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Leistungsbeschreibung VGSt1-3-2026-0078.pdf

Rahmenvereinbarung Anmietung Hubarbeitsbühnen für Baureferat Gartenbau

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.09.2026, 10:50 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.muenchen.de

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Landeshauptstadt München Direktorium

HA II - Vergabestelle 1 Sachgebiet 3

Leistungsbeschreibung

Vergabeverfahren: Offenes Verfahren

Rahmenvereinbarung über die Anmietung

von Hubarbeitsbühnen für das Baureferat HA Gartenbau

(Az. VGSt1-3-2026-0078)

Stand: 20.08.26

Inhaltsverzeichnis

1 Merkmale des Auftragsgegenstands ....................................................................................... 2 1.1 Allgemeines, kurze Beschreibung des Auftraggegenstands .................................................. 2 1.1.1 Vertragslaufzeit und sonstige verfahrensrelevante Festlegungen .................................... 3 1.1.2 Abrufsummen .................................................................................................................. 3 1.2 Leistungs- / Funktionsanforderungen; Beschreibung der zu lösenden Aufgabe .................... 4 1.2.1 Hinweise und Vorgaben zum Vertragsablauf ................................................................... 4 1.2.2 Ablauf der Anmietung, Vergabe der Einzelabrufaufträge während der Vertragslaufzeit .... 5 1.2.3 Anmietzeiten und -orte .................................................................................................... 5 1.2.4 Zustand der Mietgeräte, Transportfahrzeuge ................................................................... 6 1.2.5 Mindestausstattung der Arbeitskörbe............................................................................... 7 1.2.6 Versicherungen ............................................................................................................... 7 1.2.7 Dienst- und Serviceleistungen ......................................................................................... 8 1.2.8 Mietleistungen, technische Produkt- und Leistungsbeschreibungen der Einzellose ......... 9 Los 1: Anmietung von Standard – Lkw-Hubarbeitsbühnen ................................................. 11 Los 2: Anmietung von Teleskop-Hebebühnen mit Raupenantrieb ...................................... 13 Los 3: Anmietung von selbstfahrenden Teleskop-Hebebühnen .......................................... 14 1.2.9 Daten der zuständigen Mietstation/en ........................................................................... 15 1.2.10 Abruf und Abrechnung ................................................................................................. 15 1.3 Rechte geistigen Eigentums / Nutzungsrechte ................................................................... 16 2 Leistungsverzeichnis ............................................................................................................. 16

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Leistungsbeschreibung VGSt1-3-2026-0078

1 Merkmale des Auftragsgegenstands

1.1 Allgemeines, kurze Beschreibung des Auftraggegenstands

Das Baureferat HA Gartenbau (Bedarfsstelle) benötigt verschiedene Arten von Hubarbeitsbühnen (Mietgeräte) für Baumschnittarbeiten und sonstige Baumpflegearbeiten in Grünanlagen, die über- wiegend im gesamten Münchner Stadtgebiet sowie außerhalb liegen.

Während der Vertragslaufzeit wird eine unterschiedliche Anzahl und Art an Hubarbeitsbühnen zu verschiedenen Zeitpunkten (insbesondere im Oktober bis Februar) und unterschiedlichen Mietzeit- räumen benötigt, die bei den Vertragspartnern angemietet werden sollen. Alle Mietgeräte werden ausschließlich mit eigenem städtischen oder vom Baureferat HA Gartenbau beauftragten Personal bedient.

Im Rahmen dieses Verfahrens erfolgt eine Bieterkreisermittlung für eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern (Vertragspartnern), die die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Das Angebot ist gemäß Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) und Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wertbar

  • Die Vorgaben der Leistungsbeschreibung und der Vertragsbedingungen werden uneingeschränkt erfüllt

  • Mindestens ein Mietpreis für ein Mietgerät wurde in einem Los eingetragen

Es wird um Beachtung gebeten, dass während der Vertragslaufzeit keine Preiserhöhungen mehr möglich sind. Deshalb sind ggfs. erforderliche Preiserhöhungen bereits im Angebot zu berück- sichtigen.

Die Landeshauptstadt München, Vergabestelle 1, schließt die Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern (Vertragspartnern) ab, um der Bedarfsstelle eine möglichst gute Verfüg- barkeit an Mietgeräten zu den benötigten Mietzeiten zu bieten.

Achtung: Diese Bestellung bzw. die Aufnahme in den Bieterkreis beinhaltet noch keine Abnahmeverpflichtung!


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Leistungsbeschreibung VGSt1-3-2026-0078

1.1.1 Vertragslaufzeit und sonstige verfahrensrelevante Festlegungen

− Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.11.2026

− Der Vertrag endet automatisch ohne zusätzliche Kündigung, wenn a) die in Punkt 1.1.2 genannte Höchstabrufsumme (auch vorzeitig) erreicht ist oder b) nach einer Laufzeit von 12 Monaten zum 31.10.2027.

