Anlage 2 Leistungsbeschreibung_TDD_Stand 20.01.2025.pdf

Rahmenvereinbarung für technische Due-Diligence-Leistungen bei Immobilienbewertungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 26.10.2026, 11:07 (Europe/Berlin)

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LIG 43 Bestandsmanagement

Rahmenvereinbarung für Technische Planungs- und

Beratungsleistungen (Technische Due Diligence - TDD)

Der LIG nimmt zentral die mit dem Management des städtischen Grundvermögens

verbundenen Aufgaben wahr. Ziel des LIG ist der optimale Einsatz von Immobilien zur

Sicherung der fachpolitischen und ökonomischen Handlungsweise der FHH. Das Ankaufen,

Aktivieren, Entwickeln und Vermarkten von Grundstücken für Wohnen, Gewerbe sowie

fachpolitische Nutzungen ist unsere Aufgabe, ebenfalls die wirtschaftliche Nutzung der

Flächen im Bestand. Ziel ist es, den verwalteten Immobilienbestand sowohl bedarfsgerecht

als auch wirtschaftlich zu verwerten. Leerstand soll vermieden bzw. zügig beseitigt werden.

Ein vermarktungsfähiger Zustand, insbesondere durch eine werterhaltende Unterhaltung der

Objekte, soll dauerhaft sichergestellt werden. Um dieses Ziel sicherstellen zu können, ist es

erforderlich vor dem An- oder Verkauf einer Immobilie, eines Portfolios oder vor einer

anstehenden Entwicklung Informationen über den vorhandenen Gebäudebestand zu

beschaffen, um bauliche und technische Mängel bewerten zu können. Dies schafft

Transparenz und hilft Risiken zu erkennen und diese zu bewerten. Mängel haben nicht nur

einen wesentlichen Anteil daran, welche Kosten für Wartung, Instandhaltung und

Instandsetzung zu veranschlagen sind, sondern entscheiden auch über das tatsächliche

Modernisierungspotenzial einer Immobilie. Bei der Ermittlung des baulichen und technischen

Zustands von Immobilien ist deshalb eine ausreichende Sorgfalt (Due Diligence) geboten.

Betroffen sind dabei zahlreiche Aspekte, von der Bausubstanz über Energieeffizienz und

Gebäudetechnik bis hin zu Brandschutz, Schallschutz sowie Nachhaltigkeitsaspekten. Über

Objektbegehungen, Prüfung von Objektunterlagen bzw. zur Verfügung gestellten

Datenräumen sollen Einschätzungen zum bautechnischen Unterhaltungszustand und zu den

Capital Expenditures (CAPEX) vorgenommen werden. Dabei ist es für den AN relevant neben

der grundlegenden Beurteilung des Gesamtzustandes der Immobilie bzw. eines

Portfolioankaufs auch auf mögliche Dealbreaker bzw. Red Flags hingewiesen zu werden. Ein

TDD-Report soll alle Erkenntnisse der Detailanalyse darstellen, beurteilen und ein

Gesamturteil fällen mit abschließender Risikoeinschätzung, mit der eine fachliche Beurteilung

aller baulichen und technisch-wirtschaftlichen Kriterien möglich ist.

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Besonderheiten beim Erwerb im Rahmen der Ausübung von Vorkaufsrechten (VKR)

Eine Besonderheit beim Ankauf von Grundstücken ist der Erwerb im Rahmen eines

Vorkaufsrechts. Der FHH stehen als Gemeinde in bestimmten Situationen gesetzliche

Vorkaufsrechte zu. Eine Ausübung kann nur erfolgen, wenn eine Grundstückseigentümerin

oder ein Grundstückseigentümer mit einem Dritten einen Kaufvertrag über ein Grundstück, für

das ein Vorkaufsrecht gilt, geschlossen hat. Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts kommt der

Kauf zwischen der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer und der FHH

grundsätzlich unter den Bedingungen zustande, welche die Grundstückseigentümerin oder

der Grundstückseigentümer mit dem Dritten vereinbart hat.

