Rahmenvereinbarung für elektrotechnische Leistungen an der Universität der Bundeswehr Neubiberg

Status
Vergeben
Angebotsfrist
23.04.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
1.090.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
19.03.2025
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
175652-2025
Verfahrensnummer
861f3d59-4b6d-4de4-8ab9-4e10808626e6

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Kurzbeschreibung

Das Staatliche Bauamt Freising beschafft eine Rahmenvereinbarung für Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden und Anlagen sowie für einzelne Instandsetzungen und Neubauten in Neubiberg. Erfasst sind Leistungen der Kostengruppe 400 der DIN 276 für technische Anlagen, insbesondere Kostengruppe 440 (Starkstromanlagen), 450 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) und 490 (sonstige Maßnahmen für technische Anlagen). Die Einzelabrufe werden auf etwa 50.000 bis 1 Million Euro geschätzt; der geschätzte Gesamtwert beträgt 1,09 Millionen Euro, und Angebote sind bis zum 23. April 2025 um 07:00 Uhr (UTC) einzureichen.

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Leistungsbeschreibung

B11H VGPM00005 RV ELT Neubiberg Die Rahmenvereinbarung bezieht sich auf Leistungen der KG 400, hier insbesondere KG 440, 450 und 490 (Kostengruppen gemäß DIN 276 – 2018).

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · RV TA ELT UniBw Neubiberg1.090.000 EUR

    Dieser Rahmenvertrag beinhaltet im Schwerpunkt Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen an bestehen-den Gebäuden und Anlagen, aber auch einzelne Instandsetzungen technischer Anlagen sowie Neubauten. Die Rahmenvereinbarung bezieht sich auf Leistungen der KG 400, hier insbesondere KG 440, 450 und 490 (Kostengruppen gemäß DIN 276 – 2018). Die anrechenbaren Baukosten für die Einzelabrufe werden auf ca. 50 T€ bis 1 Mio.€ geschätzt. Konkrete Maßnahmen sind nicht benannt. Derzeit sind umfangreiche Modernisierungen im Bereich der Stromverteilung (Trafostationen, Gebäude-haupt- und Unterverteilungen) sowie bei Sicherheits- und Außenbeleuchtungsanlagen geplant. Weitere Planungs- und Bauaufgaben sind möglich. Leistungen Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (Elektrotechnische Anlagen) in den HOAI-Leistungsphasen 1 – 9: - Grundlagenermittlung - Erstellung der Vorplanung - Erstellung der Entwurfsplanung - Erstellung der Ausführungsplanung - Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe - Objektüberwachung - Überwachung der Gewährleistungsfristen

    Frist: 23.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. . "Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert."

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Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. . "Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert."

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 17.06.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 388704-2025

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