Bieterfragenkatalog TDD_Stand 21.01.2025.pdf

Rahmenvereinbarung für technische Due-Diligence-Leistungen bei Immobilienbewertungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 26.10.2026, 11:07 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Bieterfragenkatalog zum Vergabeverfahren des LIG

Leistungen der Technischen Due Diligence bei der Immobilienbewertung (TDD)

Stand: 21.01.2025

Nr.Frage vomBezug zu Vergabe-InhaltAntwort
unterlagen / Thema
115.01.2025PreisblattPreisblattVerstehen wir es richtig, dass in der Spalte „Gesamtpreis (netto) in Euro" eine Summe aus dem „Netto-Pauschalfestpreis" für die Standardleistungen plus Aufschlag anzugeben ist. Das hieße, dass jeweils die zweite Zeile in der Spalte „Gesamtpreis (netto) in Euro" pro Objektgröße freibleibt. Bitte um Bestätigung.Die Vergabestelle hat die Frage zum Anlass genommen, die Darstellung des Preisblatts zu ändern und das Dokument Preisblatt gegen eine neue Fassung ausgetauscht. An den zu kalkulierenden Preisen ändert sich dadurch nichts. Die Bieter werden gebeten, mit ihrem Angebot die aktuelle Fassung des Preisblatts „Vordruck 2_Preisblatt_TDD_NEU“ einzureichen.
216.01.2025BieterkonzepteMitteilung der VergabestelleUm Missverständnisse zu vermeiden, weist die Vergabestelle noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die Bieter gemäß Abschnitt D 4.1.2 der Allgemeinen Vergabeunterlage ein Vorgehenskonzept und ein Personaleinsatzkonzept einzureichen haben. Die Vergabestelle sieht sich zu dieser Klarstellung veranlasst, weil die Konzepte fälschlicherweise nicht in der Checkliste der einzureichenden Angebotsdokumente (D 2.1 Allgemeine Vergabeunterlage) aufgeführt sind.
316.01.2025Leistungsbeschreibung (Ziffer 1.4 Leistungen TDD – Zusammenfassung und Bewertung)In der Abschlussdokumentation erwarten Sie die Ausarbeitung u.a. folgender Punkte: - Wirtschaftlichkeit vs. Unwirtschaftlichkeit - Bilanzierung der Umweltauswirkungen einer Sanierungsvariante über 50 Jahre gem. Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Bundes - Bewertung Neubau vs. Sanierung AltbauDem Auftraggeber geht es im Hinblick auf
die Abschlussdokumentation vor allem
darum, eine Ersteinschätzung zu bekommen
ob ein Gebäude wirtschaftlich
sanierungsfähig ist oder der
Sanierungsaufwand derart hoch ist, dass
eine Sanierung nicht wirtschaftlich darstellba
ist und einen Abbruch zur Folge haben

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Wir bitten um Klarstellung / nähere Erläuterung der o.g. Anforderungen, da diese - in einer vollumfänglichen Ausprägung - erheblichen Aufwand und somit Kosten bedeuten.dürfte. Im Hinblick auf die Bewertung der Umweltauswirkungen siehe die Präzisierungen der Leistungsbeschreibung. Diese wird in ergänzter Fassung den Vergabeunterlagen neu beigefügt (Anlage 2 Leistungsbeschreibung_TDD_Stand 20.01.2025).
416.01.2025Leistungsbeschreibung Fachl. Anforderungen an Leistungen gemäß Ziffer 1.1Ist unser Verständnis richtig, dass die „Prüfung und Auswertung" von Planungs- und Ausführungs- mängeln sowie der Statikunterlagen sich darauf bezieht, die Vorlage der relevanten Unterlagen zu prüfen und Hinweise auf Mängel zu identifizieren und nicht eine fachliche Planprüfung umfasst?Das Verständnis ist zutreffend.
516.01.2025Leistungsbeschreibung Fachl. Anforderungen an Leistungen gemäß Ziffer 1.1Wir haben den Unterlagen entnommen, dass ggf. ergänzende relevante Unterlagen/ Informationen zu beschaffen sind. Ist unser Verständnis richtig, dass die Beschaffung durch den AN bzw. über einen externen Dienstleister erfolgt? Sofern die Beschaffung durch den AN erfolgen soll, können wir davon ausgehen, dass diese Leistungen über ad hoc-Beauftragungen bzw. als Auslagen vergütet werden?Antwort auf Teilfrage 1: Die nach Ziffer 1.1 der Leistungsbeschreibung ergänzend zu beschaffenden relevanten Unterlagen/ Informationen sind durch den Auftragnehmer einzuholen. Antwort auf Teilfrage 2: Die Beschaffung der unter Ziffer 1.1 der Leistungsbeschreibung abschließend aufgeführten ergänzenden Unterlagen ist von dem von den Bietern anzubietenden Pauschalpreisen umfasst. Soweit über die in der Leistungsbeschreibung genannten ergänzenden Unterlagen weitere Dokumente/Auskünfte erforderlich sein sollten, ist nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber eine Vergütung über ad hoc-Beauftragungen bzw. als Auslage möglich.
616.01.2025Leistungsbeschreibung Fachl. Anforderungen an Leistungen gemäß Ziffer 1.3Ist unser Verständnis richtig, dass für die raumweise Begutachtung der Bausubstanz eine stichprobenartige Begehung ausgewählter Gebäudeteile und -räume ausreichend ist?Das Verständnis ist nicht richtig. Nach der Leistungsbeschreibung ist eine intensive Begehung der Räumlichkeiten mit bauteilbezogener bzw. raumweisen