Die Ausübung des Vorkaufsrechts muss innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. Die Frist

liegt zwischen zwei und drei Monaten, je nach gesetzlicher Grundlage. Verstreicht die Frist

ohne Ausübung des Vorkaufsrechts, erlischt das Recht und der Verkäufer kann das

Grundstück an einen Dritten veräußern. Die FHH hat die Vorkaufsrechtsverzichtserklärung

auszustellen. Aufgrund des Eintritts der FHH in einen bereits ausverhandelten Kaufvertrag ist

die TDD in bestimmten Fällen ein wichtiger Baustein, Informationen zu den anzukaufenden

Immobilien zusammenzutragen und einen Eindruck über den Gebäudezustand zu erhalten.

Vor diesem Hintergrund ist es Ziel des LIG, künftig auch in zeitlich begrenzten

Vorkaufsrechtsverfahren eine TDD zu beauftragen. Für TDD, die im Rahmen von

Vorkaufsrechtsverfahren beauftragt werden, besteht eine eng limitierte Zeitschiene, die

gesetzlich vorgegeben ist und von Seiten des LIG nicht verhandelbar ist. Damit die Ergebnisse

eines TDD-Reports im Ankaufsprozess verwertet werden können, ist dieser innerhalb einer

verkürzten Frist (Rahmenvertrag § 4.3 Leistungen des AN) nach Beauftragung digital

vorzulegen. Die verkürzte Frist kann bei der Preisgestaltung berücksichtigt werden.

Im Falle einer Vorkaufsrechtsausübung arbeitet der LIG eng mit dem zuständigen Bezirksamt

zusammen, in dem sich das entsprechende Objekt befindet. Der LIG wird sich bei

Vorkaufsrechtsverfahren mit dem Bezirksamt über einen kurzfristigen Termin zur

Bauakteneinsicht verständigen und dem AN entweder selbst Zugang zu den Bauakten

einräumen oder die Unterlagen über einen Datenraum zur Verfügung stellen. Ferner ist zu

berücksichtigen, dass eine Innenbesichtigung bei Vorkaufsrechtsverfahren

(Leistungsspektrum 1.3) nur möglich ist, wenn die Verkäuferseite der FHH diese Möglichkeit

einräumt. Sofern ein Termin zur Innenbesichtigung ermöglicht wird, ist dieser Termin durch

den AN mit höchster Priorität wahrzunehmen. Sollte keine Innenbesichtigung im Rahmen des

TDD-Verfahrens möglich sein, ist dieser Leistungsbaustein nicht zu erbringen und ist

entsprechend auch nicht bei der Abrechnung zu berücksichtigen.

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FACHLICHE ANFORDERUNGEN / LEISTUNGSSPEKTRUM

1.1 Leistungen TDD – Informationsbeschaffung und Evaluierung Bestandunterlagen

Prüfung sowie Auswertung der zur Verfügung gestellter Dokumentations- und Planunterlagen z.B.

  • Bauliche Veränderungen gegenüber Genehmigungsplanung und aktuellem Zustand

  • Bauakte (Genehmigungssituation)

  • Planungs- und Ausführungsmängel

  • Baujahr Gebäude, Gebäudekategorie

  • Flächenangaben (Nettogrundfläche), Grundrisse, Ansichten, Schnitte

  • Statik

  • Technische Gebäudeausrüstung inkl. Baujahr Gebäudetechnik, Heizenergieträger,

Lüftungsanlage, Heizungs- und Kälteanlage, Sanitär, Elektro

  • Baulicher und technischer Brandschutz, Flucht- und Rettungswege

  • Schadstoff- oder sonstige Untersuchungen

  • Altlasten

  • Technische Prüfprotokolle und wiederkehrende Prüfungen der technischen Anlagen

  • Betriebskosten

  • Brandverhütungsschau

  • Erschließung und Ausbaubeiträge

Ggf. sind ergänzende relevante Unterlagen/Informationen zu beschaffen, wie z.B.:

  • Die Vorlage bzw. Beschaffung eines Energieverbrauchsausweises

  • Bestimmungen zum Denkmalschutz

  • Genehmigungsunterlagen etc.