Option: Vertragsverlängerung um weitere 12 Monate bis längstens 31.10.2028

Der Bieter hat die Möglichkeit im Fragebogen auf der eVergabeplattform ggfs. eine Preiserhöhung in % auf die im ersten Vertragsjahr angebotenen Tagespreise, Transportkostenpauschalen und Umsetzungspauschalen anzugeben, die für den Zeitraum 01.11.2027 bis 31.10.2028 gültig ist.

Die Option wird bis spätestens 31.10.2027 schriftlich gezogen.

1.1.2 Abrufsummen

Es handelt sich vorliegend um einen Rahmenvertrag, bei dem das zukünftige Auftragsvolumen nicht abschließend festgelegt werden kann. Die angegebenen Auftragsvolumina basieren auf einem ermittelten Schätzwert. Eine konkrete Vorhersage, in welchem Umfang die jeweilige Leis- tung innerhalb des Vertragszeitraums tatsächlich anfällt, ist nicht möglich. Es besteht seitens der Auftraggeberin keine Verpflichtung zur Ausschöpfung des prognostizierten Auftragsvolumens. Einen wie auch immer gearteten Anspruch auf Kompensation o. ä. kann die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer hieraus nicht ableiten.

Folgende geschätzte jährliche Netto-Abrufsummen werden zugrunde gelegt:

LosBenennungGeschätzteHöchstabruf-
Abrufsummesumme1)
1Anmietung von Standard - Lkw-Hubarbeitsbühnen450.000,-- €675.000,-- €
2Anmietung von Teleskop-Hebebühnen mit Raupenantrieb30.000,-- €45.000,-- €
3Anmietung von selbstfahrenden Teleskop-Hebebühnen120.000,-- €180.000,-- €
  1. Hinweis: Die Höchstabrufsumme setzt die Rechtsprechung des EuGHs (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20) um. Demnach endet der Rahmenvertrag bei Überschreiten der o. g. Auftragssummen für das jeweilige Los im jeweiligen Laufzeitjahr automatisch.

Über die Leistungen ist während der Vertragslaufzeit eine Statistik zu führen, aus der die Anzahl der angemieteten Geräte und deren Umsätze bzw. Rechnungsbeträge ersichtlich sind.

Alle drei Monate ist der Bedarfsstelle eine aktuelle Statistik zu internen Kontrollzwecken unaufgefordert zuzuleiten.


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1.2 Leistungs- / Funktionsanforderungen; Beschreibung der zu

lösenden Aufgabe

Für alle Lose gilt:

1.2.1 Hinweise und Vorgaben zum Vertragsablauf Das Auftragsvolumen der abzuschließenden Rahmenvereinbarung ist in die Zukunft nicht planbar. Deshalb kann ein bestimmtes Auftragsvolumen oder eine Mindestanzahl an Anmietungen nicht garantiert werden. Aus der Rahmenvereinbarung ergibt sich kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer bestimmten Zahl an Aufträgen oder auf ein bestimmtes Auftragsvolumen.

Der Bieter gibt auf der eVergabeplattform die jeweiligen Preise, Pauschalen und Konditionen für die Miet-, Dienst- und Serviceleistungen ein. Es müssen nicht alle Lose und nicht alle angefragten Gerätegrößen bzw. -typen und/oder Mietlaufzeiten zwingend angeboten werden, falls diese im bietereigenen Mietpark nicht vorhanden sind.

Alle Preise, Pauschalen und Konditionen -- umfassen sämtliche geforderten Miet-, Dienst- und Serviceleistungen gemäß Leistungsbeschreibung -- gelten für die gesamte Vertragslaufzeit und -- können nicht verändert werden.

Es wird um Beachtung gebeten, dass während der Vertragslaufzeit keine Preiserhöhungen mehr möglich sind. Deshalb sind ggfs. erforderliche Preiserhöhungen bereits im Angebot zu berück- sichtigen.

Gegebenenfalls notwendige Mindestvorlaufzeiten vor Mietbeginn sind auf der eVergabeplattform anzugeben.

Die Vergabestelle 1, SG 3.1, erteilt im Namen der Landeshauptstadt München eine Rahmenverein- barung mit Bestellnummer, die für die Vertragszeit gilt.

Nach Auftragsvergabe informiert/en der/die Auftragnehmer unaufgefordert seine/ihre Mitarbei- tenden in der Kundenannahme seiner Vermietstationen im Stadtgebiet München über die verein- barten Preise und Konditionen der Rahmenvereinbarung.

Bei der Mietgerätereservierung sind zwingend die Namen, die Kontaktdaten sowie die genauen Dienststellen-, Rechnungs- und Mahnungsanschriften der abrufenden Bedarfsstellen durch den Auftragnehmer abzufragen.

Vor Übergabe und bei Rückgabe jedes Mietgerätes muss der Auftragnehmer mit dem Bedienper- sonal der abrufenden Bedarfsstelle zwingend ein Protokoll mit Beschreibung und Dokumentation von möglichen Schäden, Kratzern, Dellen, Mängeln u. ä. erstellen.