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Begutachtung der Bausubstanz in konstruktiver und energetischer Hinsicht gefordert. Eine nur stichprobenartige Begehung ausgewählter Gebäudeteile erfüllt diese Anforderungen nicht.
716.01.2025Leistungsbeschreibung Fachl. Anforderungen an Leistungen gemäß Ziffer 1.4Was ist mit Abschlussdokumentation "Wirtschaftlichkeit vs. Unwirtschaftlichkeit" gemeint?Siehe Antwort auf Frage 3.
816.01.2025Leistungsbeschreibung Fachl. Anforderungen an Leistungen gemäß Ziffer 1.4In welchem Umfang und in welchem Detaillierungsgrad soll die Bilanzierung der Umweltauswirkungen einer Sanierungsvariante erfolgen? Von welcher Sanierungsvariante ist auszugehen - eine Komplettsanierung oder vom Austausch einzelner Bauteile?Siehe Antwort auf Frage 3 bzw. siehe Änderung der neu bereitgestellten Leistungsbeschreibung (Anlage 2 Leistungsbeschreibung_TDD_Stand 20.01.2025).
916.01.2025Leistungsbeschreibung Fachl. Anforderungen an Leistungen gemäß Ziffer 1.4Ist unser Verständnis richtig, dass sich die geforderten Handlungsempfehlungen und erforderlichen Instandhaltungs-/ Sanierungs- maßnahmen auf die notwendigen CAPEX bezieht und OPEX-Maßnahmen hier nicht zu berücksichtigen sind? Gibt es zudem für die im Rahmen der Abschlussdokumentation auszuweisenden Investitionskosten einen Schwellenwert, ab der bauliche Capex-Maßnahmen aufgenommen werden sollen (üblicherweise ab 10T€ je Einzelmaßnahme)?Teilfrage 1: Ja, das Verständnis ist zutreffend. OPEX-Maßnahmen sind nicht zu berücksichtigen. Teilfrage 2: Im Hinblick auf die unterschiedlichen Immobiliengrößen ist grundsätzlich kein fester Schwellenwert für die Dokumentation baulicher Capex- Maßnahmen vorgesehen. Insbesondere bei größeren Immobilien (ab 5.000 qm) können aber im Einzelfall sachgerechte Schwellenwerte beim Abruf vereinbart werden.
1016.01.2025Rahmenvertrag Ziffer 3.1 und 6.3Gehen wir recht in der Annahme, dass es sich bei den ausgeschriebenen Leistungen ausschließlich um Dienstleistungen i.S.d. §§ 611 ff BGB handeltDas Verständnis ist zutreffend.

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und werkvertragliche Regelungen daher keine Anwendung finden?
1116.01.2025Rahmenvertrag Ziffer 9.1, 2. AbsatzWirtschaftsprüfungsgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, in Individualvereinbarungen eine Mindesthaftung von EUR 1 Mio. anzubieten. Da in vorliegendem Entwurf des Rahmenvertrags diese Mindesthaftung für Sach- und Vermögensschäden aufgrund einfacher Fahrlässigkeit des Auftragnehmers nicht erreicht wird, möchten wir erfahren, ob Abschnitt 9.1, zweiter Absatz des Rahmenvertrags wie folgt neu gefasst werden kann: "Die Haftung des Auftragnehmers ist für Schadens- ersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Auftragnehmer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden."Vorliegend werden nicht in erster Linie wirtschaftsprüfer-spezifische Leistungen ausgeschrieben, insbesondere auch keine Jahresabschlussprüfungsleistungen. Deshalb bleibt der Auftraggeber bei der sachangemessenen, nicht unüblichen Haftungsregelung wie vorgesehen.
1216.01.2025Rahmenvertrag Ziffer 12.3Der Bieter unterliegt als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten. Ist es dem Bieter im Falle des Zuschlags zur ErfüllungJa.

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dieser gesetzlichen Pflichten gestattet, jeweils eine Kopie von ihm zur Verfügung gestellten (vertraulichen) Informationen zu Dokumentationszwecken aufzubewahren sowie aus technischen Gründen im Zuge routinemäßiger IT- Backup-Prozesse erstellte Sicherungskopien zurückzubehalten?
1316.01.2025Rahmenvertrag Ziffern 13.1 und 16.3Die in § 13.1 und § 16.3 des Vertrags vorgesehenen Nutzungsrechte versetzen den AN in der Rechtsform einer WPG in die Gefahr einer unbegrenzten Dritthaftung. Kann daher vereinbart werden, dass im Falle der Umgestaltung oder Änderung der Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers durch den Auftraggeber eine Weitergabe oder Veröffentlichung nur mit vorheriger Zustimmung des AN oder nur erfolgt, indem der Auftraggeber sich die Arbeitsergebnisse zu eigen macht und mithin für Dritte nicht ersichtlich wird, dass sie vom Auftragnehmer entwickelt worden oder unter seiner Mitwirkung entstanden.Die Umgestaltung oder Änderung der Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers durch den Auftraggeber ist nicht vorgesehen.
1416.01.2025Rahmenvertrag Ziffer 14.5Ist unser Verständnis richtig, dass die Bearbeitung/ Ausarbeitung der Gremienanfragen als ad-hoc- Beauftragungen erfolgen und entsprechend nach Aufwand vergütet werden?Ja. Die Bearbeitung/Ausarbeitung etwaiger Gremienanfragen würde nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber als ad hoc- Beauftragung abgerufen werden.
1516.01.2025Allgemeine Vergabeunterlage Teil D, Abschnitt 3.4.3Werden Abschlüsse einer Berufsakademie für Immobilienökonomie als gleichwertig zum Hochschulabschluss anerkannt?Ja.

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