  • Auskünfte über Ver- und Entsorgungsleitungen

  • Auskünfte über Energieversorgung

  • Auskünfte über Kampfmittelfreiheit

Die ergänzenden Unterlagen sind in der Prüfung und Auswertung mit einzubeziehen. Falls notwendige

Unterlagen oder behördliche Prüfungen (z.B. nach PVO) fehlen, sind diese aufzuzeigen und in einem

abschließenden Bericht zusammenzufassen.

1.2. Leistungen TDD – Objektbegehungen Außen

Inaugenscheinnahme des Gebäudes mit Einschätzung in konstruktiver und energetischer Hinsicht, z.B.:

  • Allgemeine Beschreibung des Bau- und Unterhaltungszustandes der Immobilie

  • Bewertung des Gesamtzustands

  • Standortlage und -qualität

  • Objektstruktur

  • Dach, erster Eindruck

  • Außenhülle, Gründung inklusive Wandaufbau und Dämmstoffstärken, sofern nachvollziehbar

  • Fassade/Glasfassade, Inklusive Wandaufbau, Dämmstoffstärken

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  • Fenster, Inklusive U-Wert der Verglasung, sofern erkennbar

  • Tiefgarage, Stellplätze

  • Sonstige Gestaltung (z.B. Eingangsbereiche, Kunstgegenstände, etc.)

  • Sondernutzungen (z.B. Parkgaragen, etc.)

  • Außenanlagen

Anhand des Baujahres des Objektes, der Baukonstruktion und des allgemeinen Zustandes sind

Rückschlüsse auf den energetischen Zustand zu treffen. Bei der Begehung soll bereits eine erste

Einschätzung zum Sanierungszustand und zur Energieeffizienz erstellt werden. Hierfür ist die

THORBEN Klassifizierung anzuwenden:

1.3. Leistungen TDD – Objektbegehungen Innen

Intensive Begehung der Räumlichkeiten mit bauteilbezogener bzw. raumweisen Begutachtung der

Bausubstanz in konstruktiver und energetischer Hinsicht, z.B.:

  • Innenbereiche (z.B. Deckenbekleidungen, Wandbekleidungen, Bodenbeläge, Türen, etc.)

  • Dach, Inklusive Dämmstoffstärke, potenzielle Eignung für PV und Gründach

  • Entwässerungssystem, Inklusive potenzielle Eignung für Regenwasserrückhaltung und

Brauchwassernutzung

  • Blitzschutzanlage

  • Sicherheitseinrichtungen

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  • Ausbauten

  • Sondernutzungen (z.B. Kantinenbereich, Besprechungszonen, etc.)

Bezüglich etwaiger Schadstoffe ist bei der Ortsbegehung eine zerstörungsfreie Inaugenscheinnahme

der Strukturen, ggf. auf Basis bereits vorhandener Untersuchungen, zur Identifizierung von

Verdachtsmomenten vorzunehmen. Folgende Schadstoffgruppen sind u.a. zu betrachten:

  • KMF

  • Asbest

  • PAK

  • PCB

  • Schimmel

  • feuchte Wände

  • Undichte Außenhülle

Technische Anlagen und Komponenten

Besonderen Wert ist auf die Untersuchung der technischen Anlagen und Komponenten zu legen. Der

bauliche Istzustand (Umfang, Normenkonformität, Alter und Zustand) ist zu dokumentieren.

Überschreitungen der Standzeiten nach den jeweils geltenden Normen oder Richtlinien (ISO, DIN, VDI,

etc.) sind für die jeweiligen Anlagen auszuführen.

  • Elektro, Inklusive PV-Eignung, LED-Ausstattung und Energieeffizienz sonst. Verbraucher

  • Heizung, Inklusive Brenntechnik, Baujahr, Nennleistung, Wirkungsgrad, Heizkreise, Art und

Umfang der Regelungstechnik, Heizkörper.

  • Sanitär, Inklusive Angaben zur Warmwasserversorgung

  • Raumlufttechnik, Inklusive der Daten der Wärmetauscher in Bezug auf, Volumenstrom,

Wirkungsgrad, Regelungs- und Steuerungstechnik, Nennleistung der Ventilatoren.

