Rahmenvereinbarung für Kanalinspektionen an Bundeswehrliegenschaften in Bonn
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 20.06.2024, 13:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Bonn
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 14.05.2024
- CPV-Codes
- Verwaltung von Kanalisationsnetzen und Abwasseranlagen (90480000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 284204-2024
- Verfahrensnummer
- 289a9076-b670-4d53-ad5a-73da9a072979
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Bonn schreibt eine Rahmenvereinbarung für Kanalinspektionen an seinen Liegenschaften aus. Die Inspektionen müssen gemäß der Selbstüberwachungsverordnung, den Merkblättern der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) sowie den Baufachlichen Richtlinien der Bundeswehr durchgeführt werden. Angebote können bis zum 20. Juni 2024 um 11:00 Uhr eingereicht werden; ein Auftragswert oder weiterer Leistungszeitraum ist nicht angegeben.
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Leistungsbeschreibung
6002657546-BwDLZ Bonn
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · 6002657546-BwDLZ Bonn, Rahmenvereinbarung Kanalinspektion gem. Selbstüberwachungsverordnung, DWA Merkblätter und Baufachlichen Richtlinien Bundeswehr
Abschluss eines Rahmenvertrages über Kanalinspektionen die nach Selbstüberwachungsverordnung, DWA Merkblätter und Baufachlichen Richtlinien Bundeswehr vorgeschrieben sind für die Liegenschaften des BwDLZ Bonn.
Frist: 20.06.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
--- Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
--- Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 24.05.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 306976-2024
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