muss nicht wohnungsbauwirt- schaftliche (z. B. gewerbliche) Nutzungen umfassen.

3.4.2 Beschäftigtenanzahl in den letzten drei Geschäftsjahren

Für den Leistungsbereich der technischen Immobilienbewertung müssen in den letzten 3 Geschäftsjahren im Durchschnitt mindestens 3 festange-

[Seite 15]

g

stellte Mitarbeiter der Fachrichtung Architektur/Bau- und Wirtschaftsin- genieurwesen oder gleichwertig zur Ausführung der TDD-Leistungen per Ei- generklärung (Vordruck 3) nachgewiesen werden. Sofern in Bietergemein- schaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Beschäftig- tenanzahl aller Unternehmen der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftrag- nehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Beschäftigtenanzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.

3.4.3 Technische Fachkräfte

Bieter haben per Eigenerklärung (Vordruck 3) und durch die Übermittlung von Kurzlebensläufen nachzuweisen, welche Personen sie als Fachkräfte im Zusammenhang mit der Leistungserbringung einsetzen werden. Diesbezüg- lich gelten die folgenden Mindestbedingungen:

 Mindestens ein Teammitglied muss einen Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einen gleich- wertigen Hochschulabschluss und eine mindestens fünf Jahre einschlä- gige Berufserfahrung vorweisen.

 Mindestens ein weiteres Teammitglied muss einen Hochschulabschluss der Fachrichtung des Projektmanagements oder MBA oder Immobilien- ökonomie oder einen gleichwertigen Hochschulabschluss und eine min- destens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung vorweisen.

 Mindestens ein weiteres Teammitglied muss einen Abschluss als staat- lich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Technische Gebäudeaus- rüstung oder einen Bachelor Professional in Technik oder vergleichbar und eine mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung vorwei- sen.

  1. Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

Bezuschlagt wird das Angebot, das nach den gewichteten Zuschlagskriterien den höchsten Gesamtpunktwert erreicht. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Die Angebotswertung erfolgt über eine Punktwertematrix nach fol- genden Regeln:

[Seite 16]

g

KriteriumGewichtung
Preis50 %
Konzepte des Bieters50 %

4.1.1 Wertung Gesamtangebotspreis

Die vom Bieter angebotenen Preise I. und II. gemäß Preisblatt werden wie folgt gewertet:

4.1.1.1 Der Bieter mit dem niedrigsten wertbaren Gesamtangebotspreis für die Leis- tungen der Erbringung einer TDD (Leistungen nach Ziffer 1.1 bis 1.4 der Leistungsbeschreibung, Preis I. gemäß Preisblatt) erhält 45 Punkte.

Für die Vergabe der Wertungspunkte für die weiteren Angebote wird der Ge- samtangebotspreis TDD in einer Punkteskala von 0 bis 45 Punkten wie folgt einem Punktwert zugeordnet: 45 Punkte erhält das Angebot mit dem nied- rigsten (auskömmlichen) Gesamtangebotspreis TDD (Preis I. gemäß Preis- blatt). 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Gesamtangebotspreises TDD. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischenliegen- den Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.

4.1.1.2 Der Bieter mit dem geringsten Stundensatz für die zu erbringenden zusätzli- chen Leistungen aus ad hoc-Anfragen („Stundensatz ad hoc-Anfragen“, Preis II. gemäß Preisblatt) erhält 5 Punkte.

Für die Vergabe der Wertungspunkte für die weiteren Angebote wird der Stundensatz ad hoc-Anfragen in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkten wie folgt einem Punktwert zugeordnet: 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten (auskömmlichen) Stundensatz. 0 Punkte erhält ein fiktives An- gebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Stundensatzes. Alle Angebote mit darüber liegenden Stundensätzen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteer- mittlung für die dazwischenliegenden Stundensätze erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.

4.1.2 Wertung Konzepte

Bieter haben mit ihrem Angebot ein Vorgehenskonzept und ein Personalein- satzkonzept einzureichen

[Seite 17]

g

4.1.2.1 Mit dem Vorgehenskonzept hat der Bieter zu beschreiben, wie er bei der Ausführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Aufgaben konk- ret vorzugehen beabsichtigt. In den konzeptionellen Ausführungen haben Bieter u. a. zu folgenden Aspekten Stellung zu nehmen:

 Darlegung des methodischen Ansatzes bei der Ermittlung des bauli- chen und technischen Zustands einer Immobilie, um eine fundierte Einschätzung von baulichen, gebäudetechnischen oder immobilien- wirtschaftlichen Risiken zu gewährleisten;