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1.2.2 Ablauf der Anmietung, Vergabe der Einzelabrufaufträge während der Vertragslaufzeit Die Zuschlagserteilung für die konkreten Einzelaufträge (Abrufauftrag) während der gesamten Vertragslaufzeit erfolgt wie folgt:

• Der konkrete Bedarf wird über die gesamte Vertragslaufzeit direkt durch die Dienst-/ Bedarfs- stellen des Baureferats HA Gartenbau bei den Vertragspartnern abgerufen

• Es erhält - getrennt nach Losen - jeweils der Vertragspartner des Bieterkreises den Zuschlag für den Einzelauftrag, der für diesen den niedrigsten Preis angeboten hat und den Mietgegenstand im erforderlichen Mietzeitraum zur Verfügung stellen kann.

• Steht bei diesem der Mietgegenstand nicht zur Verfügung, erhält der nächstgünstigere Vertragspartner den Zuschlag usw.

• Die Ermittlung des für den Einzelauftrag günstigsten Preises erfolgt ausschließlich auf Grundlage der im Rahmen dieses Verfahrens abgegebenen Preise und Konditionen.

• Die Bedarfsstellen des Baureferats HA Gartenbau fragen vorab telefonisch, per E-Mail oder Fax die Verfügbarkeit des benötigten Mietgegenstandes beim Vertragspartner ab. Der jeweilige Vertragspartner muss spätestens am darauffolgenden Arbeitstag verbindlich mitteilen, ob für den angefragten Einzelauftrag entsprechende Kapazitäten zur Verfügung stehen.

Stehen keine Kapazitäten zur Verfügung, ist dies vom jeweiligen Vertragspartner per E-Mail oder Fax zu bestätigen. Bei negativer oder ausbleibender Rückmeldung innerhalb der genannten Frist wird bei dem in der Reihenfolge nächstplatzierten Vertragspartner in gleicher Weise angefragt. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt dann ausschließlich in Schriftform.

1.2.3 Anmietzeiten und -orte

• Anmietzeiten:

-- Die Anmietungen erfolgen in der Regel an Werktagen Montag bis Freitag. -- Beginn und Ende des jeweiligen Einzelabrufauftrages wird durch die auftraggebende Bedarfsstelle festgelegt.

• Anmiet-/Einsatzorte:

-- Die Anmiet-/Einsatzorte befinden sich in der Regel im Stadtgebiet, zum Teil aber auch in der Umgebung Münchens. Es handelt sich dabei um Straßenbegleitgrün, öffentliche Grünanlagen, Schulen, Kindergärten, Sportanlagen, Friedhöfe und sonstige städtische Flächen. -- Die Grundstückszufahrten zu den einzelnen Objekten sind mit den jeweiligen Bedarfs- stellen abzusprechen.


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1.2.4 Zustand der Mietgeräte, Transportfahrzeuge

--- Zustand der Mietgeräte

• Alle Mietgeräte müssen -- zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme den neuesten einschlägigen Bestimmungen, Vorschriften und Abgasgrenzwerten gemäß Richtlinie (EU) 2016/1628 entsprechen. -- den Bestimmungen der 32. Bundesimmissionsschutzverordnung vom 29.08.2003 (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV) in Verbindung mit der Richtlinie 2000/14/EG vom 08.05.2000 entsprechen (CE-Zeichen und garantierter Schall-Leistungs- pegel) -- sich in gutem Erhaltungszustand befinden und technisch fehlerfrei arbeiten; sämtliche herstellerseitig erforderlichen Wartungen und Kundendienste sowie gesetzliche und berufsgenossenschaftlich vorgeschriebene Prüfungen müssen durchgeführt sowie während des Anmietzeitraumes gültig sein. Prüfbücher und Bedienungsanleitungen des Herstellers müssen mitgeliefert werden.

• Produktfreigabebescheinigung/EG-Baumusterprüfung des Herstellers für Mietgerät und Zubehör

--- Transportfahrzeuge und Mietgeräte gemäß Los 1 (Standard - Lkw-Hubarbeitsbühnen)

• Auf ein mögliches Dieselfahrverbot innerhalb des Mittleren Rings muss das beauftragte Unter- nehmen während der Vertragslaufzeit achten. Aktuelle Informationen können gemäß Ziff. 1.5 der Besonderen Vertragsbedingungen unter folgendem Link eingeholt werden: https://stadt.muenchen.de/infos/umweltzone-muenchen.html

Es sind daher ausschließlich Transport-/Nutz-/Zugfahrzeuge mit denen die Mietgeräte ange- liefert, umgesetzt oder zurücktransportiert werden, die mit einer grünen Umweltplakette gekenn- zeichnet sind, die Emissionsgrenzwerte gemäß Euro-5/V- oder EURO-6/VI-Norm unterschrei- ten und in die Münchner Umweltzone einfahren dürfen. Bei Änderungen oder Einschränkungs- maßnahmen während der Vertragslaufzeit muss der Auftragnehmer unaufgefordert ent- sprechende Maßnahmen (wie z. B. Beantragung von Ausnahmegenehmigungen, Einsatz schadstoffärmerer Fahrzeuge o. ä.) treffen, die eine uneingeschränkte Leistungserbringung mit seinen Fahrzeugen sicherstellt.

