Rahmenvereinbarung für motormanuelle Holzernte in Ringelstein und Büren
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 06.12.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Wald und Holz NRW
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 06.11.2024
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Erzeugnisse der Forst- und Holzwirtschaft (03400000)
- Holz (03410000)
- Forstwirtschaftliche Erzeugnisse (03440000)
- Dienstleistungen in der Forstwirtschaft (77200000)
- Holzgewinnung (77210000)
- Dienstleistungen in Verbindung mit der Holzgewinnung (77211000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 674576-2024
- Verfahrensnummer
- fc2de6fe-1c11-4ebb-baca-2794764d66f8
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Wald und Holz NRW, der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Bad Driburg, beschafft Leistungen zur motormanuellen Holzernte in den Forstbetriebsbezirken Ringelstein und Büren des Regionalforstamtes Hochstift. Die Ausschreibung umfasst zwei Bereiche in der Region DEA47; ein geschätzter Auftragswert ist nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 6. Dezember 2024 um 09:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung über die Durchführung von motormanueller Holzernte in den Forstbetriebsbezirken Ringelstein und Büren (Haus Büren`scher Fonds) des Regionalforstamtes Hochstift des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Los 1 - Rahmenvereinbarung Motormanuelle Holzernte Forstbetriebsbezirk Ringelstein
Rahmenvereinbarung über die Durchführung von motormanueller Holzernte im Forstbetriebsbezirk Ringelstein (Los 1) (Haus Büren`scher Fonds) des Regionalforstamtes Hochstift des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Frist: 06.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Los 2 - Rahmenvereinbarung Motormanuelle Holzernte Forstbetriebsbezirk Büren
Rahmenvereinbarung über die Durchführung von motormanueller Holzernte im Forstbetriebsbezirk Büren (Los 2) (Haus Büren`scher Fonds) des Regionalforstamtes Hochstift des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Frist: 06.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Ergibt die Prüfung auf Vollständigkeit der Angebotsunterlagen, dass Unterlagen fehlen, unvollständig oder (bei unternehmensbezogenen Unterlagen) fehlerhaft sind, können diese nach den Regelungen des § 56 VgV bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist grundsätzlich nachgefordert werden. Wenn das Angebot nicht die geforderten Preise enthält und es sich nicht lediglich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, dürfen Unterlagen nicht nachgefordert werden (§ 57 Abs. 1 VgV). --- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) § 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren. --- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) § 57 Ausschluss von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten: (1) Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote. (2) Hat der öffentliche Auftraggeber Nebenangebote zugelassen, so berücksichtigt er nur die Nebenangebote, die die von ihm verlangten Mindestanforderungen erfüllen. (3) Absatz 1 findet auf die Prüfung von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen und Teilnahmeanträgen entsprechende Anwendung.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Los 1 - Rahmenvereinbarung Motormanuelle Holzernte Forstbetriebsbezirk Ringelstein
- Preis
- 100 %
LOT-0002 · Los 2 - Rahmenvereinbarung Motormanuelle Holzernte Forstbetriebsbezirk Büren
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Ergibt die Prüfung auf Vollständigkeit der Angebotsunterlagen, dass Unterlagen fehlen, unvollständig oder (bei unternehmensbezogenen Unterlagen) fehlerhaft sind, können diese nach den Regelungen des § 56 VgV bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist grundsätzlich nachgefordert werden. Wenn das Angebot nicht die geforderten Preise enthält und es sich nicht lediglich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, dürfen Unterlagen nicht nachgefordert werden (§ 57 Abs. 1 VgV). --- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) § 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren. --- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) § 57 Ausschluss von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten: (1) Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote. (2) Hat der öffentliche Auftraggeber Nebenangebote zugelassen, so berücksichtigt er nur die Nebenangebote, die die von ihm verlangten Mindestanforderungen erfüllen. (3) Absatz 1 findet auf die Prüfung von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen und Teilnahmeanträgen entsprechende Anwendung.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 06.01.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 5411-2025
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.