 Darlegung, wie die Leistungen der TDD insbesondere im Zusammen- hang mit dem Vorkaufsrecht innerhalb der gesetzlich vorgegeben Fristen erbracht werden können (Methodik der Terminplanung und Termineinhaltung);

 Darlegung, inwieweit gute Marktkenntnisse des Hamburgischen Im- mobilienmarktes vorhanden sind bzw. wie ein solcher Kenntnisstand sichergestellt wird;

 Erläuterung, wie ergänzende relevante Unterlagen/Informationen beschafft werden können;

 Darlegung der Vorgehensweise bei den Objektbegehungen „Außen“ und „Innen“;

 Erläuterungen des Umgangs mit unvorhersehbaren Problemstellun- gen (z. B. krankheitsbedingter Personalausfall), Methode der Lö- sungsfindung, Umgang mit Konfliktsituationen, Kommunikation mit dem Auftraggeber;

 Darstellung des Konzepts für die Abschlussdokumentation.

Das Vorgehenskonzept ist in Textform einzureichen. Es darf maximal 10 Seiten DIN A4 (ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis, Schriftart Arial in Schriftgröße 11 oder vergleichbar und ein Zeilenabstand von 1,5 pt) um- fassen. Eine Überschreitung der Seitenanzahl des Konzepts führt nicht zum Ausschluss, jedoch wird das Konzept ab Seite 11 weder gelesen noch bewer- tet.

4.1.2.2 Ergänzend zu diesem Vorgehenskonzept haben die Bieter dazu Stellung zu nehmen, wie sie die Qualität und Verfügbarkeit des Sachverständigen-Teams gewährleisten wollen (Personaleinsatzkonzept). Dabei haben die Bieter insbesondere auf folgende Fragestellungen und Gesichtspunkte einzugehen:

 Zusammensetzung des Projektteams, inklusive interne Zuständigkei- ten, Projektorganigramm;

[Seite 18]

g

 Personalressourcenplanung während der Aufgabendurchführung (Kapazitätsplanung, Erreichbarkeit, Stellvertretung, Reaktionszeiten bei Ausfällen).

Das Personaleinsatzkonzept ist in Textform einzureichen. Es darf maxi- mal 5 Seiten DIN A4 (ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis, Schriftart Arial in Schriftgröße 11 oder vergleichbar und ein Zeilenabstand von 1,5 pt) umfassen. Eine Überschreitung der Seitenanzahl des Konzepts führt nicht zum Ausschluss, jedoch wird das Konzept ab Seite 11 weder gelesen noch bewertet.

4.1.2.3 Die Konzepte der Bieter werden jeweils mit 0 bis 5 Punkten bewertet:

 5 Punkte erhält der Bieter, der alle wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in vollem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellung in vollem Umfang erwarten lässt.

 4 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nahezu vollem Umfang erkennt und die Bewäl- tigung der Problemstellung in nahezu vollem Umfang erwarten lässt.

 3 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in überwiegendem Umfang erkennt und die Bewäl- tigung der Problemstellung in überwiegendem Umfang erwarten lässt.

 2 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nicht überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellung in geringem Umfang erwarten lässt.

 1 Punkt erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in geringem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellung in nur sehr geringem Umfang erwarten lässt.

 0 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung nicht erkennt und die Bewältigung der Problem- stellung nicht erwarten lässt.

Zweck der Abfrage konzeptioneller Ausführungen ist es, eine Prognose für die Auftragsausführung abzuleiten. Damit eine optimale Bewertung erreicht wird, müssen die Antworten einen möglichst hohen Grad an Nachvollzieh- barkeit und Ausdifferenziertheit aufweisen. Dies ist insbesondere dann der

[Seite 19]

g

Fall, wenn die nachfolgenden Bewertungsaspekte aus den Ausführungen deutlich werden:

 Bezug zum Leistungsgegenstand / zur Leistungsbeschreibung

 Problembewusstsein / Problemlösungskompetenz

 Nachvollziehbarkeit durch schlüssige Darstellung

 sachgerechte und praxisbezogene Darstellung

 Effektivität / Detailtiefe (in Relation zur max. erlaubten Seitenzahl)

 Berücksichtigung aller genannten Aspekte / Fragestellungen

Die für die Konzepte erhaltene Punktzahl (0-5) wird im Fall des Vorgehens- konzepts mit dem Faktor 6 multipliziert, im Fall des Personaleinsatzkon- zepts mit dem Faktor 4 multipliziert. Insgesamt könnten Bieter nach diesem Vorschlag für beide Konzepte maximal 50 Punkte erhalten.

4.1.3 Gesamtwertung

Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die Punkte aus den Bewertungen nach Ziffer 4.1.1 und 4.1.2 addiert. Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung