Rahmenvereinbarung für Java-Experten zur Unterstützung von IT-Projekten und -Betrieb
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 16.02.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 23.01.2024
- CPV-Codes
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- Entwicklung von Software für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe (72212400)
- Entwicklung von kundenspezifischer Software (72230000)
- Software-Entwicklung (72262000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 44646-2024
- Verfahrensnummer
- 3c98ed20-2a28-44ac-8d05-6cdd382524c9
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Thüringer Aufbaubank (TAB), eine Anstalt öffentlichen Rechts mit Sitz in Erfurt, beschafft Unterstützungs- und Beratungsleistungen durch Java-Experten für Projekte und den laufenden IT-Betrieb. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Entwicklung und Fehlerbehebung von Portal-Anwendungen, Qualitätssicherung, Zusammenarbeit mit beteiligten Fach- und IT-Stellen sowie die Begleitung von Releases und Pflege der Dokumentation. Dafür soll eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Unternehmen geschlossen werden; Angebote sind bis zum 16. Februar 2024 um 09:00 Uhr einzureichen.
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Auf einen Blick
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Leistungsbeschreibung
Die Thüringer Aufbaubank (TAB) benötigt Unterstützungs- und Beratungsleistungen (Projekte und Linie) im Bereich der Informationstechnologie durch Java-Experten. Um diesen Bedarf kurzfristig zu decken, soll eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Wirtschaftsteilnehmern geschlossen werden.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Unterstützungsleistung Java-Experte
Aufgaben Java Experte: - Entwicklung von Portal-Anwendungen mit Java, dabei: - Analyse, Aufwandsschätzung und Umsetzung fachlicher Anforderungen - Analyse, Aufwandsschätzung und Umsetzung von Störungs- oder Fehlerbehebungen - Übernahme von Qualitätssicherungsaufgaben im Themenfeld - enge Zusammenarbeit mit den Stakeholdern, Systemadministratoren und DevOps-Entwicklern - Prozessbegleitung bis zum Produkt-Release - Erstellen und Pflege der Dokumentation (Datenmodelle, Kommentierung des Programmcodes, technische Konzepte) - Erstellung von Berichten und Auswertungen - Übernahme von Schulungs- und Coaching-/Beratungsaufgaben im Themenfeld - Beratung bezüglich Technologie- und Architekturentscheidungen Die geschätzte Abrufmenge beträgt 400 Projekttage (PT) pro Jahr. Diese Schätzung begründet keine Abnahmeverpflichtung seitens des Auftraggebers und kann von den tatsächlichen Projekttagen abweichen. Der konkrete Abruf der Leistungen wird situativ und in Abhängigkeit zum konkreten Bedarf (bspw. aus Projekt oder Linie) erfolgen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre. Für die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung gilt eine maximale Obergrenze von insgesamt 1.800 Projekttagen.
Frist: 16.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Angebote werden gem. § 56 VgV auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit und auf rechnerische Richtigkeit geprüft. Der öffentliche Auftraggeber kann Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Unterstützungsleistung Java-Experte
- In die Ermittlung des Zuschlagskriteriums (ZK) "Preis" fließen die vom Bieter gemachten Angaben im Preisblatt gem. "Anlage C2 Preisblatt" der Vergabeunterlagen ein (PA = Preis des zu bewertenden Angebots). Hierzu wird zunächst der niedrigste Bewertungspreis (PN) ermittelt. Das günstigste Angebot erhält dabei die maximale Punktzahl von 30 Punkten. Die Punktzahlen der weiteren Angebote werden im Verhältnis zum preiswertesten Angebot referenziert. Es werden keine negativen Punkte vergeben. Die vergebenen Punkte werden mit dem Faktor 1 gewichtet. Somit können maximal 30 Wertungspunkte für das Zuschlagskriterium "Preis" erzielt werden. ZK Preis=(PN/PA)*30
- 30 %
- In die Ermittlung des Zuschlagskriteriums "Qualität" fließen die vom Bieter gemachten Angaben gem. "Anlage C5 - Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit - Wertungsmatrix" der Vergabeunterlagen ein. Hierzu werden die Angaben der B-Kriterien bewertet und jeweils multipliziert mit dem individuellen Gewichtungsfaktor. In Summe können maximal 70 Punkte erreicht werden.
- 70 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Angebote werden gem. § 56 VgV auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit und auf rechnerische Richtigkeit geprüft. Der öffentliche Auftraggeber kann Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 25.03.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 178394-2024
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