Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Büroverbrauchsmaterial
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 02.07.2026
- CPV-Codes
- Büroausstattung außer Möbeln (30191000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 455442-2026
- Verfahrensnummer
- ee1960dc-0cec-400c-9b78-f487fdb8a226
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Landeshauptstadt Erfurt schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büroverbrauchsmaterial für ihre Stadtverwaltung aus. Der Auftrag umfasst die Versorgung von ca. 200 Kostenstellen über einen Zeitraum von 24 Monaten. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung für die Organisationseinheiten der Stadtverwaltung Erfurt Kauf und Lieferung von Büroverbrauchsmaterial über 24 Monate für ca. 200 Kostenstellen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvereinbarung Kauf und Lieferung von Büroverbrauchsmaterial
Rahmenvereinbarung für die Organisationseinheiten der Stadtverwaltung Erfurt Kauf und Lieferung von Büroverbrauchsmaterial über 24 Monate für ca. 200 Kostenstellen
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- 100 % Preis
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.