Rahmenvereinbarung für Elektroplanung und technische Ausrüstung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
11.08.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
07.07.2026
CPV-Codes
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  • Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
  • Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen (71321000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
523725-2026
Verfahrensnummer
a2898e3b-e077-403a-9e96-31b2bdaacc78

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Das Staatliche Bauamt Freising vergibt eine Rahmenvereinbarung für Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung, insbesondere für Starkstrom-, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen. Die Leistungen werden künftig einzeln für Neubauten, vor allem aber für Umbauten, Sanierungen, Modernisierungen und Erweiterungen im Einzugsgebiet des Bauamts abgerufen; vorgesehen sind in der Regel die Leistungsphasen 1 bis 9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die anrechenbaren Kosten der Einzelmaßnahmen werden voraussichtlich unter 500.000 bis etwa 3,7 Millionen Euro betragen, der geschätzte Honorarwert der Rahmenvereinbarung liegt bei rund 4 Millionen Euro netto. Die Laufzeit beträgt 1.440 Tage, die Angebotsfrist endet am 11. August 2026; besondere Anforderungen bestehen unter anderem bei Mittelspannung, Netzwerkverkabelung, Denkmalschutz und Bauarbeiten im laufenden Betrieb.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung über Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung (Elektroplanung) für das Staatliche Bauamt Freising Aufgabenbeschreibung 1 Gegenstand und Zweck der Rahmenvereinbarung Im Zuge dieser Rahmenvereinbarung für Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung können zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch keine festen, konkreten Baumaßnahmen benannt werden, auf welche diese Vereinbarung im Einzelnen zur Anwendung kommen wird. Die Rahmenvereinbarung dient der einzelabrufbezogenen Beauftragung künftiger Planungsleistungen für Maßnahmen unterschiedlicher Größe im Einzugsgebiet des Staatlichen Bauamtes Freising (vgl. hierzu die beiliegende Liegenschaftsaufstellung). 2 Projektgrößen und Wertumfang Die Rahmenvereinbarung kommt für künftige Baumaßnahmen unterschiedlicher Größenordnung zum Zuge. Die anrechenbaren Kosten für die jeweiligen Einzelaufträge werden – je nach konkreter Maßnahme – voraussichtlich in einem Bereich von unter 500.000 € bis zu ca. 3.700.000 € anrechenbarer Kosten liegen. Die Rahmenvereinbarung selbst umfasst einen geschätzten Gesamtauftragswert (Honorar) von ca. 4.000.000 € netto Kosten über die vorgesehene Gesamtlaufzeit. 3 Leistungsumfang und Honorierung Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung – Anlagengruppen Starkstromanlagen sowie Fernmelde- und informationstechnische Anlagen gemäß HOAI. Die einzelabrufbezogene Beauftragung umfasst im Regelfall die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9 (vollständig oder stufenweise). Die konkrete Beauftragung sowie der genaue Leistungsumfang erfolgen jeweils maßnahmen- und objektbezogen im jeweiligen Einzelauftrag. Die Leistungen können insbesondere umfassen: • Fachplanung der Starkstromanlagen (Mittelspannung, Niederspannung) • Fachplanung der Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen • Mitwirkung bei elektrotechnischen Anlagen im Zusammenhang mit Umbau-, Sanierungs- und Neubaumaßnahmen • Abstimmung mit der Objektplanung, weiteren Fachplanungen und dem Auftraggeber • Berücksichtigung bestehender Anlagen und Bestandsstrukturen • Mitwirkung bei der Kostenermittlung, der Terminplanung und der Vergabevorbereitung • Mitwirkung bei der Ausschreibung, der Vergabe und der Objektüberwachung (Bauüberwachung) 4 Technische Schwerpunkte und Besonderheiten Die Baumaßnahmen für die Einzelabrufe werden sowohl im Neubau als auch bei Sanierungen, Instandsetzungen, Modernisierungen, Umbauten und Erweiterungen von bestehenden Bauten und Anlagen stattfinden, wobei der Schwerpunkt auf Umbauten und Sanierungen liegt. Bei der Auswahl der Bieter wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Leistungsfähigkeit in folgenden Bereichen gelegt, da ein Teil der Liegenschaften hohe Anforderungen stellt und entsprechende Leistungen kurz- bis mittelfristig abgerufen werden können: • Leistungsfähigkeit im Bereich der Mittelspannung • Leistungsfähigkeit im Bereich von anwendungsneutralen Netzwerkverkabelung Diese sind durch die angeforderten Referenzen nachzuweisen. Es ist zudem im Zuge der Einzelmaßnahmen ausdrücklich zu erwarten, dass Leistungen im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz stehen, innerhalb von Liegenschaften mit besonderen Sicherheitsanforderungen (Bundes- und Landesliegenschaften, ca. 3.000.000 € Bund und 11.000.000 € Land – jeweils anrechenbare Kosten) stattfinden, oder zwingend unter laufendem Betrieb umzusetzen sind.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · StBAFS Fachplanung TA E DAH FFB FS ED M

