Planungsleistungen zur Stilllegung und Rekultivierung der Deponie Aldingen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 08.12.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis Tuttlingen
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 07.11.2025
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
- Beratungsdienste von Ingenieurbüros (71318000)
- Planungsleistungen im Bauwesen (71320000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 739783-2025
- Verfahrensnummer
- 3e8e1c29-b231-41b1-a4b6-295c978cbf5a
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Landkreis Tuttlingen schreibt Ingenieurleistungen gemäß HOAI für die Stilllegung und Rekultivierung der Deponie Aldingen (DK I) aus. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Die Leistungen umfassen die Planung und die Begleitung der notwendigen Vergabeverfahren.
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Leistungsbeschreibung
Beschreibung siehe Ziffer 5.1.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · EU-weite Ausschreibung von Planungsleistungen zur Stilllegung und Rekultivierung der Deponie Aldingen (DK I)
Der Landkreis Tuttlingen beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen (Ingenieurleistungen gemäß HOAI) für die Stilllegung und Rekultivierung der Deponie Aldingen (DK I). Die zu beauftragenden Leistungen sind EU-weit auszuschreiben. Der zu vergebende Auftrag wird unter Berücksichtigung von § 74 VgV im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV vergeben.
Anforderungen an deinen Betrieb
Verbindliche Erklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB genannten Tatbestände. (Mindestbedingung Nr. 1) Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Verbindliche Erklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB genannten Tatbestände. (Mindestbedingung Nr. 1) Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 31.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 531141-2026
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