• Hinsichtlich der Ausstattung mit wirksamen Systemen zur Überwachung des rechten Abbiegebereichs wird auf Ziff. 1.5 der Besonderen Vertragsbedingungen verwiesen.


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1.2.5 Mindestausstattung der Arbeitskörbe Für die Arbeitskörbe der Mietgeräte mit über 3,5 t und – sofern lieferbar – auch unter 3,5 t zulässigem Gesamt-/Betriebsgewicht gilt:

• Die Arbeitskörbe müssen mit einem Trenngitter ausgestattet sein und mindestens folgende Kriterien erfüllen: -- Mindesthöhe 150 cm -- stabil befestigt -- ohne Werkzeug kurzfristig entfernbar -- keine Verletzungsgefahr

• Im Arbeitskorb müssen sich Anschlagpunkte für die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) in der Anzahl der zugelassenen Personen befinden, die für eine dynamische Lasteinteilung von mind. 6 kN ausgelegt sind. Es sind außerdem zwei Sicherheitsgurte mit Beinriemen mitzuliefern.

• Die Brüstung des Arbeitskorbes ist mit einem zerspanbarem Material der oberen Korbbegren- zung ausgestattet.

1.2.6 Versicherungen

• Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass für die gesamte Mietdauer ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und durch den Versicherungsum- fang - soweit einschlägig - zumindest folgende Gefahren abdeckt werden: -- Unfallschäden im Straßenverkehr, sofern zutreffend -- Maschinenbruch, Kurzschluss, Überstrom, Überspannung -- Vandalismus, Brand- und Diebstahl einschließlich Zubehör -- Kasko-Unfall-Schäden -- Innere Betriebsschäden, Bedienfehler und Ungeschicklichkeit -- Naturgewalten (z. B. Blitzschlag, Überschwemmung, Sturm etc.) -- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen.

• Der Versicherungsumfang gilt für die gesamte Dauer des Mietzeitraums einschließlich -- An- und Abtransport, -- Auf- und Abladevorgang und -- während des gesamten Einsatzes und der Abstellung.

• Soweit der Auftragnehmer nicht uneingeschränkt alle Risiken übernimmt, müssen die Miet- geräte während des Mietzeitraums mit der jeweils geforderten Selbstbeteiligung durch den Auftragnehmer über eine -- Haftpflichtversicherung, -- Vollkasko- bzw. Maschinenbruchversicherung, z. B. nach den "Allgemeinen Bedingungen für die Maschinen- und Kaskoversicherung von fahrbaren Geräten (ABMG 92)" und -- Diebstahlversicherung verfügen.


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• Bei Schäden an fremdem Eigentum, Tieren oder Personen werden folgende Fälle unter- schieden. Voraussetzung ist immer, dass die verursachten Schäden dem Schädiger im Rahmen der Verschuldungshaftung zuzurechnen sind:

  1. Mietgeräte, die im Sinne der StVZO nicht zulassungs- und versicherungspflichtig sind: Hier haftet der Auftraggeber oder die vom Auftraggeber beauftragten Unternehmen.

  2. Mietgeräte mit Kraftfahrzeug-Versicherung: -- Für Schäden, die bei Stillstand des Fahrzeugs und der Hebebühne durch Arbeiten im Korb verursacht werden, haftet der Auftraggeber oder die vom Auftraggeber beauftragten Unternehmen. -- Bei Schäden, die durch Bewegen des Fahrzeugs oder der Hebebühne verursacht werden, tritt die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs in Kraft. Der Versicherungsschutz muss hierfür mindestens 1 Mio. Euro für Personen-, Vermögens- und Sachschäden abdecken.

In allen Fällen bleibt jedoch die gesetzliche Haftpflicht des jeweiligen Vertragspartners wegen solcher Schäden unangetastet, die durch Mängel an den zur Verfügung gestellten Hebebühnen und Fahrzeugen entstehen.

• Alle Versicherungskosten sind in die angebotenen Preise einzurechnen.

• Die jeweiligen Selbstbeteiligungen je Schadensfall für den Haftungsausschluss werden auf 1.000,-- € begrenzt. Eine ggfs. geringere Selbstbeteiligung ist auf der eVergabeplattform anzugeben.

1.2.7 Dienst- und Serviceleistungen

• Die genauen Termine für Lieferung, ggfs. Umsetzung und Abholung der Mietgeräte erfolgt nur nach Abstimmung mit den Bedarfsstellen

• Alle Transportkostenpauschalen (netto) je Anmietung beinhalten alle Kosten inkl. Anlieferung und Rücktransport innerhalb des vereinbarten Anmietortes.

• Die Mietgeräte sind zu Mietbeginn vom Auftragnehmer mit vollem Kraftstofftank und ggf. Adblue-Tank bzw. mit vollgeladenen Akkumulatoren bei der Bedarfsstelle anzuliefern.

