Rahmenvereinbarung für archäologische und bodendenkmalpflegerische Baubegleitung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
13.05.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
33.600 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
15.04.2024
CPV-Codes
Archäologische Untersuchungen (71351914)
Bekanntmachungsnummer
221184-2024
Verfahrensnummer
8e81ebc6-f72f-4d00-81ee-9785fbb7cd3a

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Bad Münstereifel beauftragt eine Rahmenvereinbarung zur archäologischen und bodendenkmalpflegerischen Begleitung von Bauverfahren. Die Leistungen werden im Zusammenhang mit großflächigen Wiederaufbaumaßnahmen nach der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe von Juli 2021 im Stadtgebiet benötigt. Der geschätzte Auftragswert beträgt 33.600 Euro; Angebote müssen bis zum 13. Mai 2024 um 10:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Ausschreibungsinhalt ist die archäologische / bodendenkmalpflegerische Begleitung von Bauverfahren

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung archäologische/bodendenkmalpflegerische Baubegleitung

    Die Stadt Bad Münstereifel hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstel-lungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Bad Münstereifel finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt. Eigentümer ist die Stadt Bad Münstereifel selbst, in deren Verantwortung liegt ebenso die Ausschrei-bung und die Durchführung der Maßnahmen. Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf das ge-samte Stadtgebiet und die darin enthaltenen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, die im Rahmen des Ab-rufzeitraums umgesetzt werden. Im Rahmen von Baumaßnahmen, die in den Boden eingreifen, können bodendenkmalrelevante Prob-lemstellungen auftreten, die einer Begutachtung vor Ort, einer entsprechend fachtechnischen Doku-mentation und einer Entscheidung zum Umgang mit den ggf. festgestellten bodendenkmalrelevanten Funden. Hierfür soll eine Rahmenvereinbarung für die archäologische vor-Ort-Begleitung vergeben werden. Darüber hinaus können optional weitere Beratungsleistungen anfallen. Hierzu zählen alle sonstigen Abstimmungen und Beratungen außerhalb der Einsätze vor Ort bzw. deren Dokumentation. U.a. sind folgende Leistungen hierbei Inhalt: Abstimmungen mit der oberen und obersten Denkmal-schutzbehörde, Abstimmungen mit sonstigen fachlich Beteiligten, die über die durch o.g. Pauschalen abgedeckten Aufwände gehen, Teilnahme an Beratungen oder dergleichen.

    Frist: 13.05.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach Maßgabe des § 56 VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvereinbarung archäologische/bodendenkmalpflegerische Baubegleitung

Die Maximalpunktzahl erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis/Honorar brutto. Diese Maximalpunktzahl berechnet sich, indem der Bestpreis dem Erfüllungsgrad 3 entspricht und dieser Wert mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert wird. Die Bepunktung höherer Preise/Honorare wird anhand der nachfolgenden Formel vorgenommen: ((Bestpreis: höherer Angebotspreis) x 3) x 70 = Punktzahl Kriterium Preis/Honorar.
70 %
Für jedes Leistungskriterium/Unterkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen. Sofern nachfolgend nichts anderes ausgewiesen wird, kann für jedes Leistungskriterium minimal der Erfüllungsgrad (EG) 1 und maximal der EG 3 erzielt werden. Sofern nachfolgend nichts anderes ausgewiesen wird, findet die Festlegung des erzielten Erfüllungsgrades zwischen dem minimalen und dem maximalen Erfüllungsgrad statt, wobei über dem EG 1 und unterhalb des EG 3 linear interpoliert wird.
30 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach Maßgabe des § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 15.01.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 28118-2025

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