Projektträgerschaft für das Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 07.02.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 16.12.2024
- CPV-Codes
- Beratung im Bereich Forschung (73210000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 769766-2024
- Verfahrensnummer
- a4eb2f20-2329-44f0-b4c2-39110f01ce01
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sucht eine Projektträgerschaft zur Unterstützung des Rahmenprogramms empirische Bildungsforschung. Die Ausschreibung wird vom Auftraggeber in Bonn, Region DEA22, durchgeführt; die Angebotsfrist endet am 7. Februar 2025 um 12:00 Uhr deutscher Zeit.
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Leistungsbeschreibung
Eine fundierte empirische Bildungsforschung ist notwendig, um das Bildungssystem weiter zu entwickeln und die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Um diese zu befördern, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung (https://www.empirische-bildungsforschung-bmbf.de) aufgelegt, welches derzeit den größten Teil der Forschungsförderung im Bildungsbereich bündelt. Das Rahmenprogramm trug bisher wesentlich dazu bei, die empirische Bildungsforschung in Deutschland aufzubauen und aktuelle bildungspolitische und gesellschaftliche Herausforderungen wissenschaftlich zu untersuchen. Im aktuellen Rahmenprogramm liegt der Fokus darauf, Forschungserkenntnisse für die Bewältigung der zentralen Herausforderungen im Bildungsbereich bereitzustellen und die Wirkungsorientierung der geförderten Forschung weiter zu stärken.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Projektträgerschaft im Bereich Bildungsforschung
Eine fundierte empirische Bildungsforschung ist notwendig, um das Bildungssystem weiter zu entwickeln und die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Um diese zu befördern, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung (https://www.empirische-bildungsforschung-bmbf.de) aufgelegt, welches derzeit den größten Teil der Forschungsförderung im Bildungsbereich bündelt. Das Rahmenprogramm trug bisher wesentlich dazu bei, die empirische Bildungsforschung in Deutschland aufzubauen und aktuelle bildungspolitische und gesellschaftliche Herausforderungen wissenschaftlich zu untersuchen. Im aktuellen Rahmenprogramm liegt der Fokus darauf, Forschungserkenntnisse für die Bewältigung der zentralen Herausforderungen im Bildungsbereich bereitzustellen und die Wirkungsorientierung der geförderten Forschung weiter zu stärken.
Frist: 07.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Alle Ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise. nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 VgV)
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Alle Ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise. nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 VgV)
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 04.08.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 506981-2025
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