• Die Mietgeräte können vom Bedienpersonal am Einsatzort nicht nachbetankt und nur grob gereinigt werden. Deshalb sind die Kosten für alle vor, während und nach dem Einsatz zwin- gend erforderlichen Arbeits- und Serviceleistungen, wie z. B. für Erst- und Nachbetankung mit Treibstoffen, Befüllung mit Betriebsmitteln, Aufladung von Akkumulatoren sowie Wartung, Reparatur und gründliche Nachreinigung nach Mietende, in den Angebotspreisen zu berück- sichtigen.


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Für die Dauer der Einsatzzeit gilt nach Abstimmung mit der Bedarfsstelle:

Die Kosten für verbrauchten Treibstoff dürfen zu den tagesaktuellen Tankstellenpreisen nach- berechnet werden. Bei unverhältnismäßig zu hoch berechneten Kraftstoffpreisen, wird für die Nachberechnung der Kraftstoffpreis auf Grundlage des Preisindexes des Statistischen Bundesamtes1), der unter folgendem Link aufgerufen werden kann, festgesetzt:

https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Erzeugerpreisindex-gewerbliche- Produkte/_inhalt.html#_uchi8tvx7

  1. Statistischer Bericht, Daten zur Energiepreisentwicklung

• Für die Ladung der Akkumulatoren von Arbeitsbühnen mit Elektroantrieb besteht die Lade- möglichkeit bei den jeweiligen städtischen Gartenbau-Stützpunkten. Die Umsetzung von den Einsatzorten zu den Stützpunkten und zurück können über die vereinbarten Umsetzungs- pauschalen abgerechnet werden.

• Bei Ausfall oder bei technischem Defekt, Schäden, Ausfällen, Mängeln und Funktionsstörungen der Mietgeräte während der Mietdauer muss der Schaden innerhalb von zwei Stunden durch einen autorisierten Servicetechniker behoben werden. Ist dies nicht möglich, ist innerhalb von 24 Stunden ein gleichwertiges Ersatzgerät zur Verfügung zu stellen. Hierdurch entstehende Kosten werden nicht vergütet. Ausfallzeiten können – sofern nicht durch den Bedarfsstelle verursacht – nicht als Anmietzeit berechnet werden.

• Die Absicherung der Einsatzstellen und Einholung der Genehmigungen für Zufahrtserlaubnis und verkehrsaufsichtliche Erlaubnis sowie sonstige Auflagen erfolgt durch die Bedarfsstelle.

1.2.8 Mietleistungen, technische Produkt- und Leistungsbeschreibungen der Einzellose Für alle Lose gilt:

• Alle angefragten technischen Daten, Preise (netto) und Vorlaufzeiten vor Mietbeginn sind ausschließlich auf der eVergabeplattform einzutragen (gelb markiert).

• Alle Mietpreise (netto) beinhalten alle Miet-, Dienst- und Serviceleistungen gemäß Ziff. 1.4 und beziehen sich auf den tatsächlichen Einsatz an Werktagen mit jeweils bis zu acht Betriebs- stunden.

• Für Langzeitmieten ab mehreren Tagen bei Nichtnutzung gilt: Bei der Abrechnung der Mietkosten soll neben dem Mietzeitraum auch der tatsächliche Einsatz der Mietgeräte berücksichtigt werden. D. h., sollte das Mietgerät während der Mietdauer min- destens einen Tag nicht in Dienst gehen, so entfällt die Berechnung der Mietkosten für den / die nicht genutzten Tag/e. Für diese Zeit fallen stattdessen keine Kosten oder lediglich ein gerin- gerer fester Tagessatz für fixe Kosten (wie z. B. für Versicherung und Steuern) bei Nichtnutzung an.

• Samstage, Sonn- und Feiertage, die zwischen Mietbeginn und Mietende liegen, werden ebenfalls nicht oder mit dem festen Tagessatz berechnet.

• Der jeweilige kalendertägliche Tagessatz ist auf der eVergabeplattform einzutragen.

• Alle Transportkostenpauschalen (netto) je Anmietung beinhalten alle Kosten inkl. Anlieferung und Rücktransport innerhalb des Stadtgebietes.


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• Alle Mietgeräte werden durch eigenes städtisches bzw. vom Baureferat HA Gartenbau be- auftragtes Personal bedient. Bei Mietbeginn ist deshalb das Bedienpersonal gemäß Vorgaben des Arbeitsbühnen- bzw. Fahrzeugherstellers, des Gesetzgebers und der Berufsgenossen- schaften einzuweisen. Die Einweisung umfasst mindestens folgende Punkte: -- Grundsätzliche Vorschriften für das Bedienpersonal -- Sicherheitshinweise zum sicheren Einsatz sowie Hinweise auf Besonderheiten, Vermeidung von Fehlbedienungen und Schäden -- Betankung/Ladung der Akkumulatoren, Pflege, Reinigung und ggfs. Wartung (Kontrollarbeiten)

Wichtiger Hinweis:

Das zur Rettung beauftragte städtische Bodenpersonal ist durch fachkundiges und qualifiziertes Personal des Rahmenvertragspartners in die Notsteuerung und den (hydraulischen) Notablass direkt an den Mietgeräten so zu unterweisen und einzuweisen, dass es in der Lage ist, bei einem Totalausfall des Mietgerätes eine vorschriftsmäßige Rettungsmaßnahme einer Bedien- person im Arbeitskorb durchzuführen.

