Rahmenvereinbarung für Kanalinspektionen an Bundeswehrliegenschaften in Bonn

Status
Vergeben
Angebotsfrist
20.06.2024, 13:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
14.05.2024
CPV-Codes
Verwaltung von Kanalisationsnetzen und Abwasseranlagen (90480000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
284204-2024
Verfahrensnummer
289a9076-b670-4d53-ad5a-73da9a072979

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Bonn schreibt eine Rahmenvereinbarung für Kanalinspektionen an seinen Liegenschaften aus. Die Inspektionen müssen gemäß der Selbstüberwachungsverordnung, den Merkblättern der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) sowie den Baufachlichen Richtlinien der Bundeswehr durchgeführt werden. Angebote können bis zum 20. Juni 2024 um 11:00 Uhr eingereicht werden; ein Auftragswert oder weiterer Leistungszeitraum ist nicht angegeben.

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Leistungsbeschreibung

6002657546-BwDLZ Bonn

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · 6002657546-BwDLZ Bonn, Rahmenvereinbarung Kanalinspektion gem. Selbstüberwachungsverordnung, DWA Merkblätter und Baufachlichen Richtlinien Bundeswehr

    Abschluss eines Rahmenvertrages über Kanalinspektionen die nach Selbstüberwachungsverordnung, DWA Merkblätter und Baufachlichen Richtlinien Bundeswehr vorgeschrieben sind für die Liegenschaften des BwDLZ Bonn.

    Frist: 20.06.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

--- Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

--- Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 24.05.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 306976-2024

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