    Rahmenvereinbarung über Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung (Elektroplanung) für das Staatliche Bauamt Freising Aufgabenbeschreibung 1 Gegenstand und Zweck der Rahmenvereinbarung Im Zuge dieser Rahmenvereinbarung für Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung können zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch keine festen, konkreten Baumaßnahmen benannt werden, auf welche diese Vereinbarung im Einzelnen zur Anwendung kommen wird. Die Rahmenvereinbarung dient der einzelabrufbezogenen Beauftragung künftiger Planungsleistungen für Maßnahmen unterschiedlicher Größe im Einzugsgebiet des Staatlichen Bauamtes Freising (vgl. hierzu die beiliegende Liegenschaftsaufstellung). 2 Projektgrößen und Wertumfang Die Rahmenvereinbarung kommt für künftige Baumaßnahmen unterschiedlicher Größenordnung zum Zuge. Die anrechenbaren Kosten für die jeweiligen Einzelaufträge werden – je nach konkreter Maßnahme – voraussichtlich in einem Bereich von unter 500.000 € bis zu ca. 3.700.000 € anrechenbarer Kosten liegen. Die Rahmenvereinbarung selbst umfasst einen geschätzten Gesamtauftragswert (Honorar) von ca. 4.000.000 € netto Kosten über die vorgesehene Gesamtlaufzeit. 3 Leistungsumfang und Honorierung Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung – Anlagengruppen Starkstromanlagen sowie Fernmelde- und informationstechnische Anlagen gemäß HOAI. Die einzelabrufbezogene Beauftragung umfasst im Regelfall die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9 (vollständig oder stufenweise). Die konkrete Beauftragung sowie der genaue Leistungsumfang erfolgen jeweils maßnahmen- und objektbezogen im jeweiligen Einzelauftrag. Die Leistungen können insbesondere umfassen: • Fachplanung der Starkstromanlagen (Mittelspannung, Niederspannung) • Fachplanung der Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen • Mitwirkung bei elektrotechnischen Anlagen im Zusammenhang mit Umbau-, Sanierungs- und Neubaumaßnahmen • Abstimmung mit der Objektplanung, weiteren Fachplanungen und dem Auftraggeber • Berücksichtigung bestehender Anlagen und Bestandsstrukturen • Mitwirkung bei der Kostenermittlung, der Terminplanung und der Vergabevorbereitung • Mitwirkung bei der Ausschreibung, der Vergabe und der Objektüberwachung (Bauüberwachung) 4 Technische Schwerpunkte und Besonderheiten Die Baumaßnahmen für die Einzelabrufe werden sowohl im Neubau als auch bei Sanierungen, Instandsetzungen, Modernisierungen, Umbauten und Erweiterungen von bestehenden Bauten und Anlagen stattfinden, wobei der Schwerpunkt auf Umbauten und Sanierungen liegt. Bei der Auswahl der Bieter wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Leistungsfähigkeit in folgenden Bereichen gelegt, da ein Teil der Liegenschaften hohe Anforderungen stellt und entsprechende Leistungen kurz- bis mittelfristig abgerufen werden können: • Leistungsfähigkeit im Bereich der Mittelspannung • Leistungsfähigkeit im Bereich von anwendungsneutralen Netzwerkverkabelung Diese sind durch die angeforderten Referenzen nachzuweisen. Es ist zudem im Zuge der Einzelmaßnahmen ausdrücklich zu erwarten, dass Leistungen im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz stehen, innerhalb von Liegenschaften mit besonderen Sicherheitsanforderungen (Bundes- und Landesliegenschaften, ca. 3.000.000 € Bund und 11.000.000 € Land – jeweils anrechenbare Kosten) stattfinden, oder zwingend unter laufendem Betrieb umzusetzen sind.

    Frist: 11.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

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Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 04.11.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 765679-2026
  2. 29.07.2026Berichtigung 15.1.9 Eignungskriterien, Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz. Das Kriterium im Formblatt III.106.1 wurde an folgender Stelle geändert: III.2 - Angaben zum spezifischen Umsatz des Unternehmens

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