Ein Unterweisungsnachweis gemäß DGUV V1 § 4 und DGUV Regel 100-001 Abs. 2.3 ist zu erstellen. Der Nachweis muss anhand einer Unterweisungsvorlage, z. B. gemäß Anlage 9 der DGUV Information 208-019, erfolgen und u. a. die Themen Erste-Hilfe-Maßnahmen, Rettungs- konzept, Notsteuerung und den (hydraulischen) Notablass umfassen.

Eine vom Einweisenden und vom Unterwiesenen unterschriebene Kopie des Unterweisungs- nachweises ist mit der Rechnung einzureichen.

• Es sind ausreichend dimensionierte Bodenplatten mitzuliefern, sowohl für festen Untergrund als auch die (wesentlich) größeren Platten für unbebaute Flächen.


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Leistungsbeschreibung VGSt1-3-2026-0078

Los 1: Anmietung von Standard – Lkw-Hubarbeitsbühnen Technische Mindestausstattung:

  • Lkw-Teleskop-Hebebühne mit bzw. ohne Korbarm s. nachfolgende Preistabellen Nr. 1-3

  • Zulässiges Gesamtgewicht s. nachfolgende Preistabellen Nr. 1-3

  • Größte Standhöhe s. nachfolgende Preistabellen Nr. 1-3

  • Drehbarer Arbeitskorb

  • Tragfähigkeit des Arbeitskorbes s. nachfolgende Preistabellen Nr. 1-3

  • Ausführung des Arbeitskorbes s. Ziff. 1.4.5

  • Bedienung der Hebebühne im Arbeitskorb

  • Größe des Arbeitskorbes mindestens 0,83 m2

  • 230 V – Stromanschluss im Arbeitskorb

  • Breite bei beidseitiger Abstützung s. nachfolgende Preistabellen Nr. 1-3

  • Hydraulische Abstützung mit automatischer Überwachung

  • Unterlegplatten für Stützen bei weichem Untergrund

  • Ausstattung mit mindestens einer gelben Rundumleuchte

  • Schutz des Fahrzeuges vor herabfallenden Objekten

  • Ggfs. Abgas-Verlängerungsschlauch zur Vermeidung von Belästigungen von Personen

während dem Einsatz auf Anforderung der Bedarfsstelle

  • Falls im Fuhrpark vorhanden, können Mietgeräte mit alternativen Antrieben (Elektro-/ Hybrid-/

Erdgasantrieb), d. h. ohne Verbrennungsmotoren, optional angeboten werden.

Bitte alle Preise und Daten im Fragebogen auf der eVergabeplattform eintragen:

Los 1/Preistabelle Nr. 1: Standard – Lkw-Hubarbeitsbühnen ohne Korbarm, zulässiges Gesamtgewicht (zGG) 3,5 t, Nettopreise inkl. Sondernachlass an Werktagen Montag bis Freitag
zGGStandhöheTragfähigkeitAbstütz- breite max.Tagespreis 1 WerktagTagespreisTagespreis
Arbeitskorb2 bis 5ab 6
mind.WerktageWerktage
bis 3,5 tbis 17 m200 kg310 cm[€][€][€]
17,5 m bis 23,5 m200 kg335 cm[€][€][€]
über 23,5 m200 kg360 cm[€][€][€]
Tagessatz bei Nichtnutzung[€]

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Los 1/Preistabelle Nr. 2: Standard – Lkw-Hubarbeitsbühnen mit Korbarm, zulässiges Gesamtgewicht (zGG) 3,5 t, Nettopreise inkl. Sondernachlass an Werktagen Montag bis Freitag
zGGStandhöheTragfähigkeit Arbeitskorb mind.Abstütz- breite max.Tagespreis 1 WerktagTagespreisTagespreis
2 bis 5ab 6
WerktageWerktage
bis 3,5 tbis 17 m200 kg310 cm[€][€][€]
17,5 m bis 23,5 m200 kg335 cm[€][€][€]
über 23,5 m200 kg360 cm[€][€][€]
Tagessatz bei Nichtnutzung[€]
Los 1/Preistabelle Nr. 3: Standard – Lkw-Hubarbeitsbühnen mit Korbarm, zulässiges Gesamtgewicht (zGG) bis und über 7,5 t, Nettopreise inkl. Sondernachlass an Werktagen Montag bis Freitag
zGGStandhöheTragfähigkeitAbstütz- breite max.Tagespreis 1 WerktagTagespreisTagespreis
Arbeitskorb2 bis 5ab 6
mind.WerktageWerktage
bis 7,5 tbis 19,5 m200 kg390 cm[€][€][€]
bis 7,5 tüber 19,5 m200 kg470 cm[€][€][€]
bis 24,7 m
über 7,5 tüber 24,7 m250 kg520 cm[€][€][€]
bis 32,5 m
über 7,5 tüber 32,5 m bis 40 m250 kg650 cm[€][€][€]
Tagessatz bei Nichtnutzung[€]
über 32,5 m
bis 40 m
Los 1/Appendix, jeweils gültig für Preistabelle Nr. 1 bis 3
Selbstbeteiligung je Schadensfall[€]
Transportkostenpauschale je Anmietung inkl. Anlieferung und Rücktransport[€]
innerhalb des Stadtgebietes bis 50 km
Transportkostenpauschale je Anmietung inkl. Anlieferung und Rücktransport[€]
ab 50 km bis 100 km
Umsetzungspauschale von einem Einsatzort zu einem anderen[€]
Die Vorlaufzeit vor Mietbeginn beträgt mindestens[h]

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Leistungsbeschreibung VGSt1-3-2026-0078

Los 2: Anmietung von Teleskop-Hebebühnen mit Raupenantrieb Technische Mindestausstattung:

  • Selbstfahrende Teleskop-Hebebühne mit hydraulischem Raupenantrieb

  • Größte Standhöhe s. nachfolgende Preistabelle

  • Ausführung des Arbeitskorbes s. Ziff. 1.4.5

  • Bedienung der Hebebühne im Arbeitskorb

  • Größe des Arbeitskorbes mindestens 0,83 m2

  • Tragfähigkeit des Arbeitskorbes mindestens 200 kg s. nachfolgende Preistabelle

  • 230 V – Stromanschluss im Arbeitskorb

  • Durchfahrbreite s. nachfolgende Preistabelle

  • Breite bei beidseitiger Abstützung s. nachfolgende Preistabelle

  • Hydraulische Abstützung mit automatischer Überwachung

  • Unterlegplatten für die Stützen bei weichem Untergrund

Bitte alle Preise und Daten im Fragebogen auf der eVergabeplattform eintragen:

Los 2/Preistabelle: Selbstfahrende Teleskop-Hebebühne mit hydraulischem
Raupenantrieb, Nettopreise inkl. Sondernachlass an Werktagen Montag bis Freitag
StandhöheTragfähigkeitDurchfahrbreite max.Abstütz- breite max.Tagespreis 1 WerktagTagespreis 2 bis 5 WerktageTagespreis
Arbeitskorbab 6
mind.Werktage
bis 11 m200 kg105 cm420 cm[€][€][€]
bis 22 m200 kg105 cm420 cm[€][€][€]
über 22 m200 kg---500 cm[€][€][€]
Tagessatz bei Nichtnutzung[€][€]
Los 2/Appendix zur Preistabelle
Selbstbeteiligung je Schadensfall[€]
Transportkostenpauschale je Anmietung inkl. Anlieferung und Rücktransport[€]
innerhalb des Stadtgebietes bis 50 km
Transportkostenpauschale je Anmietung inkl. Anlieferung und Rücktransport[€]
ab 50 km bis 100 km
Umsetzungspauschale von einem Einsatzort zu einem anderen[€]
Die Vorlaufzeit vor Mietbeginn beträgt mindestens[h]

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Los 3: Anmietung von selbstfahrenden Teleskop-Hebebühnen Technische Mindestausstattung:

  • Selbstfahrende Teleskop-Hebebühne ohne Bedienpersonal

  • Größte Standhöhe s. nachfolgende Preistabelle

  • Ausführung des Arbeitskorbes s. Ziff. 1.4.5

  • Bedienung der Hebebühne im Arbeitskorb

  • Größe des Arbeitskorbes mindestens 0,83 m2

  • Tragfähigkeit des Arbeitskorbes mindestens 200 kg s. nachfolgende Preistabelle

  • 230 V – Stromanschluss im Arbeitskorb

  • Maximale Breite s. nachfolgende Preistabelle

  • Keine Abstützung

Bitte alle Preise und Daten im Fragebogen auf der eVergabeplattform eintragen:

Los 3/Preistabelle: Selbstfahrende Teleskop-Hebebühne,
Nettopreise inkl. Sondernachlass an Werktagen Montag bis Freitag:
StandhöheTragfähigkeitDurchfahrbreite max.Tagespreis 1 WerktagTagespreisTagespreis
Arbeitskorb2 bis 5ab 6
mind.WerktageWerktage
bis 14 m200 kg185 cm[€][€][€]
ab 14 m bis 19,5 m200 kg250 cm[€][€][€]
ab 19,5 m bis 24,7 m200 kg250 cm[€][€][€]
über 24,7 m200 kg250 cm[€][€][€]
Tagessatz bei Nichtnutzung[€]
Los 3/ Appendix zur Preistabelle
Selbstbeteiligung je Schadensfall[€]
Transportkostenpauschale je Anmietung inkl. Anlieferung und Rücktransport[€]
innerhalb des Stadtgebietes bis 50 km
Transportkostenpauschale je Anmietung inkl. Anlieferung und Rücktransport[€]
ab 50 km bis 100 km
Umsetzungspauschale von einem Einsatzort zu einem anderen[€]
Die Vorlaufzeit vor Mietbeginn beträgt mindestens[h]

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Leistungsbeschreibung VGSt1-3-2026-0078

1.2.9 Daten der zuständigen Mietstation/en Folgende Kontaktdaten und Öffnungszeiten sind im Fragebogen auf der eVergabeplattform anzugeben:

Kontaktdaten der zuständigen Mietstation/en

Adresse

Ansprechpartner

Telefon

Telefax

Mobiltelefon

E-Mail

Öffnungszeiten Montag bis Freitag, ggfs. Samstag, ggfs. Sonn-/Feiertage

1.2.10 Abruf und Abrechnung

• Nach Auftragsvergabe informiert der Auftragnehmer unaufgefordert sein Personal in den Kundenannahmen seiner Mietstationen über die vereinbarten Preise, Pauschalen und Konditionen der Rahmenvereinbarung.

• Die Einzelabrufaufträge erfolgen, wie unter Ziff. 1.4.2 beschrieben.

• Zugesagte Ausstattungs- und/oder Leistungsänderungen für die angebotenen Mietgeräte, die sich im Laufe der Vertragslaufzeit z. B. durch Modellwechsel, Erneuerung des Mietparks etc. ergeben können, sind der Bedarfsstelle unaufgefordert mitzuteilen. Die Preisbindung für die Gestellung gleich- oder ggfs. höherwertiger Mietgeräte mit den zugesagten Ausstattungs- und/oder Leistungsänderungen bleibt unabhängig davon bestehen.

• Für jeden Einzelabrufauftrag ist ein Leistungsnachweis mit Übernahme- und Rückgabeproto- koll vorzulegen, der die Übernahme und Rückgabe durch einen Mitarbeitenden der Bedarfs- stelle protokolliert, der folgende Mindestangaben enthalten muss: -- Los-/Preistabellennummer dieses Rahmenvertrages -- Art der eingesetzten Hebebühne -- Datum der Übernahme bzw. der Rückgabe -- Ort der Übernahme bzw. der Rückgabe -- Name und Vorname der übernehmenden Person -- Betriebszugehörigkeit der übernehmenden Person (Bedarfsstelle oder von der Bedarfsstelle beauftragtes Unternehmen) -- Bestätigung, dass die übernehmende Person ordnungsgemäß eingewiesen worden ist und den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis nachgewiesen hat

• Den Rechnungen sind die Leistungsnachweise und Protokolle beizulegen. Auf den Rechnun- gen sind die Los- und Preistabellennummern dieses Rahmenvertrages anzugeben. Rechnun- gen sind in zweifacher Ausfertigung einzureichen.

• Für einen zusammenhängenden Einsatz können von der Bedarfsstelle je nach Einsatzort bzw. haushaltsrechtlicher Zuordnung mehrere Rechnungen angefordert werden. Die Kosten hierfür sind in die Angebotspreise einzurechnen.


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Leistungsbeschreibung VGSt1-3-2026-0078

• Der jeweilige Vertragspartner hat auf allen Rechnungen die im Rechnungsbetrag enthaltenen Lohn- und Maschinenkosten nach § 35a EStG folgendermaßen auszuweisen: "Im Bruttobetrag sind .... Euro Lohn- und Maschinenkosten nach § 35a EStG enthalten. Die darin enthaltene Umsatzsteuer beträgt .... Euro."

• Die Auftragnehmer sind im Auftragsfall verpflichtet, im Rahmen der Anmietung Name, Telefon- und Telefaxnummer sowie die genauen Dienststellen- und Rechnungsanschriften abzufragen.

• Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich an die auftraggebende Bedarfsstelle; für Verzug durch falsch adressierte Rechnungen können keine Mahngebühren verrechnet werden.

• Beanstandungen, Reklamationen, Rechnungsstellungen, Mahnungen und sonstige Schrift- wechsel, die sich aus der Durchführung der Leistung ergeben, erfolgen ausschließlich in eigener Zuständigkeit zwischen dem Auftragnehmer und der abrufenden Bedarfsstelle.

1.3 Rechte geistigen Eigentums / Nutzungsrechte

Für die im Rahmen der geforderten Leistung erstellten Listen etc. überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die uneingeschränkten Nutzungsrechte für interne Zwecke. Dies gilt auch für die im Rahmen der Kataloge bzw. Einspiellisten übergebenen Medien und deren Inhalte.

2 Leistungsverzeichnis

Das Leistungsverzeichnis mit den zu bepreisenden Positionen liegt den Vergabeunterlagen als elektronisches Formular bei. Bitte achten Sie beim Ausfüllen der Preise auf die jeweils abgefragten Mengen und Einheiten und kontrollieren Sie die automatisch errechneten Brutto-/Nettosummen auf Plausibilität. Ist eine Position als „optional“ gekennzeichnet, bedeutet dies, dass sich die Auftraggeberin die Be- auftragung dieser Position vorbehält. Eine optionale Position ist zwingend anzubieten und zu be- preisen, es sei denn im Leistungsverzeichnis ist zu der Position explizit etwas anderes festgelegt.


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