  • Gebäudeautomation, Inklusive der verwendeten BUS-Technik und dem Automatisierungsgrad

  • Datentechnik

  • Sonstige gebäudetechnische Anlagen wie z.B. Förderanlagen

Die Begehungen sind ggf. im laufenden Betrieb durchzuführen. Es ist darauf zu achten, dass die

Belastung der Mitarbeiter/innen auf das notwendige Maß begrenzen wird.

1.4 Leistungen TDD – Zusammenfassung und Bewertung

Die Grundlagen für die Zusammenfassung sind die Resultate aus den Objektbegehungen und der

formalen Prüfungen. Im Ergebnis sind die Handlungsempfehlungen sowie die erforderlichen

Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen in vier Zeitklassen (kurz-, mittel-, langfristig,

perspektivisch) mit Nennung der geschätzten Investitionsausgaben (CAPEX) unter Berücksichtigung

der Dringlichkeit zu ermitteln und aufzuzeigen. Die ermittelten Standzeiten sind bei den Investitionen

bzw. bei den Investitionszeitpunkten zu berücksichtigen. Auch ist auf mögliche offene Punkte

hinzuweisen.

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In einem gesonderten Kapitel ist auf den Auf den Themenkomplex „Energieeffizienz und energetische

Sanierungspotentiale“ der Baukonstruktion und der technischen Gebäudeausrüstung detailliert ist

gesondert einzugehen. Klimarechtliche Erfordernisse (z. B. aus GEG oder dem Hamburgischen

Klimaschutzgesetz) stellen hohe Anforderungen an die kurz- und mittelfriste Sanierungs- und

Modernisierungsfähigkeit hin zu einem Niedrigenergiestandard des Gebäudes. Daher stellt das

Potential des Gebäudes, sich auf diesen Transformationspfad zu begeben, ein wesentliches

immobilienwirtschaftliches Beurteilungskriterium dar.

Gleiches gilt für die Ermittlung der daraus resultierenden Kosten für die energetische Sanierung, diese

ist ebenfalls CAPEX substantiiert auszuweisen.

Zusammenfassende Abschlussdokumentation:

  • Detaillierte und umfassende Zustandsbeschreibung aller Gebäudeteile

  • Aufzeigen von Besonderheiten und Mängel

  • Identifizierung von „Dealbreakern“ vor dem Hintergrund eines Immobilienankaufs

  • Untermauerung der Erkenntnisse anhand einer Fotodokumentation

  • Beurteilung der bau- und planungsrechtlichen Grundlagen

  • Energieeffizienz und energetische Sanierungspotentiale sowie Kosten

  • Wirtschaftlichkeit vs. Unwirtschaftlichkeit

  • Ersteinschätzung zum Themenkomplex „Energieeffizienz und energetische

Sanierungspotentiale“ der Baukonstruktion und der technischen Gebäudeausrüstung sowie

Ersteinschätzung zur mittelfristen Sanierungs- und Modernisierungsfähigkeit des Gebäudes

Bilanzierung der Umweltauswirkungen einer Sanierungsvariante über 50 Jahre gemäß

Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Bundes

  • Bewertung Neubau vs. Sanierung Altbau

  • Differenzierung der Investitionskosten bezüglich:

Investitionszeitpunkt

 Kurzfristig (</= 1 Jahr)

 Mittelfristig (2–5 Jahre)

 Langfristig (6–10 Jahre)

 Perspektivisch (10-30 Jahre)

und Dringlichkeit

 A = Dringend / Zwingend auszuführen

 B = Empfohlen (z. B. Senkung Betriebskosten)

 C = Empfehlenswert (z. B. Werterhalt, Werterhöhung)

1.5 Zusätzliche Leistungen aus ad hoc-Anfragen

Im Zusammenhang mit der Erstellung einer TDD kann der Bedarf an zusätzlich zu den in Ziffern 1.1 bis

1.4 genannten Leistungen entstehen, welche die AG ggf. ad hoc beauftragen wird. Diese zusätzlichen

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Leistungen aus ad hoc-Beauftragungen werden nach vorheriger Abstimmung über den Umfang der

Leistungen zwischen AG und AN und nach gesonderter Beauftragung nach dem im Angebot (Preisblatt)

benannten einheitlichen Stundensatz